Bagger und Radlader

  • Bagger und Radlader
     OlliS0416
      schrieb am Dienstag, 19. April 2005
    Eine frag ich möchte bagger und radlader fahren welche fühere schein klasse brauche ich ( bin 16) und wie teuer ist das mitte meldet euch
  • Thema
    Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Stromdriver
      schrieb am Dienstag, 19. April 2005
    Text
    >Eine frag ich möchte bagger und radlader fahren welche fühere schein klasse brauche ich ( bin 16) und wie teuer ist das mitte meldet euch

    Ein Bagger ist i.d.R. eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Die meisten haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Hierfür ist eine Theorieausbildung in einer Fahrschule sowie eine Theorieprüfung notwendig (FE-Klasse L).

    Ein Radlader kann keine selbstfahrende Arbeitsmaschine sein und deshalb wird hierfür FE-Klasse C erforderlich sein, wobei solche Fahrzeuge aufgrund ihrer Masse nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sein dürften. Wenn sie nicht im öff.Straßenverkehr gefahren werden ist natürlich auch keine Fahrerlaubnis erforderlich.

    Es kommt also darauf an, wo die Fahrzeuge bewegt werden sollen. In einem von der "Aussenwelt" durch Schranke und Zaun abgeschotteten Steinbruch ist z.B. keine Fahrerlaubnis erforderlich.

    Wo wollst Du denn "fahren"?

    Gruß,
    Chris

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  • Thema
    Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Gustav
      schrieb am Donnerstag, 21. April 2005
    Text
    >>Eine frag ich möchte bagger und radlader fahren welche fühere schein klasse brauche ich ( bin 16) und wie teuer ist das mitte meldet euch
    >

    Hallo OLLIS0416,
    sowohl Bagger, als auch Radlader sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen (§18 StVZO). Diese Fahrzeuge darfst du mit dem Führerschein Klasse "L" fahren, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit findest du in der Betriebserlaubnis.
    Ein L-Führerschein kostet 250 bis 400 EUR.

    Mit einem schönen Gruß
    Gustav

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  • Thema
    Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Stromdriver
      schrieb am Donnerstag, 21. April 2005
    Text
    Hallo Gustav,

    woraus liest Du, dass Radlader sebstfahrende Arbeitsmaschinen sind? Nach §18 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fz fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.

    Ein Radlader befördert Güter und ist deshalb meiner Ansicht nach keine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Stapler sind ja auch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen deutlich abgegrenzt). In der DA zu §18 StVZO finde ich den Radlader jedenfalls als anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschine nicht.

    Gruß,
    Chris

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    >Hallo Gustav,
    >
    >woraus liest Du, dass Radlader sebstfahrende Arbeitsmaschinen sind? Nach §18 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fz fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
    >
    >Ein Radlader befördert Güter und ist deshalb meiner Ansicht nach keine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Stapler sind ja auch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen deutlich abgegrenzt). In der DA zu §18 StVZO finde ich den Radlader jedenfalls als anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschine nicht.
    >
    >Gruß,
    >Chris

    Hallo, guten Morgen Chris,
    jeder Hersteller von Radladern ist darauf bedacht, sein Produkt als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" anerkannt zu bekommen. Er kann nämlich dann das Zulassungsverfahren umgehen.

    Nachdem der Radlader aufgrund der mit ihm fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten und nicht zum Tranport von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet ist, ist es sicher kein Problem, eine solche Anerkennung zu erlangen.

    "google" mal - Radlader Selbstfahrende Arbeitsmaschine -

    Mit einem schönen Gruß
    Gustav

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Stromdriver
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    Hallo Gustav,

    danke für den Hinweis. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Man lernt doch nie aus ;-)

    Gruß,
    Chris

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    >Hallo Gustav,
    >
    >danke für den Hinweis. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Man lernt doch nie aus ;-)
    >
    >Gruß,
    >Chris

    Hallo Chris,
    deine Reaktion gefällt mir. So etwas bringt nicht jeder übers Herz. Beim nächsten Mal muß vielleicht ich beigeben.
    Gruß
    Gustav

