B 17 + Roller mit 16 Jahren

  • B 17 + Roller mit 16 Jahren
     Stoffe
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Servus!

    Ich bin 16 und hab gerade mit dem Führerschein der Klasse B 17 (begleitetes Fahren) angefangen. Laut Gesetz darf ich mit dem Autoführerschein einen Roller bis 45 km/h fahren. Angenommen, ich bin in der Zeit noch keine 17 Jahre, habe aber meine theoretische Prüfung des Autoführerscheins fertig abgeschlossen. Darf ich dann schon den Roller fahren?

    Danke für eure Antworten!

    Christoph
  • Thema
    Re: B 17 + Roller mit 16 Jahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text
    >Servus!
    >
    >Ich bin 16 und hab gerade mit dem Führerschein der Klasse B 17 (begleitetes Fahren) angefangen. Laut Gesetz darf ich mit dem Autoführerschein einen Roller bis 45 km/h fahren. Angenommen, ich bin in der Zeit noch keine 17 Jahre, habe aber meine theoretische Prüfung des Autoführerscheins fertig abgeschlossen. Darf ich dann schon den Roller fahren?
    >
    >Danke für eure Antworten!
    >
    >Christoph

    kurz und knapp: Nein

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  • Thema
    Re: Re: B 17 + Roller mit 16 Jahren
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text
    Die Fahrerlaubnis der Klasse B schliesst Klasse M ein. Soweit ist das richtig.

    Aber solange Du noch überhaupt gar keine Fahrerlaubnis besitzt, solange darfst Du auch keinen Roller fahren.

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