C1E + die Gewichtsverteilung

  • C1E + die Gewichtsverteilung
     Axel00
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Hallo Forum,
    ... alter FS umgeschrieben + dabei C1E erhalten.

    Habe einen Pickup (LKW) mit Leergew. ca. 3500kg + einem zul.GesGew. 5900kg

    Möchte einen Sattel ziehen mit 4300kg leer bzw. 5661kg zul.GesGew.
    Auflagegewicht Sattel ca. 1000kg

    Bin also unter den 12t, aber was ist mit der komischen Gewichtsverteilung???

    - Da gibt es ja auch noch den SL79 bei C1E der nicht eingetragen wurde - und Info's über Tandemkonfig. §34 Abs.4 Ziff.3a - oder Ausnahmegen. §70 StVZO... alles sehr verwirrend ohne Dr.-Titel

    Vielen Dank für Info's + Tipp's

  • Thema
    Re: C1E + die Gewichtsverteilung
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Text
    >Hallo Forum,
    >... alter FS umgeschrieben + dabei C1E erhalten.
    >
    >Habe einen Pickup (LKW) mit Leergew. ca. 3500kg + einem zul.GesGew. 5900kg
    >
    >Möchte einen Sattel ziehen mit 4300kg leer bzw. 5661kg zul.GesGew.
    >Auflagegewicht Sattel ca. 1000kg
    >
    >Bin also unter den 12t, aber was ist mit der komischen Gewichtsverteilung???
    >
    >- Da gibt es ja auch noch den SL79 bei C1E der nicht eingetragen wurde - und Info's über Tandemkonfig. §34 Abs.4 Ziff.3a - oder Ausnahmegen. §70 StVZO... alles sehr verwirrend ohne Dr.-Titel
    >
    >Vielen Dank für Info's + Tipp's
    >
    >
    Was meinst Du denn mit Gewichtsverteilung? Und wieso fehlender Eintrag SL79? Was soll das denn sein oder meinst Du vielleicht CE 79 ?

    Gruß, Tschenzi, FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: C1E + die Gewichtsverteilung
    Autor
      axel00
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Text
    >>Hallo Forum,
    >>... alter FS umgeschrieben + dabei C1E erhalten.
    >>
    >>Habe einen Pickup (LKW) mit Leergew. ca. 3500kg + einem zul.GesGew. 5900kg
    >>
    >>Möchte einen Sattel ziehen mit 4300kg leer bzw. 5661kg zul.GesGew.
    >>Auflagegewicht Sattel ca. 1000kg
    >>
    >>Bin also unter den 12t, aber was ist mit der komischen Gewichtsverteilung???
    >>
    >>- Da gibt es ja auch noch den SL79 bei C1E der nicht eingetragen wurde - und Info's über Tandemkonfig. §34 Abs.4 Ziff.3a - oder Ausnahmegen. §70 StVZO... alles sehr verwirrend ohne Dr.-Titel
    >>
    >>Vielen Dank für Info's + Tipp's
    >>
    >>
    >Was meinst Du denn mit Gewichtsverteilung? Und wieso fehlender Eintrag SL79? Was soll das denn sein oder meinst Du vielleicht CE 79 ?
    >
    >Gruß, Tschenzi, FL

    Zu Gewichtsverteilung:
    siehe 2. Absatz "Fahrzeug
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/C1E.php
    .....die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.


    Zu SL79 siehe:
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php

    79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3).....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: C1E + die Gewichtsverteilung
    Autor
      tobi*
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Text
    Lass Dir die Schlüsselzahl CE79 nachtragen.

    Solange die Kombination nicht mehr als 3 Achsen hat, kannst Du sie fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: C1E + die Gewichtsverteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Text
    >Solange die Kombination nicht mehr als 3 Achsen hat, kannst Du sie fahren.

    Mutige Aussage, aber ich habe die gleichen Bedenken wie Axel00. Die zGm des Anhängers übersteigt die Leermassedes Zugfahrzeugs. Diese Kombination fällt nicht unter C1E, sondern nur unter CE - egal ob mit oder ohne Schlüsselzahl 79.

