Bei Fahrprüfung durchgefallen aufgrund eines nicht ...

  • Bei Fahrprüfung durchgefallen aufgrund eines nicht offiziellen Fehlers?
     suzu
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2018
    Moin,

    ich bin seit 2 1/2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2. Heute hatte ich die langersehnte praktische Fahrprüfung für den Aufstieg auf die Klasse A.
    Leider wurde diese Prüfung jedoch vom Prüfer während der Grundfahraufgaben beendet.
    Zur Situation:
    Ich sollte die Grundfahraufgabe "Ausweichen nach Abbremsen" durchführen. Also habe ich auf 50 Km/h beschleunigt, kurz vor dem Hindernis stark abgebremst und bin ausgewichen.
    Trotzdem habe ich diese Aufgabe nicht bestanden.
    Die Begründung: "Die Fußbremse wurde nicht benutzt". Ich habe also laut Prüfer nur mit der Vorderradbremse gebremst.

    Bei Motorrädern erreicht man mit der Vorderradbremse aber sowieso 80% der Bremsleistung vom Motorrad, die Hinterradbremse hätte somit eh nichts geändert.

    Das was mich zur Zeit aber noch mehr beschäftigt ist:
    Da ich doch etwas ungläubig und aufgebracht war habe ich im Anschluss an die Prüfung im Internet recherchiert und mehrere Beschreibungen der Fahraufgabe und auch die Prüfungsrichtlinien (!) durchgelesen.
    Und bei diesen wird nicht genannt mit wie vielen Bremsen man bremsen muss. Es ist nur die Rede von "Rechtzeitig und kurz bremsen".

    Im Gegensatz dazu, bei der Vollbremsung aus 50 kmh in Stillstand steht Explizit: "Benutzung nur eines Bremshebels".
    Wie gesagt ist dieser Punkt bei der Ausweichübung nicht aufgeführt!

    Meine Frage:
    Ist es legitim einen Fahrschüler wegen so einer kleinigkeit, welche nichtmal als offizieller Fehlerpunkt bei der Grundfahraufgabe aufgeführt ist, durchfallen zu lassen?
    Inwieweit müssen sich Prüfer an diese Richtlinien halten?

    Danke im Voraus,
    MfG
  • Thema
    Re: Bei Fahrprüfung durchgefallen aufgrund eines nicht offiziellen Fehlers?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2018
    Text
    >Ich sollte die Grundfahraufgabe "Ausweichen nach Abbremsen" durchführen. Also habe ich auf 50 Km/h beschleunigt, kurz vor dem Hindernis stark abgebremst und bin ausgewichen.
    >Trotzdem habe ich diese Aufgabe nicht bestanden.
    >Die Begründung: "Die Fußbremse wurde nicht benutzt". Ich habe also laut Prüfer nur mit der Vorderradbremse gebremst.

    Und, hast du?

    Dann meine ewige Lieblingsfrage: Was steht im Protokoll, das dir ausgehändigt wurde?


    >Bei Motorrädern erreicht man mit der Vorderradbremse aber sowieso 80% der Bremsleistung vom Motorrad, die Hinterradbremse hätte somit eh nichts geändert.

    Dir mag aufgefallen sein, dass in der Realität recht selten Leitkegel auf der Straße stehen, die man mit irgendwelchen Manövern nach Art der Prüfung umfahren muss. Es geht also um etwas anderes. Das solltest du auch im Zusatzstoff für Zweiräder gelernt haben: Mit dieser Aufgabe soll die Situation simuliert werden, dass weder eine einfache Gefahrbremsung noch ein Ausweichmanöver ohne Bremsung einen Zusammenstoß mit einem Hindernis verhindern können. Also wird zunächst bestmöglich abgebremst und danach mit der Restgeschwindigkeit ein Ausweichmanöver gefahren. Einfach so 20 % der Bremsleistung zu verschenken, ist also nicht sinnvoll, noch dazu weil das Überbremsen des Hinterrads wesentlich weniger gefährlich ist, man also hierbei nicht sonderlich feinfühlig vorgehen muss.

    Wenn dir diese Zusammenhänge nicht klar sind, ist in deiner Ausbildung etwas schief gelaufen ...


    >Da ich doch etwas ungläubig und aufgebracht war habe ich im Anschluss an die Prüfung im Internet recherchiert und mehrere Beschreibungen der Fahraufgabe und auch die Prüfungsrichtlinien (!) durchgelesen.
    >Und bei diesen wird nicht genannt mit wie vielen Bremsen man bremsen muss. Es ist nur die Rede von "Rechtzeitig und kurz bremsen".

