BF 17+BE und A

  • BF 17+BE und A
     teron
      schrieb am Dienstag, 6. Mai 2008
    Hi,
    also ich hab 2 Anliegen!
    -Ich bin seit 1 Monat 16 und will BF 17 machen und BE also mit Anhänger jetzt will ich wissen Wie viel das durchschnittlich zusammen kostet,falls das überhaupt geht zusammen!??
    -Dann wäre es möglich schon A mit anzufangen zumindest die Theorie und was dann ALLES zusammen kosten würde ungefähr!??
    Schonma VIELEN DANK im Voraus!:-)

    Mfg teron
  • Thema
    Re: BF 17+BE und A
    Autor
      *reni*
      schrieb am Dienstag, 6. Mai 2008
    Text
    B+BE kannst du zusammen machen (mit 16,5 jahren darfste anfangen)
    für A bist du dann aber noch zu jung (17,5 jahre um anfangen zu können)

    zu den preisen kann man so nix konkretes sagen...

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  • Thema
    Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 6. Mai 2008
    Text
    theorie für klasse a grundunterrichte kannst du gleich mitmachen. kosten kann dir nur die fahrschule sagen in die du möchtest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      teron
      schrieb am Dienstag, 6. Mai 2008
    Text
    Ah ok!Alles klar!
    Danke!
    Mfg teron



    >theorie für klasse a grundunterrichte kannst du gleich mitmachen. kosten kann dir nur die fahrschule sagen in die du möchtest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 7. Mai 2008
    Text
    >>theorie für klasse a grundunterrichte kannst du gleich mitmachen.

    Das stimmt so (zumindest für Bayern) leider nicht. Die Theorieunterrichte sind für BF17 "verbraucht". Für den Motorradführerschein musst du dann noch einmal 6 Lektionen Grundstoff und 4 Lektionen speziell für Klasse A besuchen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 7. Mai 2008
    Text
    >theorie für klasse a grundunterrichte kannst du gleich mitmachen.
    ,,,,,,,,,,,,,


    Ist es in dem Fall nicht eher so, dass der Besuch des Grundunterrichtes für den Erwerb der bF17 bescheinigt wird- und diese Bescheinigung dafür sorgt, dass diese Unterrichtseinheiten für den A-Erwerb (binnen 2 Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung) nicht erneut notwendig werden?
    Nur noch der spezifische Unterricht besucht werden muss?

    Und wäre es dann nicht fast egal, ob Klasse A auch in der FS gemacht wird, die auch für Klasse B besucht wurde?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      rine
      schrieb am Mittwoch, 7. Mai 2008
    Text
    mit der Ausbildung in einer best. FE Klasse darf erst ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 7. Mai 2008
    Text
    >mit der Ausbildung in einer best. FE Klasse darf erst ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
    ........................

    Genau darum ging meine Frage.
    Der Antrag auf A wird im vorliegenden Fall ja erst mit 17,5 Jahren gestellt werden können.

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es eine Bescheinigung geben kann, die den ausreichenden Besuch des Grundunterrichtes bestätigt und die noch jünger als 2 Jahre alt ist.
    Damit also noch gültig sein müsste.

    Ist aber diese Bescheinigung (die dann ja älter als der Antrag auf Erteilung ist) überhaupt für den Erwerb der Klasse A verwendungungsfähig?

    Ist evtl. nur das bürokratische Hintertürchen offen und der Besuch des Unterrichtes (Kl. B) wird erst nach Anmeldung/Antragstellung für Klasse A bescheinigt.
    Dann stellt sich die Frage, wie viel Zeit darf nach Beendigung der theoretischen Ausbildung verstreichen um die Bescheinigung auszustellen?

    Ist zwar jetzt alles ziemlich theoretisch- bürokratisch hier - und der nochmalige Besuch des Theo-Unterrichtes sicherlich kein Fehler - aber interessieren würde mich schon, inwieweit die Theo-Grund-stunden zum A-Kärtchen hinüber gerettet werden können.

    Denn wenn Holger das sagt, wird da wohl was dran sein -nur ist mir der Weg noch nicht klar.
    Kann mich wohl bitte jemand aufklären? DANKE ;o))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      makromann
      schrieb am Donnerstag, 8. Mai 2008
    Text
    Kurze Frage dazu:


    Angenommen, ich habe bereits den Führerschein Klasse B und möchte nun A machen - kriege ich dann eine geringere Anzahl an Sonderfahrstunden bzw brauch ich dannn generel weniger ? Oder geht das nur wenn man vorher A1 hat ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 8. Mai 2008
    Text
    >Angenommen, ich habe bereits den Führerschein Klasse B und möchte nun A machen - kriege ich dann eine geringere Anzahl an Sonderfahrstunden bzw brauch ich dannn generel weniger ? Oder geht das nur wenn man vorher A1 hat ?

    Hallo,

    nur beim Vorbesitz von A1 reduzieren sich die Sonderfahrten für A von 12 auf 6.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: BF 17+BE und A
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 8. Mai 2008
    Text


    Bei Vorbesitz B sparst du an Sonderfahrten nichts. Bei A1 aber die Hälfte.
    Sicher hast du durch deine Fahrpraxis sicherlich eine geringere Stundenzahl an