    Also mal Klartext: Axel00, was steht auf deinem Kartenführerschein auf der Rückseite? Welche Klassen sind erteilt, welche Schlüsselzahlen sind eingetragen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: C1E + die Gewichtsverteilung
    Autor
      axel00
      schrieb am Montag, 5. Oktober 2009
    Text
    >>Solange die Kombination nicht mehr als 3 Achsen hat, kannst Du sie fahren.
    >
    >Mutige Aussage, aber ich habe die gleichen Bedenken wie Axel00. Die zGm des Anhängers übersteigt die Leermassedes Zugfahrzeugs. Diese Kombination fällt nicht unter C1E, sondern nur unter CE - egal ob mit oder ohne Schlüsselzahl 79.
    >
    >Also mal Klartext: Axel00, was steht auf deinem Kartenführerschein auf der Rückseite? Welche Klassen sind erteilt, welche Schlüsselzahlen sind eingetragen?


    SORRY - habe erst jetzt Deinen Kommentar gelesen

    Führerscheine: A1 / B / C1 + 179 / BE / C1E /
    M / L + 174+175 / TS + 181

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: C1E + die Gewichtsverteilung
    Autor
      axel00
      schrieb am Montag, 5. Oktober 2009
    Text
    >Lass Dir die Schlüsselzahl CE79 nachtragen.
    >
    >Solange die Kombination nicht mehr als 3 Achsen hat, kannst Du sie fahren.
    >

    DANKE Tobi,
    ... nachtragen lassen, geht das so einfach?
    hab den 3-er schon 2007 umschreiben lassen + bin auch über 50 Jahre.

    das hier paßt ja bei dem SL 79...
    - dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

    aber das ist, glaube ich, die KRUX.... oder?
    Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse
    von mehr als 7,5 t.

    -siehe meine Anfrage-
    Pickup 5900kg zul.Ges.Gew. + Sattelauflieger 5661kg zul.Ges.Gew.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: C1E + die Gewichtsverteilung
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 5. Oktober 2009
    Text
    >... nachtragen lassen, geht das so einfach?

    Das beantwortet dir deine Fahrerlaubnisbehörde. Also am besten mal persönlich bei der Führerscheinstelle des örtlichen Landratsamts vorsprechen. Ist aber nicht unbedingt sinnvoll, s.u.

    >hab den 3-er schon 2007 umschreiben lassen + bin auch über 50 Jahre.

    Regelmäßig verlängern nicht vergessen!

    >das hier paßt ja bei dem SL 79...

    Das Ding heißt CE79.

    >aber das ist, glaube ich, die KRUX.... oder?
    >Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse
    >von mehr als 7,5 t.

    Genau. Dein Problem ist: C1E enthält keine Beschränkung für Sattelzüge - es macht einfach keinen Unterschied, was es für ein Zug ist. Deine Kombination fällt aber nicht in C1E. Zwar liegt die Gesamtmasse unter 12 t, aber die zGm des Anhängers übersteigt die Leermasse des Zugfahrzeugs. Diese Kombination könnte also höchstens in CE79 enthalten sein. CE79 gilt aber nicht für Sattelzüge über 7,5 t.

    Für die von dir beschriebene Kombination ist also auf jeden Fall CE (alter 2er) erforderlich.

    Jetzt kannst du noch versuchen durch Änderung der Papiere die Kombination in C1E zu drücken. Das kannst du beim TÜV machen lassen. Dazu zuerst mal das Leergewicht überprüfen. Das ist tatsächlich meist höher als in den Papieren angegeben. Wenn du jetzt den Auflieger auf das neue Leergewicht des Zugfahrzeugs (irgendwas über 3500 kg) ablasten läßt, fällt die Kombination unter C1E. Dabei verlierst du also etwa 2t Zuladung.

    Alternativ könntest du versuchen, die Kombination insgesamt auf unter 7,5t zGm abzulasten. Dabei verlierst du aber mehr Zuladung und bekommst am Zugfahrzeug u.U. Schwierigkeiten mit der Stützlast.

    Ob dir der TÜV eine Ablastung um 35% Prozent durchgehen läßt, solltest du selbst anfragen. ICh wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!

    Auf den Beitrag antworten


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