    Dann musst du genauer lesen. In der Beschreibung der Aufgabe steht z.B: "dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen" - Bremsen ist Mehrzahl. Das ist konsistent in der gesamten Anlage 2 so formuliert.

    Es wird noch deutlicher: Nr. 1.5.2 (die Liste mit Gründen für Nichtbestehen) nennt "Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme", auch hier wieder in Mehrzahl. Die korrekte Benutzung ist auch in allen Fahrzeughandbüchern geschildert (damit liegt außerdem "Fehler in der Fahrzeugbedienung" vor) und es gibt dazu sogar diverse Theoriefragen.


    >Im Gegensatz dazu, bei der Vollbremsung aus 50 kmh in Stillstand steht Explizit: "Benutzung nur eines Bremshebels".

    Daher wäre bei diesem Verhalten in der Gefahrbremsung die Grundfahraufgabe zu wiederholen, während es bei den anderen Aufgaben nur in die Gesamtbewertung der Prüfung einfließt. Das Endergebnis ist aber das gleiche: Wenn man das nicht nur einmalig so macht, wird man die Prüfung nicht bestehen.


    >Ist es legitim einen Fahrschüler wegen so einer kleinigkeit, welche nichtmal als offizieller Fehlerpunkt bei der Grundfahraufgabe aufgeführt ist, durchfallen zu lassen?

    Ja. Es ist keine Kleinigkeit, vor allem bei einer Aufstiegsprüfung.


    >Inwieweit müssen sich Prüfer an diese Richtlinien halten?

    Uneingeschränkt.

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  • Thema
    Bei Fahrprüfung durchgefallen aufgrund eines nicht offiziellen Fehlers?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 4. Mai 2018
    Text
    Hi,

    muss ich kk145 Recht geben.
    Grad als Aufsteiger sollte dir bewußt sein, immer beide Bremsen zu nutzen.

    Aber: Wenn dies wirklich die einzige Bemerkung sein sollte, fände ich diese Bewertung etwas hart:

    Solltest du aber während der kompletten Fahrt nur die Vorderradbremse benutzt haben, oder auf dem Protokoll noch weitere Punkte aufgeführt sein ...

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bei Fahrprüfung durchgefallen aufgrund eines nicht offiziellen Fehlers?
    Autor
      suzu
      schrieb am Sonntag, 6. Mai 2018
    Text
    >Hi,
    >
    >muss ich kk145 Recht geben.
    >Grad als Aufsteiger sollte dir bewußt sein, immer beide Bremsen zu nutzen.
    >
    >Aber: Wenn dies wirklich die einzige Bemerkung sein sollte, fände ich diese Bewertung etwas hart:
    >
    >Solltest du aber während der kompletten Fahrt nur die Vorderradbremse benutzt haben, oder auf dem Protokoll noch weitere Punkte aufgeführt sein ...
    >
    >Gruß
    >Wolfe

    Danke für die Antwort:)

    Ja, ich bin mir schon bewusst, dass auch die Hinterradbremse in vielen Situationen zu benutzen ist. Allerdings kenne ich mehrere Fahrer die bei weitem nicht immer die Hinterradbremse dazu nehmen.

    Während der gesamten Fahrt habe ich auch häufiger mal die Fußbremse genutzt. Auch bei der Vollbremsung, welche ich vor dem Ausweichen durchgeführt habe, habe ich beide Bremsen verwendet und auch bei beiden ein eingreifen vom ABS erreicht (So wie es sein soll). Dies hat der Fahrprüfer auch 100&ig gesehen.

    Auf dem Protokoll steht wirklich nur dieser eine Punkt und weder mein Fahrlehrer noch der Prüfer haben weitere Fehler aufgeführt.
    Von daher finde auch ich es übertrieben einen deswegen durchfallen zu lassen. Er hat ja ganz klar gesehen das ich in vielen anderen Situationen die hinterradbremse verwende.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bei Fahrprüfung durchgefallen aufgrund eines nicht offiziellen Fehlers?
    Autor
      suzu
      schrieb am Sonntag, 6. Mai 2018
    Text
    >>Ich sollte die Grundfahraufgabe "Ausweichen nach Abbremsen" durchführen. Also habe ich auf 50 Km/h beschleunigt, kurz vor dem Hindernis stark abgebremst und bin ausgewichen.
    >>Trotzdem habe ich diese Aufgabe nicht bestanden.
    >>Die Begründung: "Die Fußbremse wurde nicht benutzt". Ich habe also laut Prüfer nur mit der Vorderradbremse gebremst.
    >
    >Und, hast du?
    >

    Danke für die Antwort.
    100%ig sicher bin ich mir nicht mehr, aber wahrscheinlich habe ich nur 1 Bremse in der Situation verwendet.


