Bf 17, Warten auf BE?

  • Bf 17, Warten auf BE?
     Leen
      schrieb am Dienstag, 6. Oktober 2009
    Hallo Leute,

    ich habe folgendes Problem...
    Ich werde in einer Woche erst 17 und mache den BF 17 Führerschein, aber B und BE...
    Als ich meine B Prüfung vor 2 Wochen gemacht habe, fiel auf, dass BE nicht eingetragen ist.
    Deshalb wurde gesagt, dass das geändert werden muss...
    Meine BE Prüfung habe ich 1 Woche später gemacht und meinem Prüfer lag kein Führerschein bei. Also dieser muss jetzt den Führerschein mit BE erst beantragen... aber in 1 Woche wollte ich eigentlich meinen Führerschein beim Landratsamt abholen :(

    Jetzt habe ich folgende Frage:
    Wurde der Führerschein mit B schon zum Landratsamt geschickt, weil ich ja die Prüfung bestanden habe und der andere kommt dann nach??
    Denn wenn ich schon 17 gewesen wäre, hätte ich den Führerschein ausgestellt bekommen und hätte den mit BE dann später abholen dürfen....

    Ich habe halt die Hoffnung, dass bis Montag zumindest ein Führerschein beim Landratsamt vorliegt, weil die Ausstellung eines neuen ja Wochen dauert -.-

    Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen!!!

    Liebe Grüße
  • Thema
    Re: Bf 17, Warten auf BE?
    Autor
      rine
      schrieb am Dienstag, 6. Oktober 2009
    Text
    so genau kann dir das hier sicher niemand sagen, wir sind ja nicht die behörde oder die bearbeitende person.

    das beste wird sein, du rufst zu gegebener zeit auf der behörde an und fragst nach.

    in unserem landkreis bekommen die prüflinge eine vorläufige fahrerlaubnis ausgehändigt, welche 8 wochen gilt, bzw. bis der eigentliche fs vorliegt.

    evtl. gibt es bei euch auch so eine regelung?

    lg rine

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  • Thema
    Re: Bf 17, Warten auf BE?
    Autor
      franzi91
      schrieb am Dienstag, 6. Oktober 2009
    Text
    Hey,
    ich muss dazu sagen, ich bin nicht vom Fach, aber bekommst du nicht deinen Führerschein als BF17- Inhaber erst mit dem 18. Geburtstag und vorher nur eine befristete Prüfbescheinigung?

    Ich weiß jetzt zwar nicht,welche Auswirkungen das hat, dass du BE auch gemacht hast, aber wie gesagt, dass waren meine bisherigen Kentnisse dazu.

    Freu mich über hoffentliche Aufklärung!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bf 17, Warten auf BE?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 6. Oktober 2009
    Text
    Die Prüfbescheinigung kannst du dir jederzeit abholen, da sie von den Mitarbeitern der FS-Stelle selbst ausgefüllt werden kann. Du kannst also an deinem 17. Geburtstag dort mit den beiden Bestätigungen über die bestandenen Prüfungen hingehen (nicht fahren!) und dir den Lappen abholen.

    Bei der Gelegenheit solltest du aber fragen, welcher Karten-FS für dich beantragt ist. Hier entstehen nämlich wesentlich höhere Kosten, wenn du eine Karte für B und eine extra Karte für BE brauchst. Außerdem kannst du gleich fragen, ob du die Karte dann in einem Jahr abholen musst, oder ob sie dir zugeschickt wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bf 17, Warten auf BE?
    Autor
      Leen
      schrieb am Dienstag, 6. Oktober 2009
    Text
    >Die Prüfbescheinigung kannst du dir jederzeit abholen, da sie von den Mitarbeitern der FS-Stelle selbst ausgefüllt werden kann. Du kannst also an deinem 17. Geburtstag dort mit den beiden Bestätigungen über die bestandenen Prüfungen hingehen (nicht fahren!) und dir den Lappen abholen.
    >
    >Bei der Gelegenheit solltest du aber fragen, welcher Karten-FS für dich beantragt ist. Hier entstehen nämlich wesentlich höhere Kosten, wenn du eine Karte für B und eine extra Karte für BE brauchst. Außerdem kannst du gleich fragen, ob du die Karte dann in einem Jahr abholen musst, oder ob sie dir zugeschickt wird.

    Aber ist es nicht eigentlich so, dass der Führerschein beim TÜV vorliegt und die den dann zum Landratsamt schicken müssen?
    Also so wurde mir das gesagt...
    Ich habe zwar 2 Prüfbestätigungen, aber ich dachte, ich müsste dann warten, bis der Führerschein vom TÜV zum Landratsamt geschickt wurde?
    Ja, wegen dem Kartenführerschein werde ich auf jeden Fall nachfragen, ich denke aber, dass B und BE auf diesem Führerschein eingetragen sein werden...
    Danke schon mal für die Antwort!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bf 17, Warten auf BE?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 6. Oktober 2009
    Text
    >Aber ist es nicht eigentlich so, dass der Führerschein beim TÜV vorliegt und die den dann zum Landratsamt schicken müssen?

    So kann es sein, ist aber in deinem Fall eher unwahrscheinlich. Was sollte der TÜV auch mit deiner Prüfbescheinigung anfangen? Aushändigen darf man sie dir nicht (NOCH bist du nicht 17). Ich gehe eher davon aus, dass du dir das Ding bei der FS-Stelle am LRA abholen kannst.

    >Also so wurde mir das gesagt...

    Ok, wenn du dir da sicher bist, dann solltest du zuerst beim TÜV und anschließend beim LRA nachfragen, was man mit der Prüfbescheinigung gemacht hat bzw. zu machen beabsichtigt und wo du sie dir am Geburtstag abholen kannst.

    >Ich habe zwar 2 Prüfbestätigungen, aber ich dachte, ich müsste dann warten, bis der Führerschein vom TÜV zum Landratsamt geschickt wurde?

    Die Vorgehensweise ist nicht überall gleich, aber dass bei Prüfungen vor dem Geburtstag die Karten bzw. Bescheinigungen beim TÜV liegen dürfte eher die Ausnahme sein. Wie gesagt: Was sollte der TÜV damit anfangen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bf 17, Warten auf BE?
    Autor
      Leen
      schrieb am Mittwoch, 7. Oktober 2009
    Text
    >>Die Prüfbescheinigung kannst du dir jederzeit abholen, da sie von den Mitarbeitern der FS-Stelle selbst ausgefüllt werden kann. Du kannst also an deinem 17. Geburtstag dort mit den beiden Bestätigungen über die bestandenen Prüfungen hingehen (nicht fahren!) und dir den Lappen abholen.
    >>

    Vielen Dank für die Antwort!
    Die Prüfer haben mich da wirklich falsch informiert -.-
    Ich habe jetzt beim Landratsamt angerufen und da hieß es auch, dass die Prüfbescheinigung dort direkt ausgedruckt wird :)
    Warum es dann hieß, dass der Führerschein erst wieder weg geschickt werden muss und und und, weiß ich auch nicht...
    Bin jetzt erst mal glücklich, dass ich ab Montag offizielle Führerscheinbesitzerin bin :)

    Liebe Grüße

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