Darf ich mit BF17 alleine Roller fahren?

  • Darf ich mit BF17 alleine Roller fahren?
     Davidovo
      schrieb am Mittwoch, 17. November 2010
    Hallo,

    hab heute beim ersten Versuch die Praxis bestanden, lief alles wunderbar ;-)!
    Allerdings habe ich nun eine Frage:
    Kann ich jetzt mit BF17 ohne Begleitperson jeden Roller (bis 50ccm?) fahren?
    Muss ich meine Bescheinigung dann dabei haben (ist halt ein relativ großer Zettel)?
    Wenn ja heißt das ich könnte (z.B. mit Schutzkleidung) einfach den Roller eines Freundes ausleihen und damit legal fahren?
  • Thema
    Re: Darf ich mit BF17 alleine Roller fahren?
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Mittwoch, 17. November 2010
    Text
    >Kann ich jetzt mit BF17 ohne Begleitperson jeden Roller (bis 50ccm?) fahren?

    Ja

    >Muss ich meine Bescheinigung dann dabei haben (ist halt ein relativ großer Zettel)?

    Ja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Darf ich mit BF17 alleine Roller fahren?
    Autor
      michi21192
      schrieb am Mittwoch, 17. November 2010
    Text

    >>Muss ich meine Bescheinigung dann dabei haben (ist halt ein relativ großer Zettel)?

    Naja, groß ^^.

    Falte ihn 2x in der mitte, da hat er auch bei mir in die hosentasche oder besser, da wo er auch mitm ausweis hingehört, ins Portmonaie, ganz einfach

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Darf ich mit BF17 alleine Roller fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 18. November 2010
    Text
    >hab heute beim ersten Versuch die Praxis bestanden, lief alles wunderbar ;-)!

    Glückwunsch! :)


    >Kann ich jetzt mit BF17 ohne Begleitperson jeden Roller (bis 50ccm?) fahren?

    Nein, nur wenn der Roller nicht schneller als 45 km/h fährt. Ausnahmen: Erstzulassung vor 2002, dann max. 50 km/h, oder alte DDR-Mopeds, dann max. 60 km/h. Diese Beschränkung ist genauso wichtig, wie der Hubraum.


    >Muss ich meine Bescheinigung dann dabei haben (ist halt ein relativ großer Zettel)?

    Wenn das ein ernsthaftes Problem ist, kannst du dir für Klassen M/L/S auch einen Kartenführerschein ausstellen lassen. Dauert ca. 2 Wochen und kostet 7,70 €.


    >Wenn ja heißt das ich könnte (z.B. mit Schutzkleidung) einfach den Roller eines Freundes ausleihen und damit legal fahren?

    Dürfen ja, können nicht unbedingt - vergiss das bitte nicht. Lass dir also vorher genau zeigen, wie das so funktioniert und übe zuerst ein bischen außerhalb des fließenden Verkehrs.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Darf ich mit BF17 alleine Roller fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. November 2010
    Text
    >>Wenn ja heißt das ich könnte (z.B. mit Schutzkleidung) einfach den Roller eines Freundes ausleihen und damit legal fahren?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Wenn dieser Roller allerdings manipuliert wurde, bist du dran ......
    Auch als Nichtwissender, oder daran Tätiggewesener.

    Auf den Beitrag antworten


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