BF 17 - neue Fahrerlaubnoisklassen 19.01.2013

  • BF 17 - neue Fahrerlaubnoisklassen 19.01.2013
     isma
      schrieb am Mittwoch, 3. Oktober 2012
    Hallo!

    Ab dem 19.01.2013 gibt es ja die neuen Fahrerlaubnisklassen. Wenn man jetzt das begleitete Fahren mit 17 macht und die Prüfung vor dem 19.01.2013 ablegt, bekommt man dann später beim Umtausch der Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein automatisch den Kartenführerschein mit der Befristung und den neuen FE-Klassen?

    Eine weitere Frage die mich beschäftigt... Trikes falles ab dem 19.01.2013 unter die Klasse A, bedeutet dies man kann dann mit der Klasse B keine Trikes mehr fahren? Bisher ging das doch mit der Klasse B oder?

    Grüße Isma
  • Thema
    Re: BF 17 - neue Fahrerlaubnoisklassen 19.01.2013
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 4. Oktober 2012
    Text
    Bei B17 handelt es sich um eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B. Daher beginnt bereits mit Erteilung der Klasse B z.B. die Probezeit und auch Bestandsschutz-Regelungen beziehen sich auf das Erteilungsdatum von B17.

    Du musst die Fahrerlaubnis (das abstrakte Recht, bestimmte Fahrzeuge zu führen) vom Führerschein (Dokument zum Nachweis der FE) unterscheiden.


    >Wenn man jetzt das begleitete Fahren mit 17 macht und die Prüfung vor dem 19.01.2013 ablegt,

    Entscheidend ist nicht das Datum der Prüfung, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung ausgehändigt wird.


    >bekommt man dann später beim Umtausch der Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein automatisch den Kartenführerschein mit der Befristung und den neuen FE-Klassen?

    Es wird eine Befristung eingetragen, die aber auch für alle alten Fahrerlaubnisse gilt. Effektiv macht das also für dich keinen Unterschied. In den Karten-FS werden außerdem einige Schlüsselzahlen eingetragen, die den zusätzlichen Umfang deiner FE dokumentieren.


    >Eine weitere Frage die mich beschäftigt... Trikes falles ab dem 19.01.2013 unter die Klasse A, bedeutet dies man kann dann mit der Klasse B keine Trikes mehr fahren? Bisher ging das doch mit der Klasse B oder?

    Auch hier wird es eine Bestandsschutz-Regelung geben. Wer bisher mit B Trikes fahren durfte, wird das auch zukünfitg dürfen. Für Neueinsteiger ist dann A (bzw. A1 für Trikes bis 15 kW) erforderlich.

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