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Re: Darf der das?
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>hi, darf der prüfer während der praktischen prüfung eigentlich telefoniern oder sie andersweilig beschäftigen?
Im Prinzip ja, der Prüfer ist immer Herr des Verfahrens und darf alles machen, was er will :-))
Weder in der Prüfungsrichtlinie noch in der Fahrerlaubnisverordnung ist das Verhalten des Prüfers irgendwie reglementiert.
Ich weiß ja nicht, worauf Du hinauswillst. Der Prüfer kann einen Fahrschüler natürlich schon mit seinem "Gequatsche" ablenken, außerdem soll er sich ja auch Aufzeichnungen über die Prüfungsfahrt machen. Das ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Ich z.B. sage meinen Prüflingen immer, daß ich mich mit dem Fahrlehrer zu unterhalten gedenke, und wenn ihn das stört, daß er es mir sagen möge. Noch hat sich jedoch noch niemand bei mir beschwert.
Wenn Du Dich natürlich durch das Verhalten des Prüfers derartig beeinträchtigt gefühlt hast, daß Du darum durch die Prüfung gefallen bist, steht es Dir frei, Dich bei der zuständigen Technischen Prüfstelle (TÜV bzw. DEKRA) zu beschweren. Ich habe aber keine Aussicht auf Erfolg, falls Du durchgefallen bist, das maximale, was dabei herauskommen könnte, wäre eine erneute (u.U. kostenlose) praktische Prüfung. Ob Du die dann aber locker bestehst, sei dahingestellt, weil... der Prüfer ist auch nur Mensch und wird vorab darüber informiert, daß Du Dich beschwert hast. Auch wenn Du einen anderen Prüfer kriegen solltest, ist auch er über Deine Beschwerde unterrichtet, und er wird schon sehr genau im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben prüfen, wenn Du verstehst, was ich meine.
Solltest Du also wegen der Ablenkung durch den Prüfer durchgefallen sein, buche es unter Lehrgeld ab und sage in der nächsten praktischen Prüfung vorab dem Prüfer, daß er bitte nichts anderes außer der Prüfung machen soll. Wenn man das nett rüberbringt, hat damit kein Prüfer der Welt ein Problem.
Grüße Gardiner der Fahrprüfer