Dringende Frage!

  • Dringende Frage!
     Sternchen.
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Hallo,
    ich bräuchte mal ziemlich schnell ne Antwort auf meine Frage:
    Wenn ich außerorts (keine Geschwindigkeitsbegrenzung) auf ne Kreuzung zufahre, und davor ein Schild mit der Tempobegrenzung 70 steht, sind dann nach der Kreuzung (es steht kein Schild) die 70 automatisch wieder aufgehoben?
    lg
  • Thema
    Re: Dringende Frage!
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    Hallo,

    in der StVO steht dazu: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht".
    Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt also auch nach der Kreuzung weiter. Dagegen werden Halt- und Parkverbote durch eine Kreuzung oder Einmündung aufgehoben.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      Sternchen.
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >in der StVO steht dazu: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht".
    >Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt also auch nach der Kreuzung weiter. Dagegen werden Halt- und Parkverbote durch eine Kreuzung oder Einmündung aufgehoben.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Danke, nur ich dachte, weil, die die in "meine" Straße einfahren, wissen ja nichts von den 70.. das Schild wird ja nicht wiederholt..
    lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text

    >Danke, nur ich dachte, weil, die die in "meine" Straße einfahren, wissen ja nichts von den 70.. das Schild wird ja nicht wiederholt..
    >lg

    Dann hat die Verkehrsbehörde etwas falsch gemacht. Entweder sie wollten, dass der Verkehr vor der Kreuzung verlangsamt wird um Unfälle zu vermeiden und haben vergessen, die 70er Begrenzung wieder aufzuheben, oder sie haben vergessen, die 70 zu wiederholen. Auf jeden Fall gillt die 70 km/h Höchstgeschwindigkeit bis zum Ende der Straße, oder bis sie ergänzt oder aufgehoben wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Dringende Frage!
    Autor
      Kleine Tigerin
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    Hm und ich dachte immer, dass sobald eine Straße kreuzt, und danach das Schild nicht erneuert wurde, die 70 aufgehoben ist, und somit außerorts 100 gilt. So hat es mir mein Fahrlehrer zumindest erklärt. Macht ja auch sinn, denn woher soll, der der einbiegt wissen das 70 ist ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Dringende Frage!
    Autor
      Coltan
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >Hallo,
    >ich bräuchte mal ziemlich schnell ne Antwort auf meine Frage:
    >Wenn ich außerorts (keine Geschwindigkeitsbegrenzung) auf ne Kreuzung zufahre, und davor ein Schild mit der Tempobegrenzung 70 steht, sind dann nach der Kreuzung (es steht kein Schild) die 70 automatisch wieder aufgehoben?
    >lg

    Ich würd sagen nein, es sei denn es kommt das 70er Schild durchgestrichen, oder sowas in der Art ^^ Oder guck ob da ne Ortstafel ist dann weißt du das 50kmh maximal Geschwindigkeit ist

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      Flo1991
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    Was ist den mit dem der teoretisch aus der Kreuzung kommt und dann kein 70 schild sieht der kann das ja nich wissen. und fährt dann unweigerlich 100.

    Also ich würd sagen das die Kreuzung 70 aufhebt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      carhol*
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    eine kreuztung hebt eine geschwindigkeitsbegrenzung NICHT auf.
    aus einer anderen strasse einfahrende fahrzeuge dürfen 100 fahren wenn der fahrer ortsunkundig ist. ist er ortskundig, gelten für ihn 70.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      NoName123
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >eine kreuztung hebt eine geschwindigkeitsbegrenzung NICHT auf.
    >aus einer anderen strasse einfahrende fahrzeuge dürfen 100 fahren wenn der fahrer ortsunkundig ist. ist er ortskundig, gelten für ihn 70.
    >
    >mfg

    Blöde Frage, aber wie will man nachweisen wer ortskundig ist und wer nicht ( außer vielleicht anhand des Wohnortes ) und dann würden ja 2 verschiedene Geschwindigkeiten auf ein und der selben Straße gelten *grübel*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      charminbear
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >eine kreuztung hebt eine geschwindigkeitsbegrenzung NICHT auf.
    >aus einer anderen strasse einfahrende fahrzeuge dürfen 100 fahren wenn der fahrer ortsunkundig ist. ist er ortskundig, gelten für ihn 70.
    >
    >mfg

    das erklär mal der polizei wenn du dann in besagter 70er-zone gebltizt wirst^^.
    wir haben bei uns ne ähnliche situation wenn man aus dem ort fährt. hinter dem ortsausgangsschild steht tempo 70 und n paar hundert meter weiter kommt ne kreuzung. mein fl meint immer hinter der kreuzung hebt sich die geschwindigkeitsbegrenzung automatisch auf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      Wawa
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    Mir wurde beigebracht, das nach einer Kreuzung oder Einmündung Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben sind.
    Hier in der Gegend hat man oft kurze Strecken mit 60km/h oder 70km/h ab und an auch 80km/h. Und immer wenn wir an einer Kreuzung/Einmündung vorbei sind fragt mein Fahrlehrer "Na, wieviel dürfen wir jetzt?" "100" "Genau, also gib Gas". Weil ich selbst mittlerweile verunsichert bin... Hier liest man das, in der Fahrschule lernt man es dann anders usw.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      carhol*
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    dann lest mal hier
    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php

    aber zeichen 275 steht wie geschwindigkeitsbeschränkungen (und überholverbote) aufgehoben werden.
    nix mit kreuzungen. das gibt es nur bei eingeschränktem und absolutem haltverbot

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      Wawa
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >dann lest mal hier
    >http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php
    >
    >aber zeichen 275 steht wie geschwindigkeitsbeschränkungen (und überholverbote) aufgehoben werden.
    >nix mit kreuzungen. das gibt es nur bei eingeschränktem und absolutem haltverbot
    >
    >mfg
    Hm, ok. Danke. Werd meinen FL mal darauf ansprechen *g*
    Aber, wenn ich darf würd ich dann noch was anderes fragen:
    Eine Vorfahrtsstrasse endet aber, wenn sie nach einer Kreuzung oder Einmünung nicht wiederholt wird, oder? (Oder eben durch eine Aufhebung oder eines negativen Verkehrsschildes... Was ja logisch ist *g*)

    Langsam bin ich echt verwirrt... (Nicht gut, hab nämlich bald Theorieprüfung xD)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >Eine Vorfahrtsstrasse endet aber, wenn sie nach einer Kreuzung oder Einmünung nicht wiederholt wird, oder? (Oder eben durch eine Aufhebung oder eines negativen Verkehrsschildes... Was ja logisch ist *g*)

    Nein, auch Vorfahrtsstrassen enden erst durch das entsprechende "Ende"-Schild. Insbesondere innerorts ist es eher die Ausnahme, dass das Schild nach einer Kreuzung wiederholt wird. Es steht meistens erst vor der nächsten Kreuzung. Außerdem sollen (eigentlich: dürfen, aber ich würde mich nicht darauf verlassen) Vorfahrtsstrassen nicht durch negative Vorfahrtszeichen beendet werden.

    Hast du eine Vorstellung, warum außerorts das Schild direkt nach der Kreuzung wiederholt wird? Hilft vielleicht auch bei deiner TP...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      Wawa
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >>Eine Vorfahrtsstrasse endet aber, wenn sie nach einer Kreuzung oder Einmünung nicht wiederholt wird, oder? (Oder eben durch eine Aufhebung oder eines negativen Verkehrsschildes... Was ja logisch ist *g*)
    >
    >Nein, auch Vorfahrtsstrassen enden erst durch das entsprechende "Ende"-Schild. Insbesondere innerorts ist es eher die Ausnahme, dass das Schild nach einer Kreuzung wiederholt wird. Es steht meistens erst vor der nächsten Kreuzung. Außerdem sollen (eigentlich: dürfen, aber ich würde mich nicht darauf verlassen) Vorfahrtsstrassen nicht durch negative Vorfahrtszeichen beendet werden.
    >

    Na ja, ich wohne in einer Kleinstadt (20000 Einwohner) an der Hauptstrasse und hier wird das Schild der Vorfahrtsstrasse an jeder Einmündung wiederholt...


    >Hast du eine Vorstellung, warum außerorts das Schild direkt nach der Kreuzung wiederholt wird? Hilft vielleicht auch bei deiner TP...

    Klar, weil wenn man von der Kreuzung auf die Vorfahrtsstrasse einbiegt, derjenige weiß das es sich um eine Vorfahrtsstrasse handelt (ausser an abknickenden, da erkennt man es sowieso an den Zusatzschildern unter den Vorfahrt gewähren-Zeichen ;))
    Aber das ist ja auch der Punkt der mich stört bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wenn man dann auf die Landstr. einbiegt und vorher stand 70km/h und es wird nicht wiederholt, denkt der jenige ja "Oh, toll 100km/h"... Ich hoffe Du verstehst wie ich das meine... :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >Na ja, ich wohne in einer Kleinstadt (20000 Einwohner) an der Hauptstrasse und hier wird das Schild der Vorfahrtsstrasse an jeder Einmündung wiederholt...

    Vor oder nach?

    >>Hast du eine Vorstellung, warum außerorts das Schild direkt nach der Kreuzung wiederholt wird? Hilft vielleicht auch bei deiner TP...
    >Klar, weil wenn man von der Kreuzung auf die Vorfahrtsstrasse einbiegt, derjenige weiß das es sich um eine Vorfahrtsstrasse handelt (ausser an abknickenden, da erkennt man es sowieso an den Zusatzschildern unter den Vorfahrt gewähren-Zeichen ;))

    Und warum reicht es außerorts nicht, wenn das Schild unmittelbar vor der nächsten Kreuzung steht? Warum steht es also direkt hinter der Kreuzung?

    >Wenn man dann auf die Landstr. einbiegt und vorher stand 70km/h und es wird nicht wiederholt, denkt der jenige ja "Oh, toll 100km/h"... Ich hoffe Du verstehst wie ich das meine... :)

    Klar, aber es wurde oben schon richtig geschrieben: Wenn du ortskundig bist, muss du das Tempolimit trotzdem beachten, wenn nicht kann dir das nicht zum Vorwurf gemacht werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      Wawa
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >>Na ja, ich wohne in einer Kleinstadt (20000 Einwohner) an der Hauptstrasse und hier wird das Schild der Vorfahrtsstrasse an jeder Einmündung wiederholt...
    >
    >Vor oder nach?
    >
    >>>Hast du eine Vorstellung, warum außerorts das Schild direkt nach der Kreuzung wiederholt wird? Hilft vielleicht auch bei deiner TP...
    >>Klar, weil wenn man von der Kreuzung auf die Vorfahrtsstrasse einbiegt, derjenige weiß das es sich um eine Vorfahrtsstrasse handelt (ausser an abknickenden, da erkennt man es sowieso an den Zusatzschildern unter den Vorfahrt gewähren-Zeichen ;))
    >
    >Und warum reicht es außerorts nicht, wenn das Schild unmittelbar vor der nächsten Kreuzung steht? Warum steht es also direkt hinter der Kreuzung?
    >
    >>Wenn man dann auf die Landstr. einbiegt und vorher stand 70km/h und es wird nicht wiederholt, denkt der jenige ja "Oh, toll 100km/h"... Ich hoffe Du verstehst wie ich das meine... :)
    >
    >Klar, aber es wurde oben schon richtig geschrieben: Wenn du ortskundig bist, muss du das Tempolimit trotzdem beachten, wenn nicht kann dir das nicht zum Vorwurf gemacht werden.

