Bei Bahnübergang überholt

  • Bei Bahnübergang überholt
     prolina
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Kann mir bitte jemand sagen was ich tun soll, ich hab heute beim Bahnübergang überholt, die Schranken waren zu und das Auto vor mir hat gestanden. Die Polizeit hat mich dann auch gleich aufgehalten und hat nach meinen Fahrzeugpapieren usw. gefragt, womit muss ich jetzt rechnen? Aufbauseminar? Probezeitverlängerung? Geldstrafe? Bitte um schnelle Antwort.
  • Thema
    Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      rine
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    kannst du das mal noch genauer erklären?

    wo wolltest du denn hin, wenn die Schranken zu waren?
    oder hattest du das nicht gesehen und standest dann im Gegenverkehr?
    oder war da noch eine Querstrasse?
    oder hast du den Bahnübergang von weitem nicht erkannt?

    kann mir das gerade alles nicht ganz vorstellen.

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  • Thema
    Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      elchris
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    Der Dreh- und Angelpunkt der Höhe der Strafe ist folgendes:

    Bist du über den geschlossenen (mit Halbschranken gesicherten) Bahnübergang und hast dabei ein davor hinbremsendes Auto überholt?

    Weil stehende Autos überhole ich eigentlich nicht, an denen würd ich vorbeifahren... ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      Prolina
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    >Der Dreh- und Angelpunkt der Höhe der Strafe ist folgendes:
    >
    >Bist du über den geschlossenen (mit Halbschranken gesicherten) Bahnübergang und hast dabei ein davor hinbremsendes Auto überholt?
    >
    >Weil stehende Autos überhole ich eigentlich nicht, an denen würd ich vorbeifahren... ;-)
    Hallo war gerade in der Fahrschule und hab gefragt: 4 Punkte 75 € 200 € Aufbauseminar und Probezeitverlängerung! Ich würde es keinem raten, an einem beschränkten Bahnübergang ein stehendes Auto zu überholen, da du dabei eine durchgezogene Linie überfährst und das Überholverbot übergehst.
    Mach ich bestimmt nie wieder.Echt ...e

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  • Thema
    Re: Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text

    >Weil stehende Autos überhole ich eigentlich nicht, an denen würd ich vorbeifahren... ;-)


    Das ist Falsch! Da das Fahrzeug verkehrsbebedingt WARTET, wird hier überholt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    Die Frage ist immer noch, ob Du auch den Bahnübergang überquert hast, als die Schranken schon unten waren?
    Dann würde folgendes gelten:

    TBNR 119500
    Sie überquerten mit einem Kraftfahrzeug den Bahnübergang trotz
    geschlossener Schranke/Halbschranke *).
    (Wer den Bahnübergang überquert, obwohl er wahrnimmt, dass die Schranke/
    Halbschranke geschlossen ist, handelt vorsätzlich der Wartepflicht zuwider.
    Die Ahndung erfolgt deshalb nicht nach den Regelsätzen des BKat.)
    § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; -- BKat

    A - Verstoß
    4 Punkte
    450 Euro zzgl, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen
    3 Monate Fahrverbot

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      Queen_of_white_stone
      schrieb am Donnerstag, 20. März 2008
    Text
    >Die Frage ist immer noch, ob Du auch den Bahnübergang überquert hast, als die Schranken schon unten waren?

    In Ihrem Text oben steht doch: "...die Schranken waren zu und das Auto vor mir hat gestanden"

    Schranke zu = Schranke unten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. März 2008
    Text

    >In Ihrem Text oben steht doch: "...die Schranken waren zu und das Auto vor mir hat gestanden"
    >
    >Schranke zu = Schranke unten
    ------------------------------

    Hat sogar ein Busfahrer gebracht, der einen Bus fuhr in dem mein Sohn, samt seiner Grundschulklasse saß.

    Hier war es so, dass ein Fehler beim Impulsgaber der Schranke dafür sorgte, dass sich auch nach 10-Minütiger Wartezeit rein gar nichts tat und die (Halb-) Schranken geschlossen blieben.

    Der Dösel von Busfahrer (der seinem Fahrplan einen höheren Stellenwert einräumte als dem Leben der Fahrgäste) stieg also aus, lief an drei Autos vorbei und guckte die Schienen entlang.
    Lief dann zurück, startete den Bus, fuhr an den wartenden Auos vor ihm vorbei und umfuhr die geschlossene Halbschranke durch eine Zick-Zack-Lenkung.
    Der Bus hatte die Schienen gerade verlassen, als der Zug vorbeiraste!

    Ich brachte, nachdem mein Sohn die Geschichte erzählte und die auch von den Lehrkräften bestätigt wurde, zur Anzeige.
    Punkte, Geldstrafe und dreimonatige Führerscheinabgabe waren damals (vor 14 Jahren) für den Busfahrer die Folgen.

    Außerdem soll (davon habe ich aber nur gehört) die Bahn Anzeige wegen "gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr" erstattet haben. Dazu wurden von uns dann keine Zeugenaussagen mehr benötigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    >>Die Frage ist immer noch, ob Du auch den Bahnübergang überquert hast, als die Schranken schon unten waren?
    >
    >In Ihrem Text oben steht doch: "...die Schranken waren zu und das Auto vor mir hat gestanden"
    >
    >Schranke zu = Schranke unten


    Das ist mir klar. Aus dem Eingangspost geht aber nicht hervor, ob er die Gleise tatsächlich überquert hat, oder evtl.noch vor dem Bahnübergang abbiegen wollte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text

    >Das ist mir klar. Aus dem Eingangspost geht aber nicht hervor, ob er die Gleise tatsächlich überquert hat, oder evtl.noch vor dem Bahnübergang abbiegen wollte.

    ,,,,,,,,,,,,,,,,

    Wobei in diesem Fall wohl noch interessant wäre, ob die zur Schranke gehörige Rotlichtanlage vor, oder nach der Einmündung steht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bei Bahnübergang überholt
    Autor
      dyingangel601
      schrieb am Freitag, 21. März 2008
    Text
    also bei uns isses so, in dem ort in dem ich wohne, geht vor dem bahnübergang rechts eine straße rein, in die ich abbiegen muss wenn ich nach hause will. die rotlicht anlage ist erst nach der einmündung. aber vor den schranken war früher mal ne durchgezogene linie, seit neuestem ist aber eine gestrichelte, also darf man ja überholen. und wenn bei uns am bhf die polizeit stehtm die haben da auch noch nie was gesagt und die stehen sehr oft da. aber die machen das ja genau so.

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