Beschilderung - unklar durch Zusatzschild

  • Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
     Joey
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Situation wie folgt:

    Autobahnausfahrt - Beschilderung zum ersten Geschwindigkeitsbegrenzung (VZ 274) 40 mit Zusatzschild Z 1000-21
    "Richtung der Gefahrenstelle rechtsweisend".
    Nach 100 Metern steht dann vollkommen alleine das VZ 274 wieder mit 40.

    Ab welchem Schild gilt nun die 40?

    Hintergrund ist das Zusatzschild, das lediglich einen Hinweis gibt.
    Ist es lediglich falsch beschildert oder gilt tatsächlich die Geschwindigkeit
    von 40 ab dem ersten VZ 274 ?

    Hier sind nun Fachleute gefragt, da es unterschiedliche Meinungen dazu gibt, die jedoch nicht von Laien stammen :-)

    Würde mich freuen hier Antworten zu bekommen.

    Danke schon mal
  • Thema
    Re: Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text
    > Hier sind nun Fachleute gefragt, da es
    > unterschiedliche Meinungen dazu gibt, die
    > jedoch nicht von Laien stammen :-)

    Man kann im deutschen Schilderwald ganze Bücher mit »kreativen« Beschilderungen füllen, solche haben immer drei Bedeutungen:

    1. was der Verkehrtplaner, der das Zeichen aufgestellt hat, damit gemeint hat

    2. die tatsächliche rechtliche Bedeutung (zwei Juristen, drei Meinungen)

    3. was der Verkehrsteilnehmer reininterpretiert.

    Praktisch spielt es für Dich keine Rolle, denn bei unklarer Beschilderung wird immer zu Deinen Gunsten entschieden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
    Autor
      Loisel
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text

    >Praktisch spielt es für Dich keine Rolle, denn bei unklarer Beschilderung wird immer zu Deinen Gunsten entschieden.

    Diese Aussage halt ich für sehr bedenklich !!!
    Jeder kann machen was er will, prima !!!

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
    Autor
      Joey
      schrieb am Dienstag, 3. März 2009
    Text
    Naja, das es drei unterschiedliche Bedeutungen hat ist Unsinn - lediglich hat sich jemand beim anordnen der Beschilderung nicht an die entsprechende Verwaltungsvorschrift gehalten.

    Mir geht es einfach darum, wie man hier verfahren muß:
    Ist das erste VZ 276 mit Zusatzschild nun bindend oder ist die Geschwindigkeitsbegrenzung erst ab dem zweiten, darauffolgenden gültig???
    Theorie und Vermutungen helfen mir leider nicht wirklich weiter.

    Gruß Joey

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
    Autor
      Joe27
      schrieb am Dienstag, 3. März 2009
    Text
    >Naja, das es drei unterschiedliche Bedeutungen hat ist Unsinn - lediglich hat sich jemand beim anordnen der Beschilderung nicht an die entsprechende Verwaltungsvorschrift gehalten.

    Wenn Du schon bescheidweißt, was fragst Du dann überhaupt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
    Autor
      Joey
      schrieb am Mittwoch, 4. März 2009
    Text
    Ich will wissen wie es Rechtlich tatsächlich aussieht - irgendwelche Vermutungen helfen da nicht wahnsinnig weiter!

    Es gab mal dieses wunderschöne Urteil in dem ein Richter gesagt hat, das VZ 276 nicht beachtet werden muß, wenn noch die alte Beschriftung mit km/h auf dem Schild steht.

    Da gibt es nun auch kein vertun mehr. Und genau deshalb möchte ich wissen, wie es RECHTLICH geregelt ist - ob es vielleicht ein Urteil dazu gibt.
    Vielleicht ist es ja so klarer für alle, die noch nicht verstanden haben worum es gerade geht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 4. März 2009
    Text
    >Ich will wissen wie es Rechtlich tatsächlich aussieht

    Das habe ich doch bereits geschrieben. Ist die Beschilderung unklar oder fehlerhaft, kann dem Verkehrsteilnehmer daraus kein Strick gedreht werden. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Beschilderung - unklar durch Zusatzschild
    Autor
      Joey
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    WO STEHT DAS???

    Mir hilft eine ganz persönliche Meinung rein gar nichts, denn man muß es auch irgendwie belegen können.
    Und genau das möchte ich nun wissen, keine Meinungen die persönlicher Natur sind und eine Annahme darstellen, die man leider nicht beweisen kann.

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