    Hm, ok das mit der Vorfahrtsstrasse seh ich ein. *g* Ist ja auch okay.

    Aber trotzdem stört mich das ortskundig. Wir haben ein Kennzeichen einer Kreisstadt, rund 30km entfernt von dieser Stadt. Ich bin Fahranfänger, kenne noch nicht jede Strasse. Also bin ich sozusagen nicht ortskundig. Oder Menschen mit einer schlechten Orientierung, die erst nach einer Weile merken auf welcher Strasse sie sich befinden. Oder aber man vergisst vielleicht "Stand da nun 60km/h oder 80km/h"...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      Flo1991
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    also falls das noch wen intressiert mit der Kreuzungslage hier wird alles ausführlich erklärt...

    http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    >Aber trotzdem stört mich das ortskundig. Wir haben ein Kennzeichen einer Kreisstadt, rund 30km entfernt von dieser Stadt. Ich bin Fahranfänger, kenne noch nicht jede Strasse. Also bin ich sozusagen nicht ortskundig.

    Richtig, du bist dort nicht ortskundig. Extremes Beispiel: Du wohnst (und fährst) seit 30 Jahren in Sichtweite einer Strasse, bist aber noch nie AUF dieser Strasse gefahren. Niemand erwartet von dir, die dortige Beschilderung zu kennen. Du bist ortsunkundig, ganz wörtlich: Du kennst den Ort nicht!

    Um dich vollends zu verwirren: Auch wenn du ortsunkundig bist, gilt das Tempolimit. Du kannst nur nicht dafür bestraft werden, wenn du es nicht befolgst.

    Noch ein Tipp zu der Sache mit der Vorfahrtsstrasse: Hat was mit parken zu tun...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      NoName123
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    >>Aber trotzdem stört mich das ortskundig. Wir haben ein Kennzeichen einer Kreisstadt, rund 30km entfernt von dieser Stadt. Ich bin Fahranfänger, kenne noch nicht jede Strasse. Also bin ich sozusagen nicht ortskundig.
    >
    >Richtig, du bist dort nicht ortskundig. Extremes Beispiel: Du wohnst (und fährst) seit 30 Jahren in Sichtweite einer Strasse, bist aber noch nie AUF dieser Strasse gefahren. Niemand erwartet von dir, die dortige Beschilderung zu kennen. Du bist ortsunkundig, ganz wörtlich: Du kennst den Ort nicht!
    >
    >Um dich vollends zu verwirren: Auch wenn du ortsunkundig bist, gilt das Tempolimit. Du kannst nur nicht dafür bestraft werden, wenn du es nicht befolgst.
    >
    >Noch ein Tipp zu der Sache mit der Vorfahrtsstrasse: Hat was mit parken zu tun...

    Also ehrlich gesagt verwirrt mich das jetzt auch ziemlich. Wieso macht man dann einen Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn nachher doch vielleicht 90% der dortigen Fahrer ortsunkundig sind und man ihnen ein schnelleres fahren nicht vorwerfen kann ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dringende Frage!
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    >Wieso macht man dann einen Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn nachher doch vielleicht 90% der dortigen Fahrer ortsunkundig sind und man ihnen ein schnelleres fahren nicht vorwerfen kann ?

    Zwei Möglichkeiten: Entweder das Limit war nur zur Entschärfung für die Kreuzung angeordnet und wird kurz nach der Kreuzung aufgehoben. Dann wird es natürlich nicht nach der Kreuzung wiederholt - es hat seinen Zweck ja schon erfüllt.

    Die andere Möglichkeit: Fehler in der Beschilderung, irgendein Spassvogel hat das Schild geklaut, ...

    Es ist nur wichtig zu wissen, dass man sich trotzdem an das Limit halten muss - wenn man davon weiß!

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