Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil ...

  • Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
     Danielfisch
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Guten Tag,

    ich bin schon seit Januar im Besitz des BF17 und möchte nun im Sommer auch mit einem Wohnmobil fahren.

    Ich wollte mich hier nur noch mal versichern, ob ich das überhaupt darf.

    Wenn ich mich nicht täusche, darf ich ja alle Autos unter 3,5 t mit nicht mehr als 9 Plätzen fahren, oder?

    Unser Wohnmobil hat nur 2,8t und läuft nicht als LKW.
    Das dürfte doch eigentlich kein Problem sein, oder?


    Vielen Dank schoneinmal im Vorraus

    Daniel
  • Thema
    Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    Klasse B berechtigt, "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz [mit einigen Anhängern]" zu führen (§ 6 FeV).

    >Unser Wohnmobil hat nur 2,8t und läuft nicht als LKW.

    Die zGm passt also, und ob das Ding ein PKW, LKW oder sonstiges Kfz ist spielt keine Rolle.

    BF17 gilt aber nur im Inland. Ab der Grenze müssen also wieder die Eltern fahren ...

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  • Thema
    Re: Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text

    >
    >BF17 gilt aber nur im Inland. Ab der Grenze müssen also wieder die Eltern fahren ...
    -------------------------------------------------------------------
    Und in Österreich ???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    >Und in Österreich ???

    Der ADAC hat das mal angefragt (zur Erklärung: In Österreich gibt es ein sehr ähnliches Programm) und die Österreicher meinten, dass der deutsche BF17 wohl anerkannt wird.

    Inwiefern das eine rechtsverbindliche Auskunft war, weiß ich nicht. Außerdem gilt die Prüfbescheinigung nach deutschem Recht - das in Österreich natürlich keine Rolle spielt - nur im Inland. Wie das mit der damit verbundenen FE aussieht, scheint mir nicht geregelt.

    Ich würde es lassen - immerhin steht eine Straftat im Raum.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    nee, ist amtlich.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    >nee, ist amtlich.

    Gut zu wissen, danke! Hat da schonmal jemand in einer Kontrolle praktische Erfahrungen gemacht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    Auch hier nachzulesen:

    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2010-Texte/fpx-10-04-183-BF17.htm

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    >Auch hier nachzulesen:
    >
    >http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2010-Texte/fpx-10-04-183-BF17.htm

    Danke für den Link. Ich frage mich nur, mit welchem Dokument man die FE im Ausland nachweisen will. Die Prüfbescheinigung gilt nicht, einen Karten-FS bekommt man nicht, ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 27. Mai 2010
    Text
    Ich frage mich nur, mit welchem Dokument man die FE im Ausland nachweisen will. Die Prüfbescheinigung gilt nicht, einen Karten-FS bekommt man nicht, ...



    >> Es wird daher die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung (L17) der Führerscheinklasse B auch in Deutschland anerkannt. Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren ...“

    also mit den gleichen dokumenten, mit denen man es in d-land nachweist

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Darf ich mit dem BF17 Führerschein unser Wohnmobil (2,8t) fahren??
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 27. Mai 2010
    Text
    Hi,

    ich hab vor Wochen in Österreich angefragt:

    BF17 wird in Österreich anerkannt, umgekehrt der L17 aus Österreich hier.

    Steht in bilatteralen Abkommen drin.

    Ist aber 100% sicher

    Wolfe

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