Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit ...

  • Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
     Berti 2008
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Hallo

    Ich besitze die Klasse B(Autoführerschein) und möchte einen zweiachsigen Anhänger mit einem Leergewicht von 600 kg ziehen(Leergewicht des Zugfahrzeuges 2 t).Darf ich das oder benötige ich dazu die Klasse BE ?

    Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Thema
    Re: Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    hi.
    Bei B gilt grds. eine Achse. Mehrere dürfen nicht mehr als einen Meter auseinander liegen.
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    >hi.
    >Bei B gilt grds. eine Achse. Mehrere dürfen nicht mehr als einen Meter auseinander liegen.
    >Gruß


    quelle für diese these ?
    die frage wurde in einem anderen forum schon beantwortet, darum schenke im mir das jetzt.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
    Autor
      Mursik
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    Du darfst auch Anhänger bis 750 kg mit mehreren Achsen fahren. Die Regelung mit einer Achse bzw. Tandemachse gilt nur noch für die alte Klasse 3, wenn schwerere Anhänger gezogen werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    >Du darfst auch Anhänger bis 750 kg mit mehreren Achsen fahren.
    .............................

    Mursik, du redest jetzt von einem zulässigen Gesamtgewicht.
    Berti 2008 fragte aber nach einem Leergewicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    >Mursik, du redest jetzt von einem zulässigen Gesamtgewicht.
    >Berti 2008 fragte aber nach einem Leergewicht.
    ----------------------------

    Habe mal eben ein wenig gegoogelt um die Differenz und Ausmaße deutlich zu machen:

    Leergewicht 600 kg - Zugelassenes Gew.: 2000 kg
    Länge 3.00m / Breite 1.60m / Höhe 2.35m

    Leergewicht 540 kg - Zugelassenes Gew.: 1350 kg
    Länge 2.98m / Breite 1.30m / Höhe 2.35m


    Damit sollte klar sein, dass da mit Klasse B nichts läuft.







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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    Sorry, da ging mir beim Kopieren was daneben.
    Vergleichen wollte ich Anhänger mit einem LEERgewicht von 600 kg
    und die mit einem zulässigen GESAMTgewicht von 750 kg:

    >Leergewicht 600 kg - Zugelassenes Gew.: 2000 kg
    >Länge 3.00m / Breite 1.60m / Höhe 2.35m
    >
    .. und dazu
    Zul. Gesamtgewicht : 750 kg, Leergewicht 255 kg ,
    Länge: 2.510 mm, Breite: 1.510 mm, Höhe: 330 mm

    Doch bleibts dabei:
    >Damit sollte klar sein, dass da mit Klasse B nichts läuft.



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
    Autor
      Mursik
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    Ja, sorry, war mein Fehler. Die Antwort sollte sich eigentlich auf die zulässigen Achsen beziehen, war in dem Zusammenhang aber nicht ganz klar.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Darf ich einen zweiachsigen Anhänger(habe Klasse B) mit Leergewicht 600 kg ziehen ?
    Autor
      KRAWW84
      schrieb am Samstag, 31. Januar 2009
    Text
    >Hallo
    >
    >Ich besitze die Klasse B(Autoführerschein) und möchte einen zweiachsigen Anhänger mit einem Leergewicht von 600 kg ziehen(Leergewicht des Zugfahrzeuges 2 t).Darf ich das oder benötige ich dazu die Klasse BE ?
    >
    >Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.
    >
    >

    Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht dürfen immer
    mitgeführt werden.

    Bei einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht darf das
    zulässige Gesamtgewicht (zGG) von PKW und Anhänger 3.500 kg
    nicht übersteigen und das Leergewicht des PKW´s muss immer größer
    sein, als das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers, dieser
    wird gewertet, als wäre er beladen, unabhängig von der tatsächlichen
    Ladung!

    Die Anzahl der Achsen ist nicht beschränkt.

    mfg

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