Kann ich mit einem alten 3er Führerschein nach den neuen Regeln auch einen Drehschemelanhänger (max 3,5 to) hinter meinen Geländewagen mitführen.
Vielen Dank für Antworten
Thema
Re: Drehschemelanhänger
Autor
Peg
schrieb am Montag, 27. April 2009
Text
Für dich ändern die neuen Vorgaben, die jetzt für Klasse B (bzw BE) gelten, nichts. Wenn du das Gespann früher mit Klasse 3 fahren durftest, dann ist es jetzt nicht anders. Rechenbeispiele findest du hier: http://www.tuev-nord.de/22575.asp
Gleiche die Papiere deines Zugfahrzeuges mit den Werten des Anhängers ab und die Sache dürfte klar sein.