Beantrage des Führerscheins nach ablauf von 2 Jahren

  • Beantrage des Führerscheins nach ablauf von 2 Jahren
     Sascha Beck
      schrieb am Samstag, 2. August 2008
    Ich müsste Ende 2002 meinen Führerschein (Klasse 1/3) wegen Blutalkohol s von 0.61 Promille für 7 Monate abgeben.Danach hätte ich den Fh-Schein mittels Zahlung von 128 € und erneuter ERSTE-Hilfe Ausbildung nebst Gesundheitsprüfung beantragen. Da ich in dieser Zeit keinen PKW bzw den Schein nicht unbedingt benötigte habe ich erst nach knapp 2 Jahren diesen versucht neu zu beantragen. Man sagte mir bei der Zulassungsstelle das ich nun den Führerschein komplett neu machen müsse. Wie kann das sein ? Es gibt Menschen die mehrere Jahre kein Auto fahren weil sie es sich zb. nicht leisten können. Die müssen den Schein doch auch nicht komplett neu machen bzw. neu beantragen. Können sie mir helfen bzw. mir mitteilen was ich tun kann. Mein Dank eilt voraus. Gruß Sascha Beck
  • Thema
    Re: Beantrage des Führerscheins nach ablauf von 2 Jahren
    Autor
      Diabola
      schrieb am Sonntag, 3. August 2008
    Text
    Hallo,

    Dir wurde nicht ein Fahrverbot erteilt, sondern die Erlaubniss entzogen ! Das ist schon ein Unterschied. Deswegen musst Du ihn NEU machen mit den Auflagen die man von Dir verlangt, Gesundheitszeugniss ist wohl die MPU ??
    Das wenn andere jahrelang nicht fahren, war dass ihre Entscheidung und nicht weil sie sich was zu schulden kommen lassen haben. Also müssen sie keinen neuen Führerschein machen!

    Gruß, Diabola

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