Besondere Ausbildungsfahrten

  • Besondere Ausbildungsfahrten
     mr070280
      schrieb am Donnerstag, 9. August 2012
    Guten Tag an alle die, die sich ein wenig besser mit der Fahrschülerausbildungsordnung auskennen.

    Mein Chef ist ein wenig Engstirnig, was das Lesen von Gesetzen und Verordnungen angeht und daraus ergibt sich meine Frage an die Fahrlehrer und mehr.

    Außer Frage steht, dass es bei den besonderen Ausbildungsfahrten Stunden gibt, die als 90' gefahren werden müssen. Aber heißt das auch automatisch, dass sich die Räder so lange drehen müssen? Meiner Meinung nicht, die meines Chef schon. Grund war neulich eine Betankung während dieser Sonderfahrt. Er meinte, die Fahrt war nicht zusammenhängend und sei darum nicht anrechenbar. Gibt es eine Art Kommentar (ähnlich dem Schurig für die StVO) für die Fahrschülerausbildungsordnung?

    Danke für´s drüber nachdenken und für´s Beantworten.
  • Thema
    Re: Besondere Ausbildungsfahrten
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 10. August 2012
    Text
    Einen Kommentar hierzu kann ich nicht bieten, daher nur meine persönliche Meinung:


    >Außer Frage steht, dass es bei den besonderen Ausbildungsfahrten Stunden gibt, die als 90' gefahren werden müssen.

    Richtig. Die Frage stellt sich sinngemäß auch für die anderen Bedingungen dieser Art.


    >Aber heißt das auch automatisch, dass sich die Räder so lange drehen müssen?

    Ich weiß was du meinst, aber in dieser Formulierung ist die Sache klar: Auch in Sonderfahrten hat man keine eingebaute Vorfahrt :)


    >Grund war neulich eine Betankung während dieser Sonderfahrt. Er meinte, die Fahrt war nicht zusammenhängend und sei darum nicht anrechenbar.

    Das kann man sicher so sehen. Klar ist jedenfalls, dass damit eines der Ziele dieser Fahrten (eine längere Strecke und Zeit zusammenhängend, also ohne Ruhepause, fahren) nicht erreicht wird. Selbst wenn es also zulässig sein sollte (auch das wird man begründen können), gehört der Tankstopp meiner Meinung nach nicht in die Überland- oder BAB-Doppelstunde.

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  • Thema
    Re: Re: Besondere Ausbildungsfahrten
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 10. August 2012
    Text
    Jetzt habe ich doch glatt die wichtigste Info vergessen: Diese Frage wäre in der Fahrlehrerecke (www.fahrlehrerecke.de) sicher gut aufgehoben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Besondere Ausbildungsfahrten
    Autor
      mr070280
      schrieb am Freitag, 10. August 2012
    Text
    >Jetzt habe ich doch glatt die wichtigste Info vergessen: Diese Frage wäre in der Fahrlehrerecke (www.fahrlehrerecke.de) sicher gut aufgehoben.

    danke für die Idee, da starte ich gleich mal das Thema.

    Ich lese aber einen ganz anderen Hintergrund für diese Auflage. Viele Fahrschulen (ich habe selbst bei so einer gearbeitet) schulen gerade in der Anfangsphase nur Einzelstunden. Mit dieser Auflage wird man einfach nur dazu verdonnert, auch mal "länger" als nur 45' zu fahren. Der Ansatz war ja in der Antwort auch vertreten. Nur: wenn ich Autobahn als bes. Ausbildungsfahrt auf dem Plan habe, dann gehe ich auch an eine Notrufsäule und erkläre dem FS, was es damit auf sich hat. Da bleibe ich also auch stehen.

    Mit dem Tanken bezwecke ich auch nicht nur die Tatsache, dass ich wieder Kraftstoff fasse, sondern gehe in erster Linie auf die Gefahr des "Falschen Auffahren" auf die Autobahn ein. (klassisch: Erst an der Tanke vorbei und dann doch noch an die Säule fahren)-->Darum Tanken, Rasten, Weiterfahren...

    Aber danke für den Hinweis, ich werde das Thema mal auf der anderen Seite anschlagen...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Besondere Ausbildungsfahrten
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 10. August 2012
    Text
    Wenn du schon so kleinlich bist, dann mußt du bei den Überlandfahrten aber auch immer auf die Stopuhr drücken, wenn du durch Dörfer fährst und diese Zeit hintendranhängen.
    (Schwachsinn)!!!

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