DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???

  • DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
     Civic
      schrieb am Mittwoch, 14. Oktober 2009
    Hi,

    ich hatte gestern um 13:00 Uhr meine erste PP...und habe sie nicht bestanden...=(
    Ich habe 2 Fehler gemacht, den zweiten sehe ich zwar ein, aber die Fehler, die mir der Prüfer beim ersten Fehler angekreutzt hab, kann ich nicht nachvollziehen...
    Folgende Situation: Nach einer roten Ampel gabelt sich die Straße dies nicht mal so stark wie ein "Y" (also lagen die Straßen vom Winkel her noch weiter zusammen).... auf der linken Seite war durch eine Baustelle die Straße gesperrt, es ging nur also NUR RECHTS in die Straße...an der Kreuzung war ich der einzige, der Fahren durfte, die, die rechts und links an der Kreuzung standen hatten rot.
    Ich fahre halte mich also auf der rechten Seite, und fahre in die rechte Straße...nur hätte ich dabei blinken und Spiegelschauen müssen.
    Im Prüfprotokoll steht deswegen folgende Fehlerpunkte:
    1.) "Fehlerhafte ode unterlassene Benutzung des Blinkers"
    ---> OK, sehe ich ein, habe nicht geblinkt
    2.) "Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel"
    ---> auch noch OK
    3.) "Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregel"
    ---> dies finde ich nicht in Ordnung...ich meine es ging nur nach rechts und ich war als Geradeausfahrer nach der Ampel der einzige der fahren durfte
    4.) Jetzt kommt aber meiner Meinung nach der Hammer:
    " Gefährdung bzw. Schädigung"
    ---> das finde ich mal richtig gemein...es ging nur nach rechts und ich war als GERADEAUSFAHRER nach der Ampel DER EINZIGE DER FAHREN DURFTE...und es war weit und breit kein Auto neben mir, das ich gefährden konnte...es lag also meiner Meinung nach keine Gefährdung vor...wenn ein Auto hinter mir war/gewesen wäre, hätte es mir nur nachfahren können, da man wie gesagt nur nach rechts fahren konnte!!!

    Wie beurteilt ihr diese Fehler nach meiner beschriebenen Situation???!!!
    Kann ein Prüfer wegen einmal nicht Blinken und Schauen, obwohl es nur EINE MÖGLICHKEIT gab, mit !4! Fehler anrechnen?
    (Dies war übrigens nicht der Durchfallgrund, es geht nur ums Prinzip?!)

    Dann hätte der Prüfer ja auch folgendes zum Beispiel bringen können:
    Wenn man an einem Minihindernis nicht blinkt und Spiegelschaut(z.B.: Auto ist mit den rechten Reifen des Fahrzeugs minimal auf der Straße) :
    1.) Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel
    2.) Unterlassene Benutzung des Blinkers
    und
    3.) Gefährdung bzw. Schädigung

    ---> Aber darf der überhaupt so viel Ankreuzen wegen einem Fehler oder war es nur Pech mit dem Prüfer?


    Also wie beurteilt ihr meine Situation (und das Bsp.):
    KANN BZW. DARF EIN PRÜFER SO VIELE FEHLER ANRECHNEN?
    Gerecht oder ungerecht?
    Pech mit Prüfer oder nicht?
    Sind alle Prüfer so?

    Danke für eure Antworten und sry für den langen Post...will es aber in zwei Wochen wieder besser machen und die Prüfung schaffen...=)

    Ciciv
  • Thema
    Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 14. Oktober 2009
    Text
    >Im Prüfprotokoll steht deswegen folgende Fehlerpunkte:
    >1.) "Fehlerhafte ode unterlassene Benutzung des Blinkers"
    >---> OK, sehe ich ein, habe nicht geblinkt

    Das sehe ich auch so.

    >2.) "Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel"
    >---> auch noch OK

    Einen Fahrstreifenwechsel kann ich in deiner Schilderung nicht erkennen. Welche Markierungen sind auf der Kreuzung angebracht? Kannst du einen Link zu Google Maps einstellen?

