Definition: Abgesenkter Bordstein?
Kürzlich kam es zu Meinungsverschiedenheiten über die Vorfahrt:
Der von rechts kommende Fahrer auf seiner ca. 10 m breiten Straße pochte auf "Rechts vor Links". Allerdings war der Straßenbelag seiner Einmündung als Verbundpflaster ausgeführt. Die Straße des "von-links-kommers" war asphaltiert.
Die Begrenzung zwischen den Straßenbelägen war mit Begrenzungssteinen ausgeführt, die der "von-links-Kommer" als "abgesenkten Bordstein" bewertete und deshalb die Vorfahrt für sich in Anspruch nahm.
Deshalb die Frage: "Handelt es sich in diesem Fall um einen 'abgesenkten Bordstein' oder welche Kriterien führen dazu, dass es sich um einen abgesenkten Bordstein handelt?