Welchen Fs. benötigt man um Mobilbagger (15t) bzw.Radlader (24t) im öffentlichen Strassenverkehr zu führen.
Danke schon mal für Eure Antworten.
Rüdiger
Thema
Re: Baumaschienen im öffentlichen Strassenverkehr
Autor
kk145
schrieb am Montag, 14. September 2009
Text
Klasse C bzw. die alte Klasse 2. Bei besonderen Einsatzzwecken (Land- oder Forstwirtschaft) können evtl. auch die Klassen L oder T ausreichen, das wäre aber eher die Ausnahme.
Immer vorausgesetzt, das Fahrzeug darf überhaupt im öffentlichen Verkehr bewegt werden...
Re: Re: Baumaschienen im öffentlichen Strassenverkehr
Autor
Tiefbauer
schrieb am Montag, 14. September 2009
Text
>Klasse C bzw. die alte Klasse 2. Bei besonderen Einsatzzwecken (Land- oder Forstwirtschaft) können evtl. auch die Klassen L oder T ausreichen, das wäre aber eher die Ausnahme. > >Immer vorausgesetzt, das Fahrzeug darf überhaupt im öffentlichen Verkehr bewegt werden...
Hallo kk145
Danke erst mal für Deine Antwort! Die Baumaschienen haben eine Be. auch die Ausrüstung wie Vorlegekeile ,Sanikasten,Warnweste und Warndreieck sind vorhanden.
Wie ist es aber, wenn die Bm mit Schildern 20 km gekennzeichnet sind?
Re: Re: Re: Baumaschienen im öffentlichen Strassenverkehr
Autor
kk145
schrieb am Montag, 14. September 2009
Text
>Danke erst mal für Deine Antwort!
Bitte, gern!
>Die Baumaschienen haben eine Be. auch die Ausrüstung wie Vorlegekeile ,Sanikasten,Warnweste und Warndreieck sind vorhanden.
Dann sehe ich keine Bedenken, die Dinger im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Vorher noch einen Blick in die Betriebserlaubnis oder ins Handbuch werfen: Für Fahrten außerhalb der Arbeitstätigkeit gibt es manchmal besondere Auflagen, z.B. eine vorgeschriebene Position der Ausleger und Anbaugeräte, das Sichern von Zinken mit geeigneten Schutzabdeckungen, ...
>Wie ist es aber, wenn die Bm mit Schildern 20 km gekennzeichnet sind?
Ist für die erforderlich Fahrerlaubnis (zumindest in deinem Fall) unerheblich, du brauchst weiterhin C oder die alte Klasse 2. Die 20er-Schilder bringen den Vorteil, dass die SAM kein Kennzeichen braucht.
Re: Re: Re: Re: Baumaschienen im öffentlichen Strassenverkehr
Autor
Tiefbauer
schrieb am Montag, 14. September 2009
Text
>>Danke erst mal für Deine Antwort! > >Bitte, gern! > >>Die Baumaschienen haben eine Be. auch die Ausrüstung wie Vorlegekeile ,Sanikasten,Warnweste und Warndreieck sind vorhanden. > >Dann sehe ich keine Bedenken, die Dinger im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Vorher noch einen Blick in die Betriebserlaubnis oder ins Handbuch werfen: Für Fahrten außerhalb der Arbeitstätigkeit gibt es manchmal besondere Auflagen, z.B. eine vorgeschriebene Position der Ausleger und Anbaugeräte, das Sichern von Zinken mit geeigneten Schutzabdeckungen, ... > >>Wie ist es aber, wenn die Bm mit Schildern 20 km gekennzeichnet sind? > >Ist für die erforderlich Fahrerlaubnis (zumindest in deinem Fall) unerheblich, du brauchst weiterhin C oder die alte Klasse 2. Die 20er-Schilder bringen den Vorteil, dass die SAM kein Kennzeichen braucht.
Danke nochmals!!!
Mache mich nur für fahrgeile Kollegen mit Pkw-Schein kundig. Habe selbst seit über 30 Jahren A/BE/C1E/C/CE/MSLT Und das Gott sei Dank Unfallfrei!!!