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      r²d²
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    >Hallo Gustav,
    >
    >woraus liest Du, dass Radlader sebstfahrende Arbeitsmaschinen sind? Nach §18 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fz fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
    >
    >Ein Radlader befördert Güter und ist deshalb meiner Ansicht nach keine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Stapler sind ja auch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen deutlich abgegrenzt). In der DA zu §18 StVZO finde ich den Radlader jedenfalls als anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschine nicht.
    >
    >Gruß,
    >Chris
    >
    Hallo Chris,
    für mich sind Radlader=Schaufellader. Habe ich Recht, oder täusche ich mich?
    Schaufellader sind eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine (Ziff. 1: Zeile 1: Selbstf. Arbeitsmaschine, Zeile 2: Schaufellader DA4, Schl.-Nr.161202)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    >>Hallo Gustav,
    >>
    >>woraus liest Du, dass Radlader sebstfahrende Arbeitsmaschinen sind? Nach §18 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fz fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
    >>
    >>Ein Radlader befördert Güter und ist deshalb meiner Ansicht nach keine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Stapler sind ja auch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen deutlich abgegrenzt). In der DA zu §18 StVZO finde ich den Radlader jedenfalls als anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschine nicht.
    >>
    >>Gruß,
    >>Chris
    >>
    >Hallo Chris,
    >für mich sind Radlader=Schaufellader. Habe ich Recht, oder täusche ich mich?
    >Schaufellader sind eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine (Ziff. 1: Zeile 1: Selbstf. Arbeitsmaschine, Zeile 2: Schaufellader DA4, Schl.-Nr.161202)

    Hi Chris,
    meine Bemerkung hierzu ist leider wieder einmal auf dem falschen Platz gelandet. Siehe oben!
    Sorry
    Gustav


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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      stromdriver
      schrieb am Sonntag, 24. April 2005
    Text
    >>Hallo Chris,
    >>für mich sind Radlader=Schaufellader. Habe ich Recht, oder täusche ich mich?

    Hab mich gerade im Internet umgesehen. Es sieht tatsächlich so aus, als sei die weitläufige Meinung so, dass Radlader und Schaufellader identisch seien. Ich dachte ursprünglich bem Begriff Radlader an etwas ganz anderes. Deshalb meine Verwirrung ;-)

    >>Schaufellader sind eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine (Ziff. 1: Zeile 1: Selbstf. Arbeitsmaschine, Zeile 2: Schaufellader DA4, Schl.-Nr.161202)

    Ja, nach dem systematischen Verzeichnis der Fahrzeugarten würde ich das auch so beschreiben.
    Du bist nicht zufällig aaS?

    Gruß,
    Chris

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      r²d²
      schrieb am Sonntag, 24. April 2005
    Text
    >Ja, nach dem systematischen Verzeichnis der Fahrzeugarten würde ich das auch so beschreiben.
    >Du bist nicht zufällig aaS?
    >
    >Gruß,
    >Chris
    >
    Hallo Chris, bin kein aaS. Bei techn. Fragen schaue ich gerne mal im "Was ist wie". Habe aber nichts darin unter dem Begriff Radlader gefunden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      thomas wichmann
      schrieb am Freitag, 20. Mai 2005
    Text
    Hallo,
    wer darf Erdbaumaschinen führen.
    a) Personen müssen vom Unternehmer schriftlich zum selbständigen Führen einer Erdbaumaschine beauftragt sein.

    b) Das 18 Lebensjahr vollendet haben,
    körperlich und geistig geeignet sein,
    Ihre Befähigung dem Unternehmer nachgewiesen haben haben
    Im Führen unterwiesen sein,

    c) Eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 vor und innerhalb von 36 Monate nach

