Beschilderung

  • Beschilderung
     Meth0
      schrieb am Dienstag, 29. September 2009
    Hallo,
    ein Geschwindigkeitsstreckenverbot ist an einer Kreuzung nicht aufgehoben, für Leute, die sich auf der Straße befinden, jedoch für andere Verkehrsteilnehmer welche auf die Straße einbiegen gilt auf Grund des Sichtbarkeitsgrundsatzes doch, dass sie die Geschwindigkeitsbegenzung nicht wissen koennen, da sie kein schild sehen koennen (wenn keins da ist)
    ich wurde an einer solchen stelle geblitzt, obwohl kein schild vorhanden war nachdem ich diese straße befahren habe.
    ich habe erstmal widerspruch eingelegt; als antwort kam: das straßenverkehrsamt ist der auffassung, dass einer weitere Beschilderung nicht notwendig ist. Da es sich bei der Straße aus der ich kam um "...eine Umfahrung (auch so erkennbar) und Parkfläche..." handeln soll (was ist eine Umfahrung, warum sollte diese nicht als straße angerechnet werden? wenn ich nach umfahrung google komm ich immer auf umgehungen und dies sind definitiv straßen! die straße begann und endete mit einem abgesenkten bordstein und keinerlei schildern)
    ich bin also von dieser umfahrung(?) auf eine straße abgebogen die vorher auf 30 geregelt wurde (KEINE zone) es war kein 30-schild ersichtlich und zack wurde ich mit 41km/h geblitzt.

    soll ich gegen diesen bußgeldbescheid weiter angehen?
  • Thema
    Re: Beschilderung
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 29. September 2009
    Text
    Ganz sicher bin ich noch nicht, dass ich die Situation richtig verstehe: Du bist auf einer Straße gefahren, auf der mit VZ 274 (Roter Kreis mit schwarzer Zahl auf weißem Grund) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet war. Du hast diese Straße dann verlassen und bist in einer Art Nebenstraße, die (u.a.?) Zugang zu Parkflächen bietet eingebogen. Danach hast du diese Straße wieder verlassen und die Fahrt auf der ursprünglichen Straße fortgesetzt. Nach der Kreuzung ist kein erneutes VZ 274 angeordnet. Soweit richtig?

    Falls ja: Du hattest Kenntnis von dem Tempolimit auf der Straße, das Schild muss nicht wiederholt werden. Aussicht auf Erfolg hättest du meiner Meinung nach nur, wenn du an dem ersten Schild nie - also nicht nur an dem Tag der Kontrolle sonder wirklich NIE - vorbeigefahren bist.

    >soll ich gegen diesen bußgeldbescheid weiter angehen?

    Musst du selber wissen. Ich hätte schon das Verwarngeldangebot bezahlt (20 € i.g.O, 25 € a.g.O), durch den Erlass eines Bußgeldbescheides wurde die Sache schon einmal um 23,50 € teurer.

    Wenn du den Einspruch aufrecht erhälst wird es irgendwann zu einer Verhandlung kommen. Die Gebühr für den BGB fällt dann weg, dafür kommt für die Verhandlung etwa das doppelte dazu. Ggf. müssen auch Zeugen entschädigt werden, was dann teuer werden kann.

    Das Kostenrisiko ist überschaubar. Wenn du fest überzeugt bist im Recht zu sein, kannst du es versuchen. Die Chancen sind aber eher schlecht und für die eigenen Nerven wäre es sicher schonender, wenn man einfach bezahlen würde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beschilderung
    Autor
      carhol*
      schrieb am Dienstag, 29. September 2009
    Text
    >>. Die Chancen sind aber eher schlecht <<

    nee, die sind ganz supertoll schlecht.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beschilderung
    Autor
      Meth0
      schrieb am Dienstag, 29. September 2009
    Text
    Hi, Danke fuer deine schnelle antwort;

    ich bin in die Umgehung eingebogen, habe dort das auto abgestellt und dann auf der anderen seite die umgehung in die ausgangsrichtung verlassen, ich bin quasi einen kreis ueber die umgehung gefahren. ich habe die 30 schilder im gegenverkehr gesehen, jedoch ist es fuer mich logisch, dass im gegenverkehr auch 30 ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Beschilderung
    Autor
      Meth0
      schrieb am Dienstag, 29. September 2009
    Text
    es ist schwierig den ablauf zu schildern ;)

    ich kam auf der straße auf der ich geblitzt wurde in den ort, bin bei der ersten moeglichkeit in die umgehung (ich brauechte ne definition dazu) abgebogen, diese straße hatte keinerlei geschwindigkeitsbegrenzungen oder andere schilder. dort stellte ich das auto ab. als ich dann wieder weiter fahren wollte bin ich an der 2. kreuzung der beiden straßen wieder nach norden (wo ich her gekommen bin) gefahren. da ich das erste mal in diesem ort war konnte ich nicht wissen,d ass auf der straße in dieser richtung 30 angeordnet sind, da ich zu keinem zeitpunkt ein schild in dieser fahrtrichtung gesehen habe.

    ich hoffe, dass ihr meine situation jetzt versteht.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo