CE mit 18 was darf ich fahren

  • CE mit 18 was darf ich fahren
     DanielB
      schrieb am Donnerstag, 6. Dezember 2007
    Hallo

    habe die Führerscheinklassen B BE C1E CE und A. Meine Eltern haben eine Brauerei und jetzt wollt ich fragen, was ich fahren darf. Normal darf man mit 18 die KLasse CE ja nur bis zu 7,5t nutzen, also C1E. jetzt gibt es da aber einige ausnahmen.

    Fuhrpark:
    Atego 822 7,49t
    MAN 12 280 11,99t
    Actros 2551 25 t

    Anhänger 9,9 t 2 Achsen
    Tandemanhänger 9,9t 1 Achse
    Anhänger 18 t 2 Achsen

    Was für einen LKW darf ich jetzt mit welchem Anhänger fahren, den soweit ich weiß ist das ja kein gwerblicher Güterverkehr sondern Werksverkehr.

    Darf ich nun die Ategos, mit 7,49t mit Anhänger fahren, wenn ja welchen tadnem oder ist es egal.

  • Thema
    Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      fl02
      schrieb am Donnerstag, 6. Dezember 2007
    Text
    >Hallo
    >
    >habe die Führerscheinklassen B BE C1E CE und A. Meine Eltern haben eine Brauerei und jetzt wollt ich fragen, was ich fahren darf. Normal darf man mit 18 die KLasse CE ja nur bis zu 7,5t nutzen, also C1E. jetzt gibt es da aber einige ausnahmen.
    >
    >Fuhrpark:
    >Atego 822 7,49t
    >MAN 12 280 11,99t
    >Actros 2551 25 t
    >
    >Anhänger 9,9 t 2 Achsen
    >Tandemanhänger 9,9t 1 Achse
    >Anhänger 18 t 2 Achsen
    >
    >Was für einen LKW darf ich jetzt mit welchem Anhänger fahren, den soweit ich weiß ist das ja kein gwerblicher Güterverkehr sondern Werksverkehr.
    >
    >Darf ich nun die Ategos, mit 7,49t mit Anhänger fahren, wenn ja welchen tadnem oder ist es egal.
    >
    >

    Du darfst alles fahren, du hast doch die klassen dafür.nur bus darfst du erst mit 21 fahren wenn du klasse d noch machen willst.

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  • Thema
    Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      DanielB
      schrieb am Freitag, 7. Dezember 2007
    Text

    >Du darfst alles fahren, du hast doch die klassen dafür.nur bus darfst du erst mit 21 fahren wenn du klasse d noch machen willst.


    Vom Führerschein her darf ich schon alles farhen aber normal darf man den CE doch erst ab 21 voll nutzen vorher nur privat oder so

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      fl02
      schrieb am Freitag, 7. Dezember 2007
    Text
    >
    >>Du darfst alles fahren, du hast doch die klassen dafür.nur bus darfst du erst mit 21 fahren wenn du klasse d noch machen willst.
    >
    >
    >Vom Führerschein her darf ich schon alles farhen aber normal darf man den CE doch erst ab 21 voll nutzen vorher nur privat oder so

    nein, wer hat dir das erzählt. wer hat denn privat schon einen lkw.ausser dem ist es egal ob du privat oder beruflich mit dem lkw durch die gegend fährst, du bist immer auf der strasse.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      Phil90
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >>
    >>>Du darfst alles fahren, du hast doch die klassen dafür.nur bus darfst du erst mit 21 fahren wenn du klasse d noch machen willst.
    >>
    >>
    >>Vom Führerschein her darf ich schon alles farhen aber normal darf man den CE doch erst ab 21 voll nutzen vorher nur privat oder so
    >
    >nein, wer hat dir das erzählt. wer hat denn privat schon einen lkw.ausser dem ist es egal ob du privat oder beruflich mit dem lkw durch die gegend fährst, du bist immer auf der strasse.


    Informier dich doch bitte bevor du hier Unwissenden so einen Mist erzählst. Das kann nämlich ganz schön teuer werden. Die 21 Jahre Regel gibt es sehr wohl! Grund ist eine EU-Sozialvorschrift die besagt, dass du unter 21 Jahren im gewerblichen Güterverkehr keine LKW über 7,5t fahren darfst(einschließlich Anhänger!!). Ausgenommen die Leute die eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben.
    Wirst du erwischt kostet dich das 50 Euro, die Firma 100 Euro und du darfst nicht mehr weiter fahren.
    Was ich dir jetzt allerdings nicht sagen kann ist, ob dein Fall als gewerblicher Güterverkehr zählt, aber ich vermute mal nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      fl02
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text

    >
    >
    >Informier dich doch bitte bevor du hier Unwissenden so einen Mist erzählst. Das kann nämlich ganz schön teuer werden. Die 21 Jahre Regel gibt es sehr wohl! Grund ist eine EU-Sozialvorschrift die besagt, dass du unter 21 Jahren im gewerblichen Güterverkehr keine LKW über 7,5t fahren darfst(einschließlich Anhänger!!). Ausgenommen die Leute die eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben.
    >Wirst du erwischt kostet dich das 50 Euro, die Firma 100 Euro und du darfst nicht mehr weiter fahren.
    >Was ich dir jetzt allerdings nicht sagen kann ist, ob dein Fall als gewerblicher Güterverkehr zählt, aber ich vermute mal nicht.


