Bußgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog
     Reika
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    http://www.youtube.com/watch?v=xnJvBa8ZqW8
    Das Video ist zwar wirklich witzig, aber wie sinnfrei sind diese Regelungen denn? Das Einsetzen der Lichthupe wird stärker geahndet als die illegale Benutzung eines Blaulichtes?
    Ich war auch aus irgendeinem Grund immer der Meinung, dass das benutzen des Standstreifens reele Folgen hat, aber anscheinend "halb so wild" , was die Strafe angeht.Kein Wunder das man da öfters mal jemanden rumkurven sieht.
    lg Reika
  • Thema
    Re: Bußgeldkatalog
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 28. November 2010
    Text
    >Das Video ist zwar wirklich witzig, aber wie sinnfrei sind diese Regelungen denn? Das Einsetzen der Lichthupe wird stärker geahndet als die illegale Benutzung eines Blaulichtes?

    Ich weiß nicht, woher dieser Satz mit 250 € irgendwas kommen soll, aber wenn die Lichthupe nicht als Straftat geahndet wird, kostet das nur 10 € (TBNr. 116106).

    Was bei der Benutzung des Blaulichts völlig unterschlagen wurde: Natürlich werden alle begangenen Verstöße zusätzlich geahndet. Das kann im extremsten Fall also wieder die Nötigung sein, die man ja vermeiden wollte.


    >Ich war auch aus irgendeinem Grund immer der Meinung, dass das benutzen des Standstreifens reele Folgen hat, aber anscheinend "halb so wild" , was die Strafe angeht.

    Mittlerweile sind das 75 € und 2 Punkte. Ist das noch "halb so wild"?

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