Verkehr rum parken? also spricht das man nicht mit seiner spur mitparkt.. sondern auf der anderen seite halt nur verkehrt rum -.-
mfg.
Thema
Re: Darf man...
Autor
Mutschieh
schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
Text
>Verkehr rum parken? also spricht das man nicht mit seiner spur mitparkt.. sondern auf der anderen seite halt nur verkehrt rum -.- > >mfg.
In Einbahnstraßen darf man auch auf der linken Seite parken, allerdings (soweit ich weiß) nur in Fahrtrichtung (alles andere wäre ja auch sinnlos). Ansonsten nur auf der rechten Seite in Fahrtrichtung.
ich hab mal mit nem netten Polizisten (ja die gabs auch in Bayern wirklich, tragischerweise ist er nicht mehr am Leben) unterhalten, der meinte, wenn sie Langeweile haben und im Knöllchen-Soll mal wieder hinterherhängen, wird das als Ordnungswidrigkeit mit Knöllchen belegt, im Normalfall allerdings nicht, da Bagatelle.
Man darf nur in Fahrtrichtung auf der rechten Seite parken, es sei denn, es handelt sich um eine Einbahnstraße oder rechts sind Schienen verlegt... bitte nicht einfach in Fahrtrichtung links parken... das kann den Eindruck einer Einbahnstraße erwecken und man kann dazu verleitet werden, sich beim Linksabbiegen ganz links einzuordnen... hat den Sohn meines Fahrlehrers die praktische Prüfung gekostet, nur weil ein paar Schwachmaten (sorry) bei dem Thema in der Fahrschule gefehlt haben... natürlich gibt es noch andere Anzeichen für eine Einbahnstraße (z.B. Schilder), aber wir wissen doch alle, wie schnell man die in der PP übersieht ;) Also immer schön in Fahrtrichtung rechts parken.
Ist zwar noch aus DM-Zeiten, aber meinen Gatten und mich hats mal mit beiden Autos gleichzeitig erwischt, als wir auf dem Parkstreifen vor unserem Haus die Fahrzeuge entgegengesetzt der Fahrtrichtung parkten. 30 Mark pro Wagen waren dafür zu docken ... :o(