Bei Fahrprüfung durchgefallen aufgrund eines nicht offiziellen Fehlers?
suzu
schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2018
Moin,
ich bin seit 2 1/2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2. Heute hatte ich die langersehnte praktische Fahrprüfung für den Aufstieg auf die Klasse A.
Leider wurde diese Prüfung jedoch vom Prüfer während der Grundfahraufgaben beendet.
Zur Situation:
Ich sollte die Grundfahraufgabe "Ausweichen nach Abbremsen" durchführen. Also habe ich auf 50 Km/h beschleunigt, kurz vor dem Hindernis stark abgebremst und bin ausgewichen.
Trotzdem habe ich diese Aufgabe nicht bestanden.
Die Begründung: "Die Fußbremse wurde nicht benutzt". Ich habe also laut Prüfer nur mit der Vorderradbremse gebremst.
Bei Motorrädern erreicht man mit der Vorderradbremse aber sowieso 80% der Bremsleistung vom Motorrad, die Hinterradbremse hätte somit eh nichts geändert.
Das was mich zur Zeit aber noch mehr beschäftigt ist:
Da ich doch etwas ungläubig und aufgebracht war habe ich im Anschluss an die Prüfung im Internet recherchiert und mehrere Beschreibungen der Fahraufgabe und auch die Prüfungsrichtlinien (!) durchgelesen.
Und bei diesen wird nicht genannt mit wie vielen Bremsen man bremsen muss. Es ist nur die Rede von "Rechtzeitig und kurz bremsen".
Im Gegensatz dazu, bei der Vollbremsung aus 50 kmh in Stillstand steht Explizit: "Benutzung nur eines Bremshebels".
Wie gesagt ist dieser Punkt bei der Ausweichübung nicht aufgeführt!
Meine Frage:
Ist es legitim einen Fahrschüler wegen so einer kleinigkeit, welche nichtmal als offizieller Fehlerpunkt bei der Grundfahraufgabe aufgeführt ist, durchfallen zu lassen?
Inwieweit müssen sich Prüfer an diese Richtlinien halten?
Danke im Voraus,
MfG
ich bin seit 2 1/2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2. Heute hatte ich die langersehnte praktische Fahrprüfung für den Aufstieg auf die Klasse A.
Leider wurde diese Prüfung jedoch vom Prüfer während der Grundfahraufgaben beendet.
Zur Situation:
Ich sollte die Grundfahraufgabe "Ausweichen nach Abbremsen" durchführen. Also habe ich auf 50 Km/h beschleunigt, kurz vor dem Hindernis stark abgebremst und bin ausgewichen.
Trotzdem habe ich diese Aufgabe nicht bestanden.
Die Begründung: "Die Fußbremse wurde nicht benutzt". Ich habe also laut Prüfer nur mit der Vorderradbremse gebremst.
Bei Motorrädern erreicht man mit der Vorderradbremse aber sowieso 80% der Bremsleistung vom Motorrad, die Hinterradbremse hätte somit eh nichts geändert.
Das was mich zur Zeit aber noch mehr beschäftigt ist:
Da ich doch etwas ungläubig und aufgebracht war habe ich im Anschluss an die Prüfung im Internet recherchiert und mehrere Beschreibungen der Fahraufgabe und auch die Prüfungsrichtlinien (!) durchgelesen.
Und bei diesen wird nicht genannt mit wie vielen Bremsen man bremsen muss. Es ist nur die Rede von "Rechtzeitig und kurz bremsen".
Im Gegensatz dazu, bei der Vollbremsung aus 50 kmh in Stillstand steht Explizit: "Benutzung nur eines Bremshebels".
Wie gesagt ist dieser Punkt bei der Ausweichübung nicht aufgeführt!
Meine Frage:
Ist es legitim einen Fahrschüler wegen so einer kleinigkeit, welche nichtmal als offizieller Fehlerpunkt bei der Grundfahraufgabe aufgeführt ist, durchfallen zu lassen?
Inwieweit müssen sich Prüfer an diese Richtlinien halten?
Danke im Voraus,
MfG