    >Dann meine ewige Lieblingsfrage: Was steht im Protokoll, das dir ausgehändigt wurde?
    >
    >
    Im Protokoll steht " Ausweichen nach Abbremsen nur mit einer Bremse"

    >>Bei Motorrädern erreicht man mit der Vorderradbremse aber sowieso 80% der Bremsleistung vom Motorrad, die Hinterradbremse hätte somit eh nichts geändert.
    >
    >Dir mag aufgefallen sein, dass in der Realität recht selten Leitkegel auf der Straße stehen, die man mit irgendwelchen Manövern nach Art der Prüfung umfahren muss. Es geht also um etwas anderes. Das solltest du auch im Zusatzstoff für Zweiräder gelernt haben: Mit dieser Aufgabe soll die Situation simuliert werden, dass weder eine einfache Gefahrbremsung noch ein Ausweichmanöver ohne Bremsung einen Zusammenstoß mit einem Hindernis verhindern können. Also wird zunächst bestmöglich abgebremst und danach mit der Restgeschwindigkeit ein Ausweichmanöver gefahren. Einfach so 20 % der Bremsleistung zu verschenken, ist also nicht sinnvoll, noch dazu weil das Überbremsen des Hinterrads wesentlich weniger gefährlich ist, man also hierbei nicht sonderlich feinfühlig vorgehen muss.
    >
    >Wenn dir diese Zusammenhänge nicht klar sind, ist in deiner Ausbildung etwas schief gelaufen ...
    >
    Ja, das ist mir durchaus bewusst. Aber dann sollte auch klar sein, dass man in der Realität auch anders reagieren würde.
    Zu einem Überbremsen kann es glücklicherweise weder beim Fahrschulmotorrad, noch bei meinem eigenen kommen, haben beide Abs :)
    >

    >>Da ich doch etwas ungläubig und aufgebracht war habe ich im Anschluss an die Prüfung im Internet recherchiert und mehrere Beschreibungen der Fahraufgabe und auch die Prüfungsrichtlinien (!) durchgelesen.
    >>Und bei diesen wird nicht genannt mit wie vielen Bremsen man bremsen muss. Es ist nur die Rede von "Rechtzeitig und kurz bremsen".
    >
    >Dann musst du genauer lesen. In der Beschreibung der Aufgabe steht z.B: "dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen" - Bremsen ist Mehrzahl. Das ist konsistent in der gesamten Anlage 2 so formuliert.
    >
    Ich finde das ist Auslegungssache, man könnte es auch so auffassen das einfach nur alle Bremsen gelöst sein müssen, abe rnicht das auch beide verwendet werden mussten.

    >Es wird noch deutlicher: Nr. 1.5.2 (die Liste mit Gründen für Nichtbestehen) nennt "Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme", auch hier wieder in Mehrzahl. Die korrekte Benutzung ist auch in allen Fahrzeughandbüchern geschildert (damit liegt außerdem "Fehler in der Fahrzeugbedienung" vor) und es gibt dazu sogar diverse Theoriefragen.
    >
    >
    Dies bezieht sich ja allgemein auf die Prüfung oder? Und in vielen anderen Situationen habe ich auch mal die Fußbremse verwendet. aber halt ohne groß drüber nachzudenken.
    Auch bei der vorher ausgeführten Vollbremsung habe ich beide Bremsen voll genutzt. Somit war es auch sichtbar das ich durchaus mit beiden Bremsen arbeiten kann.

    >>Im Gegensatz dazu, bei der Vollbremsung aus 50 kmh in Stillstand steht Explizit: "Benutzung nur eines Bremshebels".
    >
    >Daher wäre bei diesem Verhalten in der Gefahrbremsung die Grundfahraufgabe zu wiederholen, während es bei den anderen Aufgaben nur in die Gesamtbewertung der Prüfung einfließt. Das Endergebnis ist aber das gleiche: Wenn man das nicht nur einmalig so macht, wird man die Prüfung nicht bestehen.
    >
    >
    >>Ist es legitim einen Fahrschüler wegen so<

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