Bahnübergang
Ll
schrieb am Samstag, 13. März 2010
Hallo ich wurde heute von der Polzei aufgehalten weil ich über einen sich schließenden Bahnübergang gefahren sein soll...
Tatsache ist der Bahnübergang war zuvor bereits einmal zu gewesen und hatte sich nahc dem Zug wieder geöffnet, auf beiden Seiten befanden sich lange Autoschlangen, auch hinter mir. Ich bin dann losgefahren und als mein Auto unter der einen Schranke war hat die angefangen sich wieder zu senken. Da ich da schlecht rückwärts fahren kann bin ich halt noch mit drübergefahren über den Bahnübergang, weil weder von der Schranke noch vom Zug erwischt werden fand ich jetzt so ne tolle Alternative. Jetzt sagt der Polizist der mich mit seinem Partner dabei gesehn hat ich wäre noch vor der Schranke gewesen als sich durch ein Bimmeln(die Schranke ist sehr alt und hat keine Lichtzeichen sondern eine manchmal funktionierende Glocke) angekündigt hätte das diese sich schließt ich hätte also anhalten müssen. Meiner Sicht nach und die läßt sich eigentlich auch beweißen hört man das Bimmeln erst wenn die Schranke bereits am zugehen ist und das geschah todsicher erst als ich schon drunter war. Deswegen sage ich ich habe keine Straftat begangen, auch weil einfach alles nur auf einer Schätzung beruht, die er von seinen gut 30 Mtern Entfernung sicherlich nicht so genau machen kann.
Ich werde auf jeden Fall wiederspruch einlegen und wollte mal wissen wie hoch so meine Erfolgsaussichten sind.
Danke an alle die sich die Zeit genommen haben bis hier zu lesen.
Tatsache ist der Bahnübergang war zuvor bereits einmal zu gewesen und hatte sich nahc dem Zug wieder geöffnet, auf beiden Seiten befanden sich lange Autoschlangen, auch hinter mir. Ich bin dann losgefahren und als mein Auto unter der einen Schranke war hat die angefangen sich wieder zu senken. Da ich da schlecht rückwärts fahren kann bin ich halt noch mit drübergefahren über den Bahnübergang, weil weder von der Schranke noch vom Zug erwischt werden fand ich jetzt so ne tolle Alternative. Jetzt sagt der Polizist der mich mit seinem Partner dabei gesehn hat ich wäre noch vor der Schranke gewesen als sich durch ein Bimmeln(die Schranke ist sehr alt und hat keine Lichtzeichen sondern eine manchmal funktionierende Glocke) angekündigt hätte das diese sich schließt ich hätte also anhalten müssen. Meiner Sicht nach und die läßt sich eigentlich auch beweißen hört man das Bimmeln erst wenn die Schranke bereits am zugehen ist und das geschah todsicher erst als ich schon drunter war. Deswegen sage ich ich habe keine Straftat begangen, auch weil einfach alles nur auf einer Schätzung beruht, die er von seinen gut 30 Mtern Entfernung sicherlich nicht so genau machen kann.
Ich werde auf jeden Fall wiederspruch einlegen und wollte mal wissen wie hoch so meine Erfolgsaussichten sind.
Danke an alle die sich die Zeit genommen haben bis hier zu lesen.