Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
Situation wie folgt:
Autobahnausfahrt - Beschilderung zum ersten Geschwindigkeitsbegrenzung (VZ 274) 40 mit Zusatzschild Z 1000-21
"Richtung der Gefahrenstelle rechtsweisend".
Nach 100 Metern steht dann vollkommen alleine das VZ 274 wieder mit 40.
Ab welchem Schild gilt nun die 40?
Hintergrund ist das Zusatzschild, das lediglich einen Hinweis gibt.
Ist es lediglich falsch beschildert oder gilt tatsächlich die Geschwindigkeit
von 40 ab dem ersten VZ 274 ?
Hier sind nun Fachleute gefragt, da es unterschiedliche Meinungen dazu gibt, die jedoch nicht von Laien stammen :-)
Würde mich freuen hier Antworten zu bekommen.
Danke schon mal