Begleitperson Nachtragen lassen

  • Begleitperson Nachtragen lassen
     Betül
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Hey Leute,

    Hab jetzt mein Führerschein mit 17 gemacht. Jedoch habe ich ein Problem mit meiner Begleitperson. Wisst ihr vielleicht ob ich jetzt noch jemand anderen eintragen kann??
  • Thema
    Re: Begleitperson Nachtragen lassen
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Text
    Ja, kannst du.
    Klicke dich mal hier rein
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm
    und schaue dir den Punkt 2.5 an.

    Natürlich muss die Person alle Voraussetzungen erfüllen, die einem bF17-Begleiter abverlangt werden (Alter, Dauer des FE-Besitzes und ein (halbwegs) sauberes Flens-Konto.
    Ebenso natürlich musst du die Antragstellung bezahlen, oder bezahlen lassen. ;o)
    Und du brauchst neben den beidseitigen Kopien des Führerscheins und Personalausweises (des zukünftigen Begleiters) auch das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten, dass die mit dem Begleiter einverstanden sind.
    DANN steht deinem Wunsch nichts mehr im Wege.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Begleitperson Nachtragen lassen
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Text
    >Ebenso natürlich musst du die Antragstellung bezahlen, oder bezahlen lassen. ;o)

    Genauer kostet das:
    - 7,70 € für die Ausfertigung einer neuen Prüfbescheinigung und
    - für jede zusätzliche Begleitperson noch einmal zwischen 1,50 und 10 €.

    Die Überprüfung dauert etwas, insgesamt solltest du mit knapp 2 Wochen rechnen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Begleitperson Nachtragen lassen
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Text
    Nur mal so am Rande bemerkt:
    Wenn du mit der neuen Begleitperson evtl. auch ein anderes Auto fahren wirst, vergiss nicht vorher zu checken, wie das Fahrzeug versichert ist.
    Der Versicherungsbeitrag kann durch den Umstand, dass du das Auto fährst, deutlich nach oben schnellen.
    UND du solltest dir überlegen, ob du genügend Geld beiseite hast um einen evtl. von dir verursachten Schaden bezahlen kannst.

    Selbst wenn das Fahrzeug von dir gefahren werden darf -und selbst wenn eine Vollkaskoversicherung besteht- bedeutet es nicht, dass der Fahrzeughalter keinen finanziellen Schaden erleiden würde, auf dem du ihn doch nicht sitzen lassen wolltest, oder? ;o)

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