    ach ja? soweit ich weis,ist das erst ab 2008. er hat ja schon einen. und wozu soll er dann einen LKW schein mit 18 gemacht haben, wenn er erst ab 21 damit fahren darf. das ist doch schwachsinn.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      fl02
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >
    >>
    >>
    >>Informier dich doch bitte bevor du hier Unwissenden so einen Mist erzählst. Das kann nämlich ganz schön teuer werden. Die 21 Jahre Regel gibt es sehr wohl! Grund ist eine EU-Sozialvorschrift die besagt, dass du unter 21 Jahren im gewerblichen Güterverkehr keine LKW über 7,5t fahren darfst(einschließlich Anhänger!!). Ausgenommen die Leute die eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben.
    >>Wirst du erwischt kostet dich das 50 Euro, die Firma 100 Euro und du darfst nicht mehr weiter fahren.
    >>Was ich dir jetzt allerdings nicht sagen kann ist, ob dein Fall als gewerblicher Güterverkehr zählt, aber ich vermute mal nicht.
    >
    >
    h.hier ist ein link,ab nochmal nachgeschaut, hier ist ein link, der alles erklärt
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm#21

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >>
    >>>
    >>>
    >>>Informier dich doch bitte bevor du hier Unwissenden so einen Mist erzählst. Das kann nämlich ganz schön teuer werden. Die 21 Jahre Regel gibt es sehr wohl! Grund ist eine EU-Sozialvorschrift die besagt, dass du unter 21 Jahren im gewerblichen Güterverkehr keine LKW über 7,5t fahren darfst(einschließlich Anhänger!!). Ausgenommen die Leute die eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben.
    >>>Wirst du erwischt kostet dich das 50 Euro, die Firma 100 Euro und du darfst nicht mehr weiter fahren.
    >>>Was ich dir jetzt allerdings nicht sagen kann ist, ob dein Fall als gewerblicher Güterverkehr zählt, aber ich vermute mal nicht.
    >>
    >>
    >h.hier ist ein link,ab nochmal nachgeschaut, hier ist ein link, der alles erklärt
    >http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm#21

    Was erklärt der Link?

    Einschlägig ist hier die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
    ABSCHNITT III
    Fahrpersonal

    Artikel 5

    (1) Das Mindestalter der im Gueterverkehr eingesetzten Fahrer wird festgesetzt:

    a) bei Fahrzeugen mit einem hoechstzulaessigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen einschliesslich - Anhaenger oder Sattelanhaenger gegebenenfalls inbegriffen - auf das vollendete 18. Lebensjahr;

    b) bei den uebrien Fahrzeugen auf
    - das vollendete 21. Lebensjahr oder
    - das vollendete 18. Lebensjahr, falls der Fahrer Inhaber eines Befaehigungsnachweises ueber den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung fuer Fahrer im Gueterkraftverkehr gemaess den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ueber das Mindestniveau der Ausbildung fuer Fahrer von Transportfahrzeugen im Strassenverkehr ist.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      Sin_and_Saint
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    Davon ausgehend, dass ich an einer guten Fahrschule von engagierten Lehrern, die sich regelmäßig weiterbilden, ausgebildet wurde, behaupte ich, dass diese Beschränkung existiert und bereits in Kraft ist... Wo allerdings die gesetzliche Grenze zum gewerblichem Nutzen liegt - keine Ahnung.

    Allein aus finanziellen Gründen macht es durchaus Sinn C/CE trotz Beschränkung sofort zu machen. Gibt ja durchaus Leute, die weiter denken als von 12 bis mittag und wissen, dass sie in 3 Jahren nochmal ordentlich draufzahlen würden...

    LG, Nic

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      Phil90
      schrieb am Dienstag, 11. Dezember 2007
    Text
    Die oben zitierte Verordnung gilt sehr wohl schon.
    2009 ändert sich das ganze aber in sofern als dass man ohne Ausbildung bzw. sehr sehr viele Weiterbildungsstunden bei der IHK gewerblich über 7,5t nicht fahren darf! Das gilt allerdings nicht für bereits erteilte FEs. Also Diejenigen die bis dahin schon C bzw. CE besitzen müssen keine Ausbildung haben, allerdings müssen sie auch Weiterbildungsstunden absolvieren (allerdings bei weitem nicht so viele) um weiterhin gewerblich fahren zu dürfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CE mit 18 was darf ich fahren
    Autor
      Phil90
      schrieb am Dienstag, 11. Dezember 2007
    Text
    >Die oben zitierte Verordnung gilt sehr wohl schon.
    >2009 ändert sich das ganze aber in sofern als dass man ohne Ausbildung bzw. sehr sehr viele Weiterbildungsstunden bei der IHK gewerblich über 7,5t nicht fahren darf! Das gilt allerdings nicht für bereits erteilte FEs. Also Diejenigen die bis dahin schon C bzw. CE besitzen müssen keine Ausbildung haben, allerdings müssen sie auch Weiterbildungsstunden absolvieren (allerdings bei weitem nicht so viele) um weiterhin gewerblich fahren zu dürfen.

    Ergänzung: Hmm bin mir nicht sicher aber meine das gilt dann doch schon ab 3,5t muss ich mal nachschaun...

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