Begleitperson Schlafen???

  • Begleitperson Schlafen???
     michi21192
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Hey,
    ein kollege wollte wissen, ob es erlaubt, dass die begleitperson beim BF17 schlafen, bzw. augen zu machen darf um sich z.b. auszuruhen, ich konnte ihm es nich sagen, weil ich es selber nicht wusste.

    Ich weiß nur, dass es verbten ist, dass die begleitperson seinen rausch auschläft, dass ist ja bei mir nicht der fall

    danke für eure antworten
  • Thema
    Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    >ein kollege wollte wissen, ob es erlaubt, dass die begleitperson beim BF17 schlafen, bzw. augen zu machen darf um sich z.b. auszuruhen, ich konnte ihm es nich sagen, weil ich es selber nicht wusste.

    Es ist absolut nicht Sinn der Sache, verboten ist es aber nicht. Kommt ihr so in eine Kontrolle, dürft ihr mit einer entsprechenden Belehrung rechnen - mehr nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    Keine Sorge.
    Deine Begleitperson wird soviel Sch... (Angst) haben, dass er/sie kein Auge zu bekommt.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    >Keine Sorge.
    >Deine Begleitperson wird soviel Sch... (Angst) haben, dass er/sie kein Auge zu bekommt.
    >Gruß Manfred

    Herrlich diese Ironie :D.

    Wir fahren nächste Woche Freitag nach Kroatien und da kann ich mir schon vorstellen, dass meine Begleitpersonen nicht ganz auf der Höhe sein werden nach 5-6 std oder so. Aber das mit der Angst ist natürlich lächerlich. Das der Sinn verfehlt wird glaube ich auch nicht, denn der Sinn ist ja, eine verantwortungsbewusste Fahrweise an den Tag zu legen. Dies wird ja dadurch herbeigeführt, dass sich noch andere Personen im Fahrzeug befinden. Da sehe ich keinen Unterschied ob die Personen nun schlafen oder wach sind.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      michi21192
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    >>Keine Sorge.
    >>Deine Begleitperson wird soviel Sch... (Angst) haben, dass er/sie kein Auge zu bekommt.
    >>Gruß Manfred
    >
    >Herrlich diese Ironie :D.
    >
    >Wir fahren nächste Woche Freitag nach Kroatien .....

    >>>>


    Hast du auch BF17, denn damit darfst du ja nur innerhalb Deutschlands fahren, erst wenn du den kartenführerschein hast, darfst du überall fahren

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      its.just.me
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    also mir pennt mein vater regelmäßig ein xD so schlimm kanns ja net sein^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text

    >>Wir fahren nächste Woche Freitag nach Kroatien .....

    >Hast du auch BF17, denn damit darfst du ja nur innerhalb Deutschlands fahren, erst wenn du den kartenführerschein hast, darfst du überall fahren
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    HA!!! Nun kann ich dem guten Wolfe mal zeigen, was ich von ihm gelernt habe ;oD:
    ** Eine Ausnahme gilt für Österreich: Österreich erkennt den deutschen B 17-Führerschein an **

    Liegt noch nicht lange zurück, da habe ich mir von ihm für diese Unterlassung nen Stupser eingefangen. ;o)

    Gut, dass Österreich "irgendwie" auf dem Weg nach Kroatien liegt ..... ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Donnerstag, 1. Juli 2010
    Text
    >>>Keine Sorge.
    >>>Deine Begleitperson wird soviel Sch... (Angst) haben, dass er/sie kein Auge zu bekommt.
    >>>Gruß Manfred
    >>
    >>Herrlich diese Ironie :D.
    >>
    >>Wir fahren nächste Woche Freitag nach Kroatien .....
    >
    >>>>>
    >
    >
    >Hast du auch BF17, denn damit darfst du ja nur innerhalb Deutschlands fahren, erst wenn du den kartenführerschein hast, darfst du überall fahren

    Ich habe BF17 und ich darf auch in Österreich fahren, da hab ich sogar einen Thread aufgemacht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    >Das der Sinn verfehlt wird glaube ich auch nicht, denn der Sinn ist ja, eine verantwortungsbewusste Fahrweise an den Tag zu legen. Dies wird ja dadurch herbeigeführt, dass sich noch andere Personen im Fahrzeug befinden.

    Es kann ja wohl kaum der Sinn der Übung sein, dass der Nachwuchs nur dann artig ist, wenn Mama oder Papa nebenan sitzt und aufpasst. Regeln gelten schließlich nicht nur dann, wenn sie überwacht werden.

    Zum Sinn aus dem § 48a Abs. 4 FeV:

    "Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber [...] ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben."

