Brille / Sehschärfe

  • Brille / Sehschärfe
     Bilbo
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Hallo,

    ich habe meinen Sehtest beim Augenarzt gemacht (der macht sowas ja auch ;) und habe eine Tagessehschärfe von 0.8/0.8 ohne Brille.
    Damit habe ich den Sehtest ja bestanden. Muss ich aber dennoch eine Brille tragen? Denn als ich im Amt war, um den Führerschein zu beantragen, sagte die Beamtin ich bräuchte eine Brille??

    Stimmt das?
  • Thema
    Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Das kann ich mir nicht vorstellen, da es heißt 0,7 oder mehr.
    Das war vielleicht ein freundlich gemeinter Hinweis, dass Du Dir eine anfertigen lassen solltest.
    Du wirst staunen, wie scharf Du alles siehst.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Was steht denn GENAU auf der Bescheinigung vom Arzt? Kann es sein, dass hier einfach etwas falsch ausgefüllt wurde?

    0,8/0,8 ist nur für C- und D-Klassen sowie die FzF zu wenig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Bilbo
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Was steht denn GENAU auf der Bescheinigung vom Arzt? Kann es sein, dass hier einfach etwas falsch ausgefüllt wurde?
    >
    >0,8/0,8 ist nur für C- und D-Klassen sowie die FzF zu wenig.

    Dies steht drauf:

    "Augenärztliches Zeugnis anstatt einer Sehtestbescheinigung

    Beantragte Fahrerlaubnisklasse: B

    Die zentrale Tagessehschärfe beträgt

    ohne Sehhilfe rechts 0.8 links 0.8 beidäugig 0.8
    mit Sehhilfe rechts 1.0 links 1.0 beidäugig 1.0

    Die Identität des Untersuchten wurde überprüft
    Damit sind die Sehtestanforderungen erfüllt."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >
    >Die Identität des Untersuchten wurde überprüft
    >Damit sind die Sehtestanforderungen erfüllt."
    >

    Richtig. Und verlangt wird: 0,7 oder mehr.
    Der / die Beamte der Führerscheinstelle hat Dir doch aber Deinen Führerscheinantrag mit diesem Sehtest abgenommen ?
    Dann mache Dir keine Sorgen.
    Dann war es nur ein gut gemeinter Rat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Bilbo
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >>
    >>Die Identität des Untersuchten wurde überprüft
    >>Damit sind die Sehtestanforderungen erfüllt."
    >>
    >
    >Richtig. Und verlangt wird: 0,7 oder mehr.
    >Der / die Beamte der Führerscheinstelle hat Dir doch aber Deinen Führerscheinantrag mit diesem Sehtest abgenommen ?
    >Dann mache Dir keine Sorgen.
    >Dann war es nur ein gut gemeinter Rat.

    Ja, alles wurde abgenommen und ich habe bezahlt und so weiter.

    Gibt es eine Möglichkeit vor der praktischen Prüfung rauszufinden, ob in den Führerschein was eingetragen wurde? Nicht, dass der Prüfer dann sagt ich wäre direkt durchgefallen, wenn ich ohne Brille hingehe (habe ja auch garkeine..).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Mache Dir mal nicht so viele Sorgen.
    Wenn Du ganz sicher sein willst, dann soll Dein FL mal telefonieren. Entweder mit der Führerscheinstelle oder mit den Sachbearbeiterinnen bei TÜV oder DEKRA. Die kennt er alle gut.
    Aber wenn man Dir den bestandenen Sehtest und den Führerscheinantrag abgenommen hat, ist auch alles in Ordnung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Bilbo
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Mache Dir mal nicht so viele Sorgen.
    >Wenn Du ganz sicher sein willst, dann soll Dein FL mal telefonieren. Entweder mit der Führerscheinstelle oder mit den Sachbearbeiterinnen bei TÜV oder DEKRA. Die kennt er alle gut.
    >Aber wenn man Dir den bestandenen Sehtest und den Führerscheinantrag abgenommen hat, ist auch alles in Ordnung.

    Ok, vielen Dank für die Hilfe :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Dies steht drauf:
    >
    >"Augenärztliches Zeugnis anstatt einer Sehtestbescheinigung
    >[...]
    >ohne Sehhilfe rechts 0.8 links 0.8 beidäugig 0.8
    >mit Sehhilfe rechts 1.0 links 1.0 beidäugig 1.0

    Ich nehme an, dass da der Hund begraben liegt. In Anlage 6 zur FeV heißt es nämlich unter Nr. 1.2.1 (Augenärztliche Untersuchung - Zentrale Tagessehschärfe):

    "Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. [...]"

    Die augenärztliche Untersuchung ist nämlich nicht das gleiche, wie ein einfacher Sehtest. Sie ersetzt den Sehtest nur, wenn er auch mit Sehhilfe nicht bestanden wurde (davon geht die FEB hier aus). Die Anforderungen sind ganz anders.

    Du solltest das schnellstens klären. Mach einen Sehtest, bringe ihn zur Führerscheinstelle. Lass dir das augenärzliche Zeugnis am besten wieder aushändigen. Frage ausdrücklich nach, wie das mit dem Eintrag der Sehhilfe (Schlüsselzahl 01) aussieht.

    Die Zeit läuft! Sobald der Führerschein in der Bundesdruckerei hergestellt wurde, wird es für dich teurer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text

    >
    >Die augenärztliche Untersuchung ist nämlich nicht das gleiche, wie ein einfacher Sehtest. Sie ersetzt den Sehtest nur, wenn er auch mit Sehhilfe nicht bestanden wurde (davon geht die FEB hier aus). Die Anforderungen sind ganz anders.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Aber ich meine: höherwertiger.
    Wenn der FS den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen absolviert und dort den Sehtest nicht besteht, schickt man ihn zum Augenarzt.
    Und wenn der Augenarzt 0,8 bescheinigt und für die Führerscheinklasse B den Sehtest als bestanden erklärt, müßte das doch ausreichen.
    Aber nachfragen kann man trotzdem. Eine Frage ist keine Klage.
    Also, sicherheitshalber anrufen und nachfragen.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Das mag wie Haarspalterei aussehen ...

    >>Die augenärztliche Untersuchung ist nämlich nicht das gleiche, wie ein einfacher Sehtest. Sie ersetzt den Sehtest nur, wenn er auch mit Sehhilfe nicht bestanden wurde (davon geht die FEB hier aus). Die Anforderungen sind ganz anders.
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Aber ich meine: höherwertiger.

    Die Untersuchung an sich schon, bzgl. der Anforderungen habe ich mit Absicht nur "anders" geschrieben. Dazu § 12 Abs. 4 FeV:

    "Ein Sehtest ist nicht erforderlich, wenn ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes vorgelegt wird und sich daraus ergibt, dass der Antragsteller die Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 1.1 erfüllt."

    Wenn das Gutachten oder Zeugnis den Sehtest ersetzen soll, muss es also ebenso durchgeführt werden und dies muss aus der Bescheinigung auch ersichtlich sein. Dazu § 12 Abs. 1 FeV:

    "[...] Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nr. 1.1 genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen."

    Der Ablauf ist also wie folgt:
    - Zuerst kommt ein Versuch ohne Sehhilfe. Werden die 0,7/0,7 erreicht, ist der Test bestanden.
    - Andernfalls darf der Test mit Sehhilfe wiederholt werden. Man darf auch sofort in dieser Stufe beginnen. Wird 0,7/0,7 erreicht ist der Test bestanden.
    - Andernfalls darf der Test mit einer verbesserten Sehhilfe wiederholt werden, bis entweder die 0,7/0,7 erreicht werden oder der Bewerber "aufgibt".


    Die Sachbearbeiterin stört sich vermutlich an der Angabe der erreichbaren Sehschärfe bei Korrektur. Diese Überprüfung würde bei einem Sehtest nicht durchgeführt werden: Nach dem Test ohne Sehhilfe mit 0,8/0,8 wäre Schluss. Sie wendet daher die Anforderungen der augenärzlichen Untersuchung statt die des Sehtests an. Und dort ist eben eine Korrektur vorgeschrieben.

    Der Augenarzt hat vermutlich gar nicht begriffen, was er da anrichtet. Es ist schließlich doch eher ungewöhnlich, dass jemand statt des billigen 6,43 €-Sehtest freiwillig ein Gutachten erstellen lässt.

    Daher mein Rat: Sehtest machen und die Behörde nicht mit irrelevanten Informationen verwirren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Es ist schließlich doch eher ungewöhnlich, dass jemand statt des billigen 6,43 €-Sehtest freiwillig ein Gutachten erstellen lässt.
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ich habe den Sehtest auch beim Augenarzt machen lassen und nicht mehr dafür bezahlt.
    Habe ich irgendwo überlesen, dass es bei Bibo anders war? O_o

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Ich habe den Sehtest auch beim Augenarzt machen lassen und nicht mehr dafür bezahlt.
    >Habe ich irgendwo überlesen, dass es bei Bibo anders war? O_o

    Es kann natürlich auch so gewesen sein. Die Bescheinigung sieht aber nicht danach aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Oha, hier habe ich auch wieder gelernt.
    Wo sollte der Sehtest gemacht werden ? Bei einem Optiker ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Oha, hier habe ich auch wieder gelernt.
    >Wo sollte der Sehtest gemacht werden ? Bei einem Optiker ?

