Dürfen Menschen mit einer geistigen Behinderung einen Führerschein machen???Einer meiner Schüler sagte heute zu mir, dass er den Führerschein machen will und ich hab mich gewundert , dass das geht.
Thema
Re: Behinderung
Autor
Kirsten
schrieb am Donnerstag, 4. Dezember 2008
Text
Hallo,
es kommt darauf an, worin die Behinderung besteht und wie sie die Fähigkeit zum sicheren Führen eines KFZ beeinträchtigt. Der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle hat sicher Vorschriften, wann er den Antrag ablehnen und wann er den Bewerber zum Arzt oder zur MPU schicken muss.
nene Petra, der hat mir keinen Bären aufgebunden . Der will das wirklich machen und ist schon am sparen . Ausserdem übt der jeden Tag stundenlang Theoriefragen .Der redet von nichts anderes . Liebe Grüße Sophia
Na gut.... ;oD Habe mich mal ein wenig umgeschaut und war nicht schlecht überrascht für welche (in meinen Augen kleinen)gesundheitlichen Einschränkungen, zB bei nem diastolischen Blutdruck von 130+, die Fahreignung nicht mehr gegeben sein soll. O_o
>wenn er keine schon amtlich anerkannte behinderung hat, wird das sva gar nichts davon mitbekommen. > >kannst du beruhigt (mit mehr oder weniger erfolg) ausbilden. >wünsche dir gute nerven.... ..........
@Holger, Sophia ist an einer Sonderschule beschäftigt, aber nicht aber für die Fahrausbildung zuständig. Aber muss für diese Schulform nicht die anerkannte Behinderung Aufnahmekriterium? In einer (rein) körperlichen Behinderung würdest du -bei entspr. Fahrzeug- sicher kein großes Problem sehen, Lernbehinderte ist sicher schon eine andere Liga. Doch was ist mit geistig Behinderten?
Inwieweit wäre evtl. sogar ein FL in die Verantwortung genommen, wenn zB ein Jugendlicher mit Down-Syndrom die FE erwerben möchte? Der FL hätte den Anwärter ja -im Gegensatz zum StVA-Mitarbeiter- vor Augen. Ist da "petzen" nicht fast Pflicht?
Nein ich bin keine Flin und das ist auch besser so . Ich arbeite in einer Sonderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und ein Schüler aus meiner Klasse meinte zu mir , dass er den führerschein machen will jetzt im Januar und sich anmelden will . Ich habe mich halt nur gewundert , dass das überhaupt geht .
>Inwieweit wäre evtl. sogar ein FL in die Verantwortung genommen, wenn zB ein Jugendlicher mit Down-Syndrom die FE erwerben möchte? >Der FL hätte den Anwärter ja -im Gegensatz zum StVA-Mitarbeiter- vor Augen. >Ist da "petzen" nicht fast Pflicht?
Also in der Zeit als ich noch Bus gefahren bin waren morgends auch recht viele mit Down Syndrom im Bus (deren Arbeitsstelle, ein Behindertenförderungsheim oder wie das heißt...) und eine hat auch mal mit einer anderen gesprochen das sie jetzt ihren Führerschein hat und so, gut, ich denke bei ihr war die Behinderung nicht so stark wie bei manch anderen (zumindest den eindruck den ich im Bus gewinnen konnte, hat halbwegs "normal" gesprochen und sah auch recht "normal" aus). Insofern denke ich schon das es sttark auf den Grad ankommt. Jemand der (fast) Taub ist kann den FS ja auch machen im gegensatz zu jemandem, der Blind ist.
der fl ist nicht in "die pflicht" genommen. das ist aufgabe des sva. der einzigste der meldung machen müsste, wäre der aap. die tun sich aber schwer damit.