    Und das geht nunmal nicht, wenn der Begleiter schläft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      Kasimir
      schrieb am Donnerstag, 1. Juli 2010
    Text
    >>Das der Sinn verfehlt wird glaube ich auch nicht, denn der Sinn ist ja, eine verantwortungsbewusste Fahrweise an den Tag zu legen. Dies wird ja dadurch herbeigeführt, dass sich noch andere Personen im Fahrzeug befinden.
    >
    >Es kann ja wohl kaum der Sinn der Übung sein, dass der Nachwuchs nur dann artig ist, wenn Mama oder Papa nebenan sitzt und aufpasst. Regeln gelten schließlich nicht nur dann, wenn sie überwacht werden.
    >
    >Zum Sinn aus dem § 48a Abs. 4 FeV:
    >
    >"Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber [...] ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben."
    >
    >Und das geht nunmal nicht, wenn der Begleiter schläft.


    Seh ich genauso, dürfte schwierig werden wenn sich eine gefährliche Situation anbahnt, die sein Vater evtl. schon längst erkannt hätte sein Sohnemann aber gerade Wegs ins Verderben rauscht... Machen wir uns nix vor als Junger Mensch gerade mit 17 hat man einfach noch nicht den Blick für sowas. BF 17 ist dennoch eine tolle Sache - MIT Begleitperson...
    Natürlich kann einen so etwas auch mit 30 passieren, vielleicht wäre man dann froh gewesen wenn ein Beifahrer rechtzeitig gewarnt hätte...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 1. Juli 2010
    Text

    >Natürlich kann einen so etwas auch mit 30 passieren, vielleicht wäre man dann froh gewesen wenn ein Beifahrer rechtzeitig gewarnt hätte...
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Sicherlich ist das so.
    Aber viele, die neben einem 30jährigen Fahrer sitzen, sehen in ihm den Chauffeur, der schon weiß was er macht UND halten sich zurück, weil sie auf den Ruf als "unbequemer Beifahrer" verzichten wollen. ;o)

    Der Begleiter des Projektes bF17 ist hingegen eine Verpflichtung eingegangen, der er bitteschön (!) nachzukommen hat!
    Im Dienste seines Arbeitgebers schläft er ja wohl (hoffentlich!) auch nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Donnerstag, 1. Juli 2010
    Text
    >>Das der Sinn verfehlt wird glaube ich auch nicht, denn der Sinn ist ja, eine verantwortungsbewusste Fahrweise an den Tag zu legen. Dies wird ja dadurch herbeigeführt, dass sich noch andere Personen im Fahrzeug befinden.
    >
    >Es kann ja wohl kaum der Sinn der Übung sein, dass der Nachwuchs nur dann artig ist, wenn Mama oder Papa nebenan sitzt und aufpasst. Regeln gelten schließlich nicht nur dann, wenn sie überwacht werden.
    >
    >Zum Sinn aus dem § 48a Abs. 4 FeV:
    >
    >"Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber [...] ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben."
    >
    >Und das geht nunmal nicht, wenn der Begleiter schläft.

    schon richtig...

    ich meinte ja nur, dass man dann ja lernt keinen Mist zu bauen, weil ja die Eltern daneben sitzen. Und das prägt einen meiner Meinung nach, wenn man das ein ganzes Jahr lang macht...

    und außerdem kommt es auch immer auf die Situation an. Wenn du 500 km Autobahn fahren musst, ist es wohl nicht notwendig, wenn der Begleiter ständig auf der Hut ist. In Großstädten könnte ich's eher verstehen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Begleitperson Schlafen???
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 2. Juli 2010
    Text
    Wenn du 500 km Autobahn fahren musst, ist es wohl nicht notwendig, wenn der Begleiter ständig auf der Hut ist.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Es gibt Menschen, deren Beruf es ist, "nur" die Anzeigen in einem Chemiewerk zu beobachten.
    Jahrzehnte ist nichts passiert...
    Warum dürfen die nicht "einfach" schlafen?!?

    Es geht hier um Verantwortungsbewusstsein.
    Wenn ich vorhabe, mich in den Urlaub fahren zu lassen, sollte ich die Bahn benutzen, oder jemanden fahren lassen, der nicht am Projekt bF17 teilnimmt.
    Alles andere ist einfach nur blanker Egoismus und eine Ver*rsche an der "Gutmütigkeit" unserer Gesetzgeber.
    Den kleinen Finger gereicht zu bekommen und gleich die komplette Hand abzuhacken ist nicht gerade die "Feine Art".

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