Beschilderung
Meth0
schrieb am Dienstag, 29. September 2009
Hallo,
ein Geschwindigkeitsstreckenverbot ist an einer Kreuzung nicht aufgehoben, für Leute, die sich auf der Straße befinden, jedoch für andere Verkehrsteilnehmer welche auf die Straße einbiegen gilt auf Grund des Sichtbarkeitsgrundsatzes doch, dass sie die Geschwindigkeitsbegenzung nicht wissen koennen, da sie kein schild sehen koennen (wenn keins da ist)
ich wurde an einer solchen stelle geblitzt, obwohl kein schild vorhanden war nachdem ich diese straße befahren habe.
ich habe erstmal widerspruch eingelegt; als antwort kam: das straßenverkehrsamt ist der auffassung, dass einer weitere Beschilderung nicht notwendig ist. Da es sich bei der Straße aus der ich kam um "...eine Umfahrung (auch so erkennbar) und Parkfläche..." handeln soll (was ist eine Umfahrung, warum sollte diese nicht als straße angerechnet werden? wenn ich nach umfahrung google komm ich immer auf umgehungen und dies sind definitiv straßen! die straße begann und endete mit einem abgesenkten bordstein und keinerlei schildern)
ich bin also von dieser umfahrung(?) auf eine straße abgebogen die vorher auf 30 geregelt wurde (KEINE zone) es war kein 30-schild ersichtlich und zack wurde ich mit 41km/h geblitzt.
soll ich gegen diesen bußgeldbescheid weiter angehen?
ein Geschwindigkeitsstreckenverbot ist an einer Kreuzung nicht aufgehoben, für Leute, die sich auf der Straße befinden, jedoch für andere Verkehrsteilnehmer welche auf die Straße einbiegen gilt auf Grund des Sichtbarkeitsgrundsatzes doch, dass sie die Geschwindigkeitsbegenzung nicht wissen koennen, da sie kein schild sehen koennen (wenn keins da ist)
ich wurde an einer solchen stelle geblitzt, obwohl kein schild vorhanden war nachdem ich diese straße befahren habe.
ich habe erstmal widerspruch eingelegt; als antwort kam: das straßenverkehrsamt ist der auffassung, dass einer weitere Beschilderung nicht notwendig ist. Da es sich bei der Straße aus der ich kam um "...eine Umfahrung (auch so erkennbar) und Parkfläche..." handeln soll (was ist eine Umfahrung, warum sollte diese nicht als straße angerechnet werden? wenn ich nach umfahrung google komm ich immer auf umgehungen und dies sind definitiv straßen! die straße begann und endete mit einem abgesenkten bordstein und keinerlei schildern)
ich bin also von dieser umfahrung(?) auf eine straße abgebogen die vorher auf 30 geregelt wurde (KEINE zone) es war kein 30-schild ersichtlich und zack wurde ich mit 41km/h geblitzt.
soll ich gegen diesen bußgeldbescheid weiter angehen?