Besondere Ausbildungsfahrten
Guten Tag an alle die, die sich ein wenig besser mit der Fahrschülerausbildungsordnung auskennen.
Mein Chef ist ein wenig Engstirnig, was das Lesen von Gesetzen und Verordnungen angeht und daraus ergibt sich meine Frage an die Fahrlehrer und mehr.
Außer Frage steht, dass es bei den besonderen Ausbildungsfahrten Stunden gibt, die als 90' gefahren werden müssen. Aber heißt das auch automatisch, dass sich die Räder so lange drehen müssen? Meiner Meinung nicht, die meines Chef schon. Grund war neulich eine Betankung während dieser Sonderfahrt. Er meinte, die Fahrt war nicht zusammenhängend und sei darum nicht anrechenbar. Gibt es eine Art Kommentar (ähnlich dem Schurig für die StVO) für die Fahrschülerausbildungsordnung?
Danke für´s drüber nachdenken und für´s Beantworten.