    Den Test darf jeder Optiker durchführen, es kann sich aber auch sonst so ziemlich jeder (unter bestimmten Auflagen) dafür eine Genehmigung holen. Ich habe auch schon Fahrschulen gesehen, die den Sehtest durchführen dürfen. Das ist natürlich besonders schön, da der Fahrschule - im Gegensatz zum Optiker - der Ausgang des Test wirtschaftlich egal sein kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Bilbo
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Hallo,

    war vor 3 Wochen die Papiere abgeben, und die haben alles bloß kopiert, also ich habe die Bescheinigungen (LSM / Sehtest) zurückbekommen.

    Hmmm, das wäre aber doof :( Obwohl ja draufsteht, ohne Sehhilfe 0,8/0,8...

    Der Schein vom Augenarzt hat auch nur 6,XX Euro gekostet. Und war auch nur ein Sehtest! Ich sollte die Buchstaben vorlesen und dann hat er mir paar Linsen vor die Augen geklappt, und ich sollte sagen, wann es besser war.. Also keinesfalls eine medizinische Untersuchung!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brille / Sehschärfe
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Ich sollte die Buchstaben vorlesen ......
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Das war genau DER Grund, warum ich diesen Test beim Augenarzt machte.
    Der Optiker hat nämlich nur den ollen Ring, der (angeblich) irgendwo eine Öffnung haben soll. ;o)
    Die zu finden ist mir wegen einer komischen Lähmung der Augenmuskulatur (so wurde mir es erklärt) nicht möglich. Ich bekomme den Ring einfach nicht lange genug fixiert um ihn dann nach einer Öffnung abzusuchen.
    zweimal habe ich es bei zwei verschiedenen Optikern versucht. Beide male durchgerasselt.
    Buchstaben zu lesen, bedeutet(e) für mich hingegen überhaupt kein Problem.

    Naja, das liegt mittlerweile auch schon wieder 5 Jahre zurück.

    Recht bald nach diesem Sehtest (und der Unbedenklichkeitsbescheinigung für den FE-Antrag ;oP ) erkannt ich bei mir selbst ein Nachlassen der Sehkraft und kümmerte mich selbst um Abhilfe.
    So trage ich also nun stets Sehhilfe -brauche sie mittlerweile auch zweifellos!- aber mein Führerschein hat keinen entsprechenden Eintrag.



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Sehschärfe
    Autor
      Opterix
      schrieb am Freitag, 26. November 2010
    Text
    >Der Optiker hat nämlich nur den ollen Ring, der (angeblich) irgendwo eine Öffnung haben soll.
    Buchstaben zu lesen, bedeutet(e) für mich hingegen überhaupt kein Problem.<

    Ich hole mal den alten Faden wieder hervor...nur um eine kleine Info loszuwerden.

    Diese ollen Ringe nennen sich Landoltringe. Ein gültiger Führerscheinsehtest ist nur mit diesen Ringen zulässig!!!
    Buchstaben oder Zahlen als sog. Optotypen (dargebotene Sehzeichen) sind nicht erlaubt, da hier geraten werden kann und der Formensinn ins Spiel kommt. Soll heißen, eine 4 kann man z.B. ganz locker von einer 7 unterscheiden. Die Sehleistung kann nur mit den Landoltringen aussagekräftig und reproduzierbar bestimmt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Sehschärfe
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 26. November 2010
    Text
    Ein gültiger Führerscheinsehtest ist nur mit diesen Ringen zulässig!!!
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    Dazu sagen ich nur:

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    II. Führen von Kraftfahrzeugen
    2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    § 12 Sehvermögen

    (5) Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, hat er sich einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde ein Zeugnis des Augenarztes einzureichen.

    In der gesamten Anlage 6 (zu §§ 12, 48 Abs. 4 und 5) Anforderungen an das Sehvermögen

    **1 Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T
    1.1 Sehtest (§ 12 Abs. 2)
    Der Sehtest (§ 12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7/0,7.
    Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 zu erstellen.**

    ... ist kein Wort darüber verloren, dass nichts anderes als Landoltringe zulässig wäre, um das Sehvermögen zu bestimmen.
    Nur weil die Testung üblich ist, heißt es nicht, dass es nichts anderes gäbe.
    ... oder willst du vielleicht die Kompetenz meines Augenarztes anzweifeln? O_o

    Schaue dir mal ein Musterformular einer solchen geforderten Sehtestbescheinigung an:
    http://www.slaek.de/60infos/infosarzt/95amtl_bek/pdf/sehtest.pdf
    und zeige mir dort deine Landoltringe.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sehschärfe
    Autor
      Opterix
      schrieb am Montag, 29. November 2010
    Text
    Hallo Peg,

    ich habe in meinem Leben schon hunderte Führerscheinsehteste durchgeführt und weiß auch um die rechtsgültigen Bestimmung.
    Natürlich kenne ich auch die entspr. Formulare zu genüge.
    Für den Führerscheinsehtest sind definitiv und das mit 1000000%iger Sicherheit NUR Landoltringe zugelassen, Buchstaben und Zahlen nur im Rahmen eines ärtzlichen Gutachtens!!!

    LG

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