    Gruß

    thomas Wichmann




    >>Ja, nach dem systematischen Verzeichnis der Fahrzeugarten würde ich das auch so beschreiben.
    >>Du bist nicht zufällig aaS?
    >>
    >>Gruß,
    >>Chris
    >>
    >Hallo Chris, bin kein aaS. Bei techn. Fragen schaue ich gerne mal im "Was ist wie". Habe aber nichts darin unter dem Begriff Radlader gefunden.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      thomas wichmann
      schrieb am Freitag, 20. Mai 2005
    Text
    >>>Hallo Chris,
    >>>für mich sind Radlader=Schaufellader. Habe ich Recht, oder täusche ich mich?
    >
    >Hab mich gerade im Internet umgesehen. Es sieht tatsächlich so aus, als sei die weitläufige Meinung so, dass Radlader und Schaufellader identisch seien. Ich dachte ursprünglich bem Begriff Radlader an etwas ganz anderes. Deshalb meine Verwirrung ;-)
    >
    >>>Schaufellader sind eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine (Ziff. 1: Zeile 1: Selbstf. Arbeitsmaschine, Zeile 2: Schaufellader DA4, Schl.-Nr.161202)
    >
    >Ja, nach dem systematischen Verzeichnis der Fahrzeugarten würde ich das auch so beschreiben.
    >Du bist nicht zufällig aaS?
    >
    >Gruß,
    >Chris
    >
    Hallo aus Köln,
    es sind Erdbaumaschinen............

    Gruß
    Thomas Wichmann

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Tobi Becker
      schrieb am Mittwoch, 4. Juli 2007
    Text
    >>>>Hallo Chris,
    >>>>für mich sind Radlader=Schaufellader. Habe ich Recht, oder täusche ich mich?
    >>
    >>Hab mich gerade im Internet umgesehen. Es sieht tatsächlich so aus, als sei die weitläufige Meinung so, dass Radlader und Schaufellader identisch seien. Ich dachte ursprünglich bem Begriff Radlader an etwas ganz anderes. Deshalb meine Verwirrung ;-)
    >>
    >>>>Schaufellader sind eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine (Ziff. 1: Zeile 1: Selbstf. Arbeitsmaschine, Zeile 2: Schaufellader DA4, Schl.-Nr.161202)
    >>
    >>Ja, nach dem systematischen Verzeichnis der Fahrzeugarten würde ich das auch so beschreiben.
    >>Du bist nicht zufällig aaS?
    >>
    >>Gruß,
    >>Chris
    >>
    >Hallo aus Köln,
    >es sind Erdbaumaschinen............
    >
    >Gruß
    >Thomas Wichmann
    >

    ich fahre für ein hausbau unternehmen radlader, und habe mich deswegen mal schlau gemacht,

    also der radlader ist eine selbstfahrende arbeitesmachiene, und somit darf der radlader, sofern er nicht schneller als 25km/h ist, mit 16 jahren und klasse l gefahren werden.

    wenn der radlader mit einer pallettengabel ausgerüstet ist, darf er auch mit 16 und klasse l gefahren werde, aber dann genauso wie stapler als flurfördermittel. eine spezielle schulung braucht man nur bei ketten fahrzeugen, die zum erdaushub, oder zur erd beförderung benötigt werden...

    lg tobi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Mischke
      schrieb am Mittwoch, 26. September 2007
    Text
    Um eine Radlader fahren zu dürfen brauch ich also nur die Führerschein Klasse L und muss über 16 Jahre alt sein, ist das richtig?

    Und wie ist das jetzt bei Baggern, was brauch ich alles für eine fahrlaubins?
    Wo kann man sollche Schulungen machen?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Pitbull1991
      schrieb am Montag, 4. August 2008
    Text
    >Hallo Gustav,
    >
    >woraus liest Du, dass Radlader sebstfahrende Arbeitsmaschinen sind? Nach §18 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fz fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
    >
    >Ein Radlader befördert Güter und ist deshalb meiner Ansicht nach keine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Stapler sind ja auch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen deutlich abgegrenzt). In der DA zu §18 StVZO finde ich den Radlader jedenfalls als anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschine nicht.
    >
    >Gruß,
    >Chris
    >

    Mion Leute,

    Sag mal Chris wie kommst du darauf das einen Slbstfahrende Arbeitsmaschiene, nur durch festes anbaugerät zugeordnet ist und nicht zum befördern von gütern benutzt wir.
    Ein Mehdreuscher ist auch einen Selbstfahrende Arbeitsmaschine und kann die mehwerke wechseln und bis zu 12 tonnen getreide befördern.

    Einen selbstfahrende arbeits machschine darf nicht schneller als 20 KM/H fahren und besitst meist keine zulassungs pflicht.
    ich weiss nicht ob das noch stimmt aber was ich weiss ist das man schon mit 12 jahren selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nicht schneller wie 20 fahren und kein nummerschield besitzen mit Strassenverkehrs kentnisse gefahren werden durften.

