Bin durchgefallen zu Recht?

  • Bin durchgefallen zu Recht?
     Bibi26
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Hallo zusammen ich hatte am 9.9.2009 auch meine Praktische Prüfung und bin durchgefallen.*Grrr*!! Der Fahrprüfer war sowas von schlecht gelaunt das glaubt ihr nicht. Er hatte überall was zu meckern. Hatte in Düsseldorf Prüfung und musste durch die City über Schienen wo ja 50 erlaubt ist bin halt etwas langsamer gefahren weil es heisst ja auf Schienen fahren ist halt gefährlich und ausserdem lässt sich das Auto ja auch ganz anders händeln als normal. Naja wie auch immer.
    Komme ich mal zu meiner eigentlichen Frage warum ich durchgefallen bin. Ich wollte an einer Ampel rechts abbiegen ( die Ampel war Grün) so nun war es so das der Gegenverkehr mir die Vorfahrt genommen hat und ich somit gezwungen war zu warten also bin ich ganz langsam mit schleifener Kupplung vorwärts gefahren. !! Ich war schon über die Haltline drüber und es war immernoch Grün!!! So und als ich dann Losfahren konnte und grad beschkeunigen wollte ging mein Fahrlehrer voll in die Eisen zum Bremsen und meinte zu mir es sei Rot! Wenn ich aber doch über der Haltlinie drüber bin muss ich doch den Kreuzungsbereich frei machen und nicht rückwärts fahren oder?? Naja alles in allem hat mir das, das Genick gebrochen und bin durchgerasselt. 5 Min fahrtweg vom TÜV entfernt. Hoffe morgen bekomm ich bescheid wann ich zum 2ten. mal ran darf!

    Eure Meinung würde mich mal Interessieren.

    Gruss Bibi26
  • Thema
    Re: Bin durchgefallen zu Recht?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    Was ist im Protokoll alles angekreuzt, was ist handschriftlich eingetragen? Kann interessant sein...

    >Ich wollte an einer Ampel rechts abbiegen ( die Ampel war Grün) so nun war es so das der Gegenverkehr mir die Vorfahrt genommen hat ...

    Da stimmt doch schon was nicht. Der Gegenverkehr nimmt einem in dieser Situation eher selten die Vorfahrt. Könnte es sein, dass du durch eine zögerliche Fahrweise den Gegenverkehr irritiert hast? Falls ja, wäre das der erste Fehler.

    >... und ich somit gezwungen war zu warten also bin ich ganz langsam mit schleifener Kupplung vorwärts gefahren.

    Das ist der zweite Fehler. Wenn du siehst, dass dein Weg versperrt ist ("gezwungen zu warten") und du die Kreuzung nicht wieder verlassen kannst, musst du vor der Kreuzung warten und nicht - wenn auch langsam - noch weiter einfahren.

    Schon die Kombination dieser beiden Fehler reicht für die nicht bestandene Prüfung aus.

    >!! Ich war schon über die Haltline drüber und es war immernoch Grün!!! So und als ich dann Losfahren konnte und grad beschkeunigen wollte ging mein Fahrlehrer voll in die Eisen zum Bremsen und meinte zu mir es sei Rot!

    Sei ihm dafür dankbar. Wer weiß, wie lange es schon Rot war, wer inzwischen Grün hatte und wen du beim Abbiegen abgeschossen hättest.

    >Wenn ich aber doch über der Haltlinie drüber bin muss ich doch den Kreuzungsbereich frei machen und nicht rückwärts fahren oder??

    Und damit sind wir beim dritten Fehler, der auch ohne die beiden anderen in einer sonst perfekten Prüfungsfahrt zum Nichtbestehen führt.

    Schon der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass wenn meine Ampel rot ist, eine andere Ampel grün sein könnte. Die Ampel steht da ja nicht, um arme Fahrschüler zu ärgern!

    Wenn du es genauer wissen willst, schau dir §37 StVO an: "Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"." Da steht nichts von Haltlinie. Natürlich ist die Haltlinie trotzdem soweit möglich und vorhanden (vorgeschrieben ist sie nämlich nicht) zu beachten.

    Das ist übrigens auch eine wichtige Lektion für "nach der Prüfung": Haltlinie überfahren ist eher harmlos im Vergleich zu einem echten Rotlichverstoß. Wenn es also mal - warum auch immer - nicht zum rechtzeitigen anhalten reicht, sollte man nicht einfach durchrauschen.

    >Hoffe morgen bekomm ich bescheid wann ich zum 2ten. mal ran darf!

    14 Tage warten, dann darfst du (so du einen Termin bekommst) wieder ran.

    >Eure Meinung würde mich mal Interessieren.

    Dumme Situation, Durchfallen war aber berechtigt.

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  • Thema
    Re: Bin durchgefallen zu Recht?
    Autor
      Bibi26
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    In meinem Protokoll war nur angekreutzt: Nicht beachten von Lichtzeichen und/oder durch Polizei gergelten Verkehr. Also das erste was auf so nem Protokoll steht.

    Naja ändern kann ich es nit mehr warte nun auf den Anruf von meinem FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bin durchgefallen zu Recht?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    Danke für die Info zum Protokoll!

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