Bf 17 Ungültig???

  • Bf 17 Ungültig???
     Aja
      schrieb am Mittwoch, 14. April 2010
    Hallo,

    ich habe gestern meine praktische Prüfung bestanden
    und habe folgendes Problem:

    Ich habe vor 1,5 Jahren den Bf 17 Führerschein beantragt.
    Aus verschiedenen Gründe konnte ich erst gestern meine Ausbildung beenden...
    Nun bin ich leider keine 17 mehr, sondern 18 und 5 Monate...
    Mein Fahrlehrer hat vergessen den Kartenführerschein mitzubeantragen^^
    Deswegen habe ich jetzt so eine rosa Bf 17 Bescheinigung bekommen mit der ich ja eigentlich nicht fahren darf, weil ich mittlerweile diese "3 Monats-Gültigkeitsfrist" nach dem 18. überschritten habe, oder???
    Heute habe ich meinen "normalen" Kartenführerschein beim Landratsamt beantragt. Leider konnte mir keine Auskunft darüber gegeben werden ob ich eventuell mit meiner rosa Bescheinigung fahren dürfte...

    Jetzt werde ich wahrscheinlich einige Wochen auf meinen FS warten müssen. Da ich aber jeden Morgen zur Arbeit fahren muss (es fährt leider kein Bus in meinem Wohnort^^), kann ich nicht so lange warten.
    Wäre es möglich eine Art "vorläufigen Führerschein" zu bekommen? Nur für die Zeit in der ich auf meinen Kartenführerschein warten muss?

    Vielen Dank,
    Nicky:)
  • Thema
    Re: Bf 17 Ungültig???
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 14. April 2010
    Text

    >Wäre es möglich eine Art "vorläufigen Führerschein" zu bekommen? Nur für die Zeit in der ich auf meinen Kartenführerschein warten muss?


    Mein Sohn bekam den -als Ersatz für den rosa Zettel, am 18. Geburtstag- beim Straßenverkehrsamt.
    10 Tage später war das Kärtchen im Briefkasten.
    Wird bei dir nicht viel anders sein. :o)

    Der hat ihn noch nicht einmal was gekostet (ob das überall so ist, weiß ich nicht), aber vergiss das Passbild nicht. ;o)
    Viel Erfolg... und GLÜCKWUNSCH zur bestandenen pP

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bf 17 Ungültig???
    Autor
      Aja
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    >Mein Sohn bekam den -als Ersatz für den rosa Zettel, am 18. Geburtstag- beim Straßenverkehrsamt.
    >10 Tage später war das Kärtchen im Briefkasten.
    >Wird bei dir nicht viel anders sein. :o)
    >
    >Der hat ihn noch nicht einmal was gekostet (ob das überall so ist, weiß ich nicht), aber vergiss das Passbild nicht. ;o)
    >Viel Erfolg... und GLÜCKWUNSCH zur bestandenen pP

    DANKESCHÖN:)

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  • Thema
    Re: Bf 17 Ungültig???
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 14. April 2010
    Text
    >Deswegen habe ich jetzt so eine rosa Bf 17 Bescheinigung bekommen mit der ich ja eigentlich nicht fahren darf, weil ich mittlerweile diese "3 Monats-Gültigkeitsfrist" nach dem 18. überschritten habe, oder???

    Ich habe meine Zweifel, ob damit wirksam eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Immerhin war der "Nachweis" schon bei Aushändigung (durch diese Handlung wird die FE erteilt) nicht mehr gültig. Fahren würe ich damit jedenfalls nicht.

    >Wäre es möglich eine Art "vorläufigen Führerschein" zu bekommen? Nur für die Zeit in der ich auf meinen Kartenführerschein warten muss?

    Ja, kostet 7,70 € und gilt 3 Monate ab Ausstellung. Fahrten ins Ausland würde ich damit aber nicht unternehmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bf 17 Ungültig???
    Autor
      Aja
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    >Ja, kostet 7,70 € und gilt 3 Monate ab Ausstellung. Fahrten ins Ausland würde ich damit aber nicht unternehmen.

    Danke für die Antwort!
    Oh das ist ja super! Wie schnell wird dann so ein "vorläufiger Führerschein" ausgestellt? Kann ich den gleich mitnehmen?^^
    Nicht, dass ich noch am Ende auf beide Führerscheine gleich lang warten muss:P Dann würde sich der ganze Aufwand gar nicht lohnen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bf 17 Ungültig???
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    Den vorläufigen kann man natürlich sofort mitnehmen.

    Eine weitere Möglichkeit ist eine Expressbestellung des Kartenführerscheins.
    Wenn die Führerscheinstelle diesen online bei der Bundesdruckerei bis 12.00 Uhr mittags bestellt, wird er noch am gleichen Tag gedruckt und verschickt. Dies kostet aber je nach Führerscheinstelle ordentlich extra.

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