Bei Rot über eine Ampel

  • Bei Rot über eine Ampel
     makromann
      schrieb am Mittwoch, 11. November 2009
    Hallo zusammen,

    mir ist letztens etwas sehr komisches passiert. Ich fuhr an eine rote Ampel, soweit, sogut. Hinter mir stand noch jemand, und sonst war alles leer. Ich schaute rüber zur Ampel, und dachte sie sei grün, und fuhr los. Erst 2 meter später bemerkte ich meinen Irrtum, denn die Ampel war immer noch rot, und ging sofort in die Eisen.


    Meine Frage ist nun: Wie könnte das geahndet werden ? Mal angenommen es wäre ein Rotlichtblitzer installiert gewesen, hätte man sich schriftlich dazu äußern können ?
  • Thema
    Re: Bei Rot über eine Ampel
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 11. November 2009
    Text
    >Hallo zusammen,
    >
    >mir ist letztens etwas sehr komisches passiert. Ich fuhr an eine rote Ampel, soweit, sogut. Hinter mir stand noch jemand, und sonst war alles leer. Ich schaute rüber zur Ampel, und dachte sie sei grün, und fuhr los. Erst 2 meter später bemerkte ich meinen Irrtum, denn die Ampel war immer noch rot, und ging sofort in die Eisen.
    >
    >
    >Meine Frage ist nun: Wie könnte das geahndet werden ? Mal angenommen es wäre ein Rotlichtblitzer installiert gewesen, hätte man sich schriftlich dazu äußern können ?

    Wenn da ein Blitzer war, hättest dus vermutlich blitzen sehen.
    Schriftlich kannst dich äußern, wenn du etwas bekommst.
    Ich glaube, die zuständige Behörde findet es sicher luig, wenn du ein Brief hinschickst und denen deinen Vorfall schilderst und evtl. fragst, ob sie dich geblitzt haben.
    Wenn was kommt, kannst du deine Situation ja schildern, wenn du meinst, dass es was hilft.

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  • Thema
    Re: Re: Bei Rot über eine Ampel
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 11. November 2009
    Text
    achso, wie das geahndet werden kann.

    Dazu folgender wötlicher Auszug von http://www.bussgeldkataloge.de/ zum Thema Rotlichverstoß

    >>
    Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
    mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

    vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte

    den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

    den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
    behindert 60,- EUR; 3 Punkte
    gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bei Rot über eine Ampel
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 11. November 2009
    Text
    In jeder Farbe ist ein wenig grün.
    Man muß es nur sehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bei Rot über eine Ampel
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 11. November 2009
    Text
    Eine schwierige und vor allem komplexe Frage.

    Die erste Frage ist, ob überhaupt ein Rotlichtverstoß vorliegt. Welche Markierungen hast du überfahren? Entscheidend ist, ob du in den sog. "geschützten Bereich" eingefahren bist. Das wäre z.B. eine vorhandene Fußgängerfurt, spätestens aber ein Fahrstreifen des Querverkehrs. Um das zu entscheiden werden von Rotlichtblitzern immer zwei Bilder gemacht. Wenn das Fahrzeug stehen bleibt und noch nicht im geschützten Bereich ist, wird nur ein Verwarngeld fällig - keine Punkte, kein Fahrverbot, keine Probezeitmaßnahmen.

    Wenn der Rotlichtverstoß aber vollendet ist, wird es unangenehm. Die Ampel dürfte ja schon länger als eine Sekunde rot gewesen sein. Die Folgen sind dann: 200 € Bußgeld zzgl. 23,50 € Gebühren und Auslagen, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird ein Aufbauseminar angeordnet.

    In deinem speziellen Fall könnte man darüber nachdenken, ob möglicherweise ein Augenblicksversagen vorgelegen hat. Dazu wird aber eine gerichtliche Klärung erforderlich sein und ein Anwalt wäre unbedingt anzuraten. Bei Erfolg würde dann zumindest das Fahrverbot erlassen.

    Also: Gut, dass du angehalten hast! Besser, dass diesmal nichts passiert ist.

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