    >3.) "Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregel"
    >---> dies finde ich nicht in Ordnung...ich meine es ging nur nach rechts und ich war als Geradeausfahrer nach der Ampel der einzige der fahren durfte

    Wenn es wirklich einen Fahrstreifenwechsel (s. 2) gab, geht auch dieser Punkt in Ordnung. Dafür ist noch nicht einmal erforderlich, dass zu dem Zeitpunkt jemand da war, dem du die Vorfahrt hättest nehmen können, ...

    >4.) Jetzt kommt aber meiner Meinung nach der Hammer:
    > " Gefährdung bzw. Schädigung"

    ... während dafür eine abstrakte Gefahr (da hätte jemand sein können) nicht reicht. Der Prüfer hat also eine konkrete Gefahr erkannt.

    >und es war weit und breit kein Auto neben mir, das ich gefährden konnte

    Radfahrer? Fußgänger? Irgendwas muss der Prüfer gesehen haben, das du nicht gesehen hast.

    >Kann ein Prüfer wegen einmal nicht Blinken und Schauen, obwohl es nur EINE MÖGLICHKEIT gab, mit !4! Fehler anrechnen?
    >(Dies war übrigens nicht der Durchfallgrund, es geht nur ums Prinzip?!)

    Das Protokoll ist keine "Abrechnung". Man kann auch mit nur einem Kreuzchen durchfallen. Vier Kreuze sind weder besser noch schlechter als eines.

    Ich wäre eher froh darüber, dass der Prüfer auf dem Protokoll detailiert beschreibt, was ihm nicht gefallen hat. Das kannst und solltest du für die Vorbereitung zur nächsten Prüfung ausnutzen. Andere Prüfer fassen sich dabei sehr kurz und schreiben ins Protokoll fast nichts. Dann stehst du nach ein paar Tagen mit dem Zettel in der Hand da und hast keine Ahnung.

    >Dann hätte der Prüfer ja auch folgendes zum Beispiel bringen können:
    >Wenn man an einem Minihindernis nicht blinkt und Spiegelschaut(z.B.: Auto ist mit den rechten Reifen des Fahrzeugs minimal auf der Straße) :
    >1.) Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel
    >2.) Unterlassene Benutzung des Blinkers

    Die zwei auf jeden Fall, ja.

    >und
    >3.) Gefährdung bzw. Schädigung

    Nur wenn man dann auch wirklich jemanden gefährdet oder geschädigt hat.

    >---> Aber darf der überhaupt so viel Ankreuzen wegen einem Fehler oder war es nur Pech mit dem Prüfer?