    Gruß,
    Pitbull1991

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      björn
      schrieb am Freitag, 29. Januar 2010
    Text
    mit 12 jahren ? ? ? also ich hab kein plan davon aber das glaub ich überhaupt nicht. aber wie ist es bei einen Radlader der 40 km/h läuft kommt da schon der T führerschein in frage ???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 30. Januar 2010
    Text
    >aber wie ist es bei einen Radlader der 40 km/h läuft kommt da schon der T führerschein in frage ???

    Ja, aber nur (!) wenn das Fahrzeug zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt ist und auch so eingesetzt wird. Wenn der Radlader also z.B. auf einer Baustelle eingesetzt werden soll, benötigt man je nach zGm Klasse B/C1/C.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      björn
      schrieb am Samstag, 30. Januar 2010
    Text
    >Ja, aber nur (!) wenn das Fahrzeug zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt ist und auch so eingesetzt wird. Wenn der Radlader also z.B. auf einer Baustelle eingesetzt werden soll, benötigt man je nach zGm Klasse B/C1/C.

    Moin moin als ich arbeite auf einem betrieb der biomasse aufbereitet wenn ich jetz mit dem cat 950 (40 km/h) auf das ausengelände fahre das ca 3 km entfernt ist, brauche ich einen führerschein und da reicht der BE/L/M nicht für aus ist das richtig

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 30. Januar 2010
    Text
    Hübsches Arbeitsgerät ;)

    Die Aufbereitung von Biomasse gehört nicht mehr zur Landwirtschaft, höchstens der Transport zum Aufbereitungsbetrieb - aber auch NUR dann, wenn er vom Erzeuger durchgeführt wird.

    Klasse B reicht nicht aus, da die zGm deutlich überschritten wird. Der 950 hat so um die 20 t zGm, oder?

    Klasse L reicht nicht aus, da die bauartbedingte Höchtsgeschwindigkeit zu hoch ist. Außerdem s. Klasse T.

    Klasse T reicht nicht aus, da der Einsatzzweck ... s.o.

    Für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr (also außerhalb des umzäunten Betriebsgeländes) benötigst du Klasse C. Solange keine Güter befördert werden, benötigst du aber keine Qualifikation nach dem BKrFQG - wenigstens eine gute Nachricht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Freitag, 29. Januar 2010
    Text

    >Mion Leute,
    >
    >Sag mal Chris wie kommst du darauf das einen Slbstfahrende Arbeitsmaschiene, nur durch festes anbaugerät zugeordnet ist und nicht zum befördern von gütern benutzt wir.
    >Ein Mehdreuscher ist auch einen Selbstfahrende Arbeitsmaschine und kann die mehwerke wechseln und bis zu 12 tonnen getreide befördern.
    >
    >Einen selbstfahrende arbeits machschine darf nicht schneller als 20 KM/H fahren und besitst meist keine zulassungs pflicht.
    >ich weiss nicht ob das noch stimmt aber was ich weiss ist das man schon mit 12 jahren selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nicht schneller wie 20 fahren und kein nummerschield besitzen mit Strassenverkehrs kentnisse gefahren werden durften.
    >
    >Gruß,
    >Pitbull1991



    Nicht schlecht. Soooooo viele Schreibfehler lassen ja nun echt keine Zweifel mehr an der Pisa-Studie zu...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      hanns
      schrieb am Samstag, 30. Januar 2010
    Text
    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren können und auf öffentlichen Straßen fahren wollen, nur eine Betriebserlaubnis, also kein Kennzeichen. Müssen also über alle üblichen Vorrichtungen wie ein KFZ verfügen, wie Bremsanlage, Fesstellbremse, Fahrtrichtungsanzeiger, vorschriftmäßige Bereifung, Beleuchtungsanlage, usw. Am hinteren Bereich muß das runde Schild "25" angebracht sein.

    Können sie schneller als 25 km/h fahren, benötigen sie ein Kennzeichen - also mit wiederkehrender TÜV-Abnahme - wie jedes andere KFZ.

