Bei rot über ampel

  • Bei rot über ampel
     BenediktTT
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Hey Leute, Ich bin vermutlich bei rot über die ampel gefahren, ich glaube es waren keine kameras da, also ich wurde zumindest nicht geblitzt glaub ich. Auf jedenfall war zufälligerweise ein freund auf der anderen Seite und er meinte zu mir später jeder hätte sehen können dass es rot war als ich rüber fuhr, das problem war, hinter ihm sei wohl eine polizei streife gewesen, und die haben sich direkt danach etwas aufgeschrieben. Kann es sein dass sie sich mein kennzeichen aufgeschrieben haben? Muss ich mit irgendwelchen Strafen rechnen?
    Dazu gilt noch zu sagen ich bin noch in der Probezeit, und ja ich bereue dieser Vergehen, wobei es nicht beabsichtigt war, ich hab die situation einfach falsch eingeschätzt und dachte ich schaff es noch.
  • Thema
    Re: Bei rot über ampel
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    dann sollen sie es erstmal beweisen. ohne foto geht das schonmal nicht. sonst kann ja jeder ankommen und dich für irgendetwas beschuldigen.

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  • Thema
    Re: Re: Bei rot über ampel
    Autor
      BenediktTT
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    >dann sollen sie es erstmal beweisen. ohne foto geht das schonmal nicht. sonst kann ja jeder ankommen und dich für irgendetwas beschuldigen.

    Also dass es polizisten als zeugen sind, reicht nicht aus? das ist schonmal beruhigend =)

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  • Thema
    Re: Re: Bei rot über ampel
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    >dann sollen sie es erstmal beweisen. ohne foto geht das schonmal nicht.

    Unsinn. Die Aussage eines Zeugen genügt. Natürlich kann man eine Zeugenaussage (genau wie einen Sachbeweis übrigens) anzweifeln: Konnte der Zeuge die Ampel sehen? Konnte der Zeuge die Haltlinie sehen? Konnte er beides zusammen und das Fahrzeug so sehen, dass er die Situation beurteilen konnte?

    Für den qualifizierten Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde) muss natürlich auch ein Nachweis über die Dauer des Rotlichts geführt werden. Da Ausagen "nach Gefühl" nicht akzeptiert werden, wird meist nur der einfache Rotlichverstoß vorgeworfen.

    >sonst kann ja jeder ankommen und dich für irgendetwas beschuldigen.

    Auch wenn für dich jetzt eine Welt zusammenbricht: Genau so ist es!

    Eine Ahndung halte ich hier trotzdem für unwahrscheinlich. Die Polizei hätte das Fahrzeug sonst zur Fahrerfeststellung angehalten. Es gibt ja kein Bild des Fahrers und das Risiko, den Fahrer aus dem Gedächtnis wiedererkennen zu müssen, wird die Polizei vermeiden wollen. Das die Identität nicht vor Ort festgestellt worden ist, wäre - wenn dann doch Post wegen der Sache kommt - der beste Trumpf des TE.

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