Bahnübergang

  • Bahnübergang
     Ll
      schrieb am Samstag, 13. März 2010
    Hallo ich wurde heute von der Polzei aufgehalten weil ich über einen sich schließenden Bahnübergang gefahren sein soll...
    Tatsache ist der Bahnübergang war zuvor bereits einmal zu gewesen und hatte sich nahc dem Zug wieder geöffnet, auf beiden Seiten befanden sich lange Autoschlangen, auch hinter mir. Ich bin dann losgefahren und als mein Auto unter der einen Schranke war hat die angefangen sich wieder zu senken. Da ich da schlecht rückwärts fahren kann bin ich halt noch mit drübergefahren über den Bahnübergang, weil weder von der Schranke noch vom Zug erwischt werden fand ich jetzt so ne tolle Alternative. Jetzt sagt der Polizist der mich mit seinem Partner dabei gesehn hat ich wäre noch vor der Schranke gewesen als sich durch ein Bimmeln(die Schranke ist sehr alt und hat keine Lichtzeichen sondern eine manchmal funktionierende Glocke) angekündigt hätte das diese sich schließt ich hätte also anhalten müssen. Meiner Sicht nach und die läßt sich eigentlich auch beweißen hört man das Bimmeln erst wenn die Schranke bereits am zugehen ist und das geschah todsicher erst als ich schon drunter war. Deswegen sage ich ich habe keine Straftat begangen, auch weil einfach alles nur auf einer Schätzung beruht, die er von seinen gut 30 Mtern Entfernung sicherlich nicht so genau machen kann.
    Ich werde auf jeden Fall wiederspruch einlegen und wollte mal wissen wie hoch so meine Erfolgsaussichten sind.

    Danke an alle die sich die Zeit genommen haben bis hier zu lesen.
  • Thema
    Re: Bahnübergang
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 13. März 2010
    Text
    >Ich bin dann losgefahren und als mein Auto unter der einen Schranke war hat die angefangen sich wieder zu senken.

    Sollte das wirklich (beweisbar!) so gewesen sein, sieht es für dich ganz gut aus.

    >Jetzt sagt der Polizist der mich mit seinem Partner dabei gesehn hat ich wäre noch vor der Schranke gewesen als sich durch ein Bimmeln(die Schranke ist sehr alt und hat keine Lichtzeichen sondern eine manchmal funktionierende Glocke) angekündigt hätte das diese sich schließt ich hätte also anhalten müssen.

    Nein, hättest du nicht. Du kannst es dir in §19 StVO selbst durchlesen: Vor dem Andreaskreuz musst du nur warten wenn

    "1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
    2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
    3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
    4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
    5. ein hörbares Signal wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges ertönt."

    Bei 5. bitte beachten: Zug, nicht Schranke!

    Ob und wann es gebimmelt hat ist also egal.

    >Deswegen sage ich ich habe keine Straftat begangen,

    Sagt die Polizei auch nicht. Es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit - aber mit erheblichen Folgen (240 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen, 4 Punkte, 1 Monat FV, A-Verstoß). Daher kann es sich schon lohnen sich hier zu wehren.

    >auch weil einfach alles nur auf einer Schätzung beruht, die er von seinen gut 30 Mtern Entfernung sicherlich nicht so genau machen kann.

    An diesem Punkt könnte ein Anwalt ansetzen. Da es hier nicht um ein einfaches Mißverständnis oder einen offensichtlichen Fehler handelt, sondern dein Wort gegen das zweier recht glaubwürdiger Zeugen steht, sehe ich die Erfolgssausichten ohne professionelle Hilfe eher mäßig. Wenn du dich von einem Anwalt vertreten lassen willst: Klappe halten, damit der nicht auch noch gegen irgendwelche Aussagen von dir ankämpfen muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bahnübergang
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 14. März 2010
    Text
    Hallo,

    wenn du den Anhörungsbogen bekommen hast solltest du dich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen bevor du irgendwelche Angaben zur Sache machst.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


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