Bußgeldbegründung so in Ordnung?

  • Bußgeldbegründung so in Ordnung?
     Flo_A
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Hallo,

    ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit einem Vorführwagen aus einem Autohaus.
    Da wir gerade auf dem Rückweg zum Autohaus waren, habe ich die Autositze zu Hause gelassen und meine beiden Jungs hinten nur angeschnallt.
    (Nachdem Unfall weiß ich, dass das Mist war - macht ihr das bitte bloß nicht!!!)

    Allerdings, dass ist das einzig positive an der Sache, war ich nicht Schuld.

    Aber nun habe ich von der Polizei ein Bußgeldbescheid erhalten, indem es heißt, ich hätte die Kinder "ohne jegliche Sicherung" befördert.

    Aber sie waren doch mit den 3-Punkten-Gurten gesichert - nicht ausreichend OK. Aber ohne jegliche Sicherung suggeriert mir, ich hätte sie nicht einmal angeschnallt.

    Sepziell von Fahrlehrern interessiert mich die Antwort, wie sie das sehen.
    Ich möchte keine Rechtsberatung!!!! Einfach nur wissen, wie ihr das seht!

    Gruß

    Flo

    P.S.: Die Moralapostel dürfen aber gerne draußen bleiben, da ich daraus gelernt habe - es war nicht nur für meine Jungs ein kleiner Schock, von der Feuerwehr aus dem Auto geholt zu werden - auch für mich, wenn man am Straßenrand verfolgt, wie das eigene Kind in den Krankenwagen gebracht wird!!! Daher bitte keine Postings wie bist du verrückt und wie kannst du denn nur!!! Danke!
  • Thema
    Re: Bußgeldbegründung so in Ordnung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    Ohne Sicherung würde das für dich Punkte bedeuten :o((. Siehe hier:
    http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/sicherung.html

    Haben sich die Kinder selbst nach dem Unfall aus den Gurten gelöst, oder kann sich evtl. ein anwesender Feuerwehrmann noch an die Gurte erinnern?
    Mir wäre diese Frage ein Besuch der FW-Wache wert.
    Alles Gute wünsche ich dir.
    Das eigene Kind verunfallt zu sehen, ist schon eine echt grausige Sache *liebindenArmnehm*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bußgeldbegründung so in Ordnung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    Fällt mir eben noch ein:
    Schaue dir mal den Untersuchungsbericht an, den der Notarzt, bzw. das entlassene Krankenhaus schrieb.
    Vielleicht findest du da den Begriff "Gurthämatom" - also der blaue Fleck, den der Gurt beim Aufprall verursacht hat.
    Evtl. auch eine durch den Gurt entstandene Prellung. Im Volksmund "Gurtprellung" genannt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bußgeldbegründung so in Ordnung?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 21. August 2009
    Text
    Hallo,

    im Bußgeldkatalog wird unterschieden zwischen "nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt" und "ohne jede Sicherung befördert". In deinem Fall trifft ja der erste Tatbestand zu. Ich würde mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen (den brauchst du nach dem Unfall vermutlich sowieso) und Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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