    Will ich später mit Kennzeichen und TÜV nichts mehr zu tun haben,
    weil ich die Maschine nur hin und wieder benutze, kann ich die Höchsgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzen lassen, indem ich Gänge im Getriebe unwiederruflich blockieren lasse, durch eine Werkstatt
    und mir vom TÜV dies bescheinigen lasse. Dann gilt wieder wie oben
    20 km/h - also nur eine Betriebserlaubnis.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Samstag, 30. Januar 2010
    Text
    >Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren können und auf öffentlichen Straßen fahren wollen, nur eine Betriebserlaubnis, also kein Kennzeichen. Müssen also über alle üblichen Vorrichtungen wie ein KFZ verfügen, wie Bremsanlage, Fesstellbremse, Fahrtrichtungsanzeiger, vorschriftmäßige Bereifung, Beleuchtungsanlage, usw. Am hinteren Bereich muß das runde Schild "25" angebracht sein.
    >
    >Können sie schneller als 25 km/h fahren, benötigen sie ein Kennzeichen - also mit wiederkehrender TÜV-Abnahme - wie jedes andere KFZ.
    >
    >Will ich später mit Kennzeichen und TÜV nichts mehr zu tun haben,
    >weil ich die Maschine nur hin und wieder benutze, kann ich die Höchsgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzen lassen, indem ich Gänge im Getriebe unwiederruflich blockieren lasse, durch eine Werkstatt
    >und mir vom TÜV dies bescheinigen lasse. Dann gilt wieder wie oben
    >20 km/h - also nur eine Betriebserlaubnis.
    >
    >

    Das war doch gar nicht die Frage....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Martino 41
      schrieb am Freitag, 28. Oktober 2016
    Text
    >>Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren können und auf öffentlichen Straßen fahren wollen, nur eine Betriebserlaubnis, also kein Kennzeichen. Müssen also über alle üblichen Vorrichtungen wie ein KFZ verfügen, wie Bremsanlage, Fesstellbremse, Fahrtrichtungsanzeiger, vorschriftmäßige Bereifung, Beleuchtungsanlage, usw. Am hinteren Bereich muß das runde Schild "25" angebracht sein.
    >>
    >>Können sie schneller als 25 km/h fahren, benötigen sie ein Kennzeichen - also mit wiederkehrender TÜV-Abnahme - wie jedes andere KFZ.
    >>
    >>Will ich später mit Kennzeichen und TÜV nichts mehr zu tun haben,
    >>weil ich die Maschine nur hin und wieder benutze, kann ich die Höchsgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzen lassen, indem ich Gänge im Getriebe unwiederruflich blockieren lasse, durch eine Werkstatt
    >>und mir vom TÜV dies bescheinigen lasse. Dann gilt wieder wie oben
    >>20 km/h - also nur eine Betriebserlaubnis.
    >>
    >>
    laut Polizei ist das vom gewicht abhängig. L nur bis 3,5 to schneller wie 6 und langsamer wie 25, darüber den T-Führerschein.
    ist das richtig?
    Laut Polizei ist der L-Führerschein nur für Fahrzeuge bis 3,5 to Arbeitsmaschinen zulässig, darüber benötigt man den T- Führerschein. und unter 18 Jahren nicht alleine fahren.
    ist das Richtig?
    >Das war doch gar nicht die Frage....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 28. Oktober 2016
    Text
    >laut Polizei ist das vom gewicht abhängig. L nur bis 3,5 to schneller wie 6 und langsamer wie 25, darüber den T-Führerschein.
    >ist das richtig?

    Nein. Weder bei L noch bei T gibt es Massen- oder Gewichtsbeschränkungen. Das Tempolimit stimmt aber: Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SAM) ist mit Klasse L bei 25 km/h Schluss. Darüber braucht man z.B. Klasse T. Man kann SAM aber auch mit Klasse B oder C fahren - welche Klasse man dafür braucht, ist dann wirklich von der zulässigen Gesamtmasse (zGm) abhängig.


    >Laut Polizei ist der L-Führerschein nur für Fahrzeuge bis 3,5 to Arbeitsmaschinen zulässig, darüber benötigt man den T- Führerschein. und unter 18 Jahren nicht alleine fahren.
    >ist das Richtig?

    Auch das ist falsch. Dass es keine Beschränkungen bei der zGm gibt, hatten wir ja schon. Es gibt auch keine vorgeschriebene Begleitung. Wenn man sich die historische Herkunft von L und T überlegt (der Nachwuchs soll in der Landwirtschaft der Eltern mit anpacken), wäre das ja auch ziemlich unsinnig.


    Außerdem fehlt in beiden Aussagen der Bezug zum land- und fortstwirtschaftlichen Zweck, d.h. das Fahrzeug muss für solche Zwecke bestimmt sein und auch genutzt werden. Zwei Gegenbeispiele:
    - Mit einem gewöhnlichen LKW die Ernte zu transportieren, ist kein lof-Zweck. Der LKW ist für diesen Zweck nämlich nicht bestimmt, sondern könnte auch für andere Zwecke eingesetzt werden.
    - Mit dem Traktor in die Disko zu fahren, ist auch kein lof-Zweck. Das Fahrzeug ist dafür zwar bestimmt, es wird aber tatsächlich nicht dazu genutzt.

    Die Bindung an den lof-Zweck gilt bei L nur für Zugmaschinen mit und ohne Anhänger (also nicht für SAM) und bei T für alle Fahrzeuge. Entfällt dieser Zweck, braucht man abhängig von der zGm und eventuellen Anhängern eine der Klassen B, BE, C oder CE. Um beim Beispiel von oben zu bleiben: Um mit einem Traktor in die Disko zu fahren, braucht man mindestens Klasse B.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      Marcel Hildwein
      schrieb am Dienstag, 11. September 2018
    Text
    >>>Eine frag ich möchte bagger und radlader fahren welche fühere schein klasse brauche ich ( bin 16) und wie teuer ist das mitte meldet euch
    >>
    >
    >Hallo OLLIS0416,
    >sowohl Bagger, als auch Radlader sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen (§18 StVZO). Diese Fahrzeuge darfst du mit dem Führerschein Klasse "L" fahren, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit findest du in der Betriebserlaubnis.
    >Ein L-Führerschein kostet 250 bis 400 EUR.
    >
    >Mit einem schönen Gruß
    >Gustav
    >
    >
    Wie sieht es aus wenn ich die Klasse L habe, der radlader eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40km/h hat, ABER der Radlader auf 20 km/h zugelassen ist (mit 20km/h kleber hinten drauf)?
    Wäre nett wenn mir das jemand sagen könnte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 14. September 2018
    Text
    >Wie sieht es aus wenn ich die Klasse L habe, der radlader eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40km/h hat, ABER der Radlader auf 20 km/h zugelassen ist (mit 20km/h kleber hinten drauf)?

    In dieser Frage ist irgendeine falsche Annahme eingebaut. Der 20 km/h-Aufkleber spricht dafür, dass das Fahrzeug gar keine Zulassung hat. Dass es tatsächlich 40 km/h schnell fahren kann, würde in einer Kontrolle erheblichen Ärger geben. Zulassungsfrei sind SAM nämlich nur bis 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Klasse L reicht auch nicht aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bagger und Radlader
    Autor
      ronny eschenröder
      schrieb am Montag, 20. Februar 2017
    Text
    >>Eine frag ich möchte bagger und radlader fahren welche fühere schein klasse brauche ich ( bin 16) und wie teuer ist das mitte meldet euch
    >
    >Ein Bagger ist i.d.R. eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Die meisten haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Hierfür ist eine Theorieausbildung in einer Fahrschule sowie eine Theorieprüfung notwendig (FE-Klasse L).
    >
    >Ein Radlader kann keine selbstfahrende Arbeitsmaschine sein und deshalb wird hierfür FE-Klasse C erforderlich sein, wobei solche Fahrzeuge aufgrund ihrer Masse nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sein dürften. Wenn sie nicht im öff.Straßenverkehr gefahren werden ist natürlich auch keine Fahrerlaubnis erforderlich.
    >
    >Es kommt also darauf an, wo die Fahrzeuge bewegt werden sollen. In einem von der "Aussenwelt" durch Schranke und Zaun abgeschotteten Steinbruch ist z.B. keine Fahrerlaubnis erforderlich.
    >
    >Wo wollst Du denn "fahren"?
    >
    >Gruß,
    >Chris
    >
    Hallo darf man mit einem radlader schein ein roller oder Mofa fahren ohne Führerschein

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