    Man kann in einer Verkehrssituation auch mehr als einen Fehler machen. Wie gesagt: Nutze das Feedback des Prüfers aus und mach es nächstes mal besser. Viel Erfolg!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      civic
      schrieb am Mittwoch, 14. Oktober 2009
    Text
    >>Im Prüfprotokoll steht deswegen folgende Fehlerpunkte:
    >>1.) "Fehlerhafte ode unterlassene Benutzung des Blinkers"
    >>---> OK, sehe ich ein, habe nicht geblinkt
    >
    >Das sehe ich auch so.
    >
    >>2.) "Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel"
    >>---> auch noch OK
    >
    >Einen Fahrstreifenwechsel kann ich in deiner Schilderung nicht erkennen. Welche Markierungen sind auf der Kreuzung angebracht? Kannst du einen Link zu Google Maps einstellen?
    >
    >>3.) "Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregel"
    >>---> dies finde ich nicht in Ordnung...ich meine es ging nur nach rechts und ich war als Geradeausfahrer nach der Ampel der einzige der fahren durfte
    >
    >Wenn es wirklich einen Fahrstreifenwechsel (s. 2) gab, geht auch dieser Punkt in Ordnung. Dafür ist noch nicht einmal erforderlich, dass zu dem Zeitpunkt jemand da war, dem du die Vorfahrt hättest nehmen können, ...
    >
    >>4.) Jetzt kommt aber meiner Meinung nach der Hammer:
    >> " Gefährdung bzw. Schädigung"
    >
    >... während dafür eine abstrakte Gefahr (da hätte jemand sein können) nicht reicht. Der Prüfer hat also eine konkrete Gefahr erkannt.
    >
    >>und es war weit und breit kein Auto neben mir, das ich gefährden konnte
    >
    >Radfahrer? Fußgänger? Irgendwas muss der Prüfer gesehen haben, das du nicht gesehen hast.
    >
    >>Kann ein Prüfer wegen einmal nicht Blinken und Schauen, obwohl es nur EINE MÖGLICHKEIT gab, mit !4! Fehler anrechnen?
    >>(Dies war übrigens nicht der Durchfallgrund, es geht nur ums Prinzip?!)
    >
    >Das Protokoll ist keine "Abrechnung". Man kann auch mit nur einem Kreuzchen durchfallen. Vier Kreuze sind weder besser noch schlechter als eines.
    >
    >Ich wäre eher froh darüber, dass der Prüfer auf dem Protokoll detailiert beschreibt, was ihm nicht gefallen hat. Das kannst und solltest du für die Vorbereitung zur nächsten Prüfung ausnutzen. Andere Prüfer fassen sich dabei sehr kurz und schreiben ins Protokoll fast nichts. Dann stehst du nach ein paar Tagen mit dem Zettel in der Hand da und hast keine Ahnung.
    >
    >>Dann hätte der Prüfer ja auch folgendes zum Beispiel bringen können:
    >>Wenn man an einem Minihindernis nicht blinkt und Spiegelschaut(z.B.: Auto ist mit den rechten Reifen des Fahrzeugs minimal auf der Straße) :
    >>1.) Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel
    >>2.) Unterlassene Benutzung des Blinkers
    >
    >Die zwei auf jeden Fall, ja.
    >
    >>und
    >>3.) Gefährdung bzw. Schädigung
    >
    >Nur wenn man dann auch wirklich jemanden gefährdet oder geschädigt hat.
    >
    >>---> Aber darf der überhaupt so viel Ankreuzen wegen einem Fehler oder war es nur Pech mit dem Prüfer?
    >
    >Man kann in einer Verkehrssituation auch mehr als einen Fehler machen. Wie gesagt: Nutze das Feedback des Prüfers aus und mach es nächstes mal besser. Viel Erfolg!

    Das war kein Feedback...der Prüfer hat mir nur einmal den Zettel in die Hand gedrückt, nur Tschüß gesagt und hat KEINE FEHLER erläutert....das finde ich echt schwach...wie ist das im Allgemeinen so (bei euch)...?

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  • Thema
    Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 14. Oktober 2009
    Text
    >Das war kein Feedback...der Prüfer hat mir nur einmal den Zettel in die Hand gedrückt, nur Tschüß gesagt und hat KEINE FEHLER erläutert

    Auf dem Zettel ist doch alles erklärt. Aber du hast recht: Er hätte dir das ganze auch mündlich erläutern müssen. Du hättest aber auch einfach nachfragen können.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 14. Oktober 2009
    Text
    Aber du hast recht: Er hätte dir das ganze auch mündlich erläutern müssen.


    muss der aap nicht, er muss nur die fehler benennen. das hat er mit dem protokoll gemacht.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 15. Oktober 2009
    Text
    >muss der aap nicht, er muss nur die fehler benennen. das hat er mit dem protokoll gemacht.

    Du hast recht, "erläutern" geht zu weit, "benennen" genügt.

    Die Ansicht, dass das Benennen durch die Übergabe des Protokolls erledigt werden kann, teile ich aber nicht. Schließlich heißt es "unterrichten UND aushändigen" und nicht "unterrichten DURCH aushändigen".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      Tigerlilli
      schrieb am Donnerstag, 15. Oktober 2009
    Text
    > Aber du hast recht: Er hätte dir das ganze auch mündlich erläutern müssen.
    >
    >
    >muss der aap nicht, er muss nur die fehler benennen. das hat er mit dem protokoll gemacht.
    >
    >mfg

    .....Besteht der Bewerber die Prüfung nicht, hat ihn
    der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer
    UNTER KURZER BENENNUNG DER WESENTLICHEN FEHLER
    hiervon zu unterrichten und ihm ein Prüfprotokoll
    auszuhändigen. Auszug aus dem Gesetzestext!

    mfG
    Lilli ( Fahrlehrerin )

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      Schoki
      schrieb am Mittwoch, 14. Oktober 2009
    Text
    Was sagt denn der FL zu der Situation? Er wird doch wissen was da war.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      Abraxsa
      schrieb am Donnerstag, 15. Oktober 2009
    Text
    >Was sagt denn der FL zu der Situation? Er wird doch wissen was da war.

    Wenn du dir sicher bist,im Recht zu sein kannst du beim Tüv das Urteil des Prüfers anfechten.
    Allerdings sehe ich da wenig Chancen.Wer helfen kann, ist dein Fahrlehrer. Was sagt er denn dazu??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 15. Oktober 2009
    Text
    sorry lili,
    das ist kein auszug aus dem gesetz sondern aus den prüf RICHTLINIEN.
    also ganz was anderes. Man kann sich höchstens darüber streiten, ob benennen mündlich oder schriftlich bedeutet.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      Tigerlilli
      schrieb am Freitag, 16. Oktober 2009
    Text
    >sorry lili,
    >das ist kein auszug aus dem gesetz sondern aus den prüf RICHTLINIEN.
    >also ganz was anderes. Man kann sich höchstens darüber streiten, ob benennen mündlich oder schriftlich bedeutet.
    >
    >mfg

    Die Prüfungsrichtlinie ist gesetzlich anerkannt,
    und die Prüfer sind angehalten, nach ihr zu verfahren.

    mfG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 16. Oktober 2009
    Text
    >und die Prüfer sind angehalten, nach ihr zu verfahren.


    richtig, wie du schreibst, ANGEHALTEN, nicht vorgeschrieben, deshalb heisst es auch RICHTLINIEN

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      Mandu
      schrieb am Mittwoch, 28. Oktober 2009
    Text
    Zu dem Punkt mit der Gefährdung/Schädigung muss ich auch was los werden. Bei meiner ersten nichtbestandenen Prüfung stand das auch drauf. Ich bin in eine Straße nach rechts abgebogen und habe (vor aufregung) den Fahrsteifen dabei gewechselt. Hinter mir und neben mir war nix und niemand. In die Straße in die ich eingebogen bin standen Autos an der Ampel. Es war rot, sie standen eindeutig, hab ja den Schulterblick gemacht. Der Prüfer sah das als Gefährdung obwohl während des wechsels und des Abbiegen nicht mal ne Katze die Straße überquerte. Mein Fahrlehrer hatte dann noch versucht mit dem zu diskutieren, aber das half nix. Mein FL sagte mir hinterher, ich HÄTTE mit der Situation jemanden Schaden können und das reichte dem Prüfer schon ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      Schoki
      schrieb am Donnerstag, 29. Oktober 2009
    Text
    > Mein FL sagte mir hinterher, ich HÄTTE mit der Situation jemanden Schaden können und das reichte dem Prüfer schon ...

    Das ist richtig. Wenn Du 10x rechts-vor-links übersiehst, und Du sagst dann "aber es kam ja nie einer", dann gibts den Schein ja trotzdem nicht... .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: DARF das ein PRÜFER überhaupt machen...???
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 29. Oktober 2009
    Text
    >> Mein FL sagte mir hinterher, ich HÄTTE mit der Situation jemanden Schaden können und das reichte dem Prüfer schon ...
    >
    >Das ist richtig.

    Und das ist falsch. Hier geht es ja nicht um die Frage, ob man deswegen durchfällt, sondern ob der Grund "Gefährdung oder Schädigung" ist.

    Lies nochmal durch, was ich oben zu abstrakter und konkreter Gefährdung geschrieben habe. Wenn abstrakte Gefährdung gemeint wäre, dann würde da "mögliche Gefährdung" stehen.

    >Wenn Du 10x rechts-vor-links übersiehst, und Du sagst dann "aber es kam ja nie einer", dann gibts den Schein ja trotzdem nicht...

    Richtig, aber nicht wegen "Gefährdung oder Schädigung". Nur: Was der Prüfer im Protokoll ankeuzt ist zwar manchmal ganz interessant aber eigentlich auch halbwegs egal. Solange das Ergebnis korrekt ist (und das ist es), hat das keine weiteren Auswirkungen.

    Auf den Beitrag antworten


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