Befristeter Führerschein 2013 - Bestimmt die ...

  • Befristeter Führerschein 2013 - Bestimmt die Ausstellung darüber?
     Linkashi
      schrieb am Donnerstag, 31. Januar 2013
    Hallo liebe Foren-User!
    Kurz vor meiner praktischen Prüfung (leider schon die zweite ... :( ) ist mir noch eine wichtige Frage aufgekommen, nämlich die Frage über den befristeten Führerschein ab 2013. Ich mache seit Sommer 2012 meinen Führerschein, Theorie schon seit September in der Tasche und meine erste praktische Prüfung hatte ich im Dezember, da hätte ich ja den unbefristeten Schein bekommen, bin aber ja leider durchgefallen. Nun bin ich morgen wieder dran, aber bekomme ich jetzt den "alten" Führerschein, den ich ja schon hätte bekommen können oder den neuen, befristeten? Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass das Ausstellungsdatum darüber entscheidet, ob er befristet ist oder nicht, aber wann ist denn die Ausstellung gewesen? Was ist das überhaupt? Ist das das "Drucken" des Führerscheins im SVA oder das Aushändigen nach bestandener Prüfung oder etwas ganz anderes? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, vielen Dank schon einmal :)
  • Thema
    Re: Befristeter Führerschein 2013 - Bestimmt die Ausstellung darüber?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 31. Januar 2013
    Text
    Entscheidend ist der Tag, an dem der Führerschein ausgehändigt (und damit die Fahrerlaubnis erteilt) wird. Befristet ist nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis und auch alte Führerscheine müssen innerhalb der nächsten 20 Jahre umgetauscht werden.

    Der einzige Unterschied für dich ist also, dass du eine neue Karte "schon" 2028 und nicht erst 2033 brauchst. Beim Umtausch gibt es keine Untersuchungen, Tests, ... sondern es kommt nur ein neues Bild auf eine neue Karte. Das ist alles kein echtes Problem ...

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  • Thema
    Re: Re: Befristeter Führerschein 2013 - Bestimmt die Ausstellung darüber?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Donnerstag, 31. Januar 2013
    Text
    Es gibt auch eine fahrerlaubnisrechtlichen Unterschied:
    Mit einer Klasse B, die ab dem 19.01.2013 erteilt wurde, dürfen keine Trikes mehr gefahren werden (außer in Klasse AM fallende Trikes), dafür ist nun Klasse A bzw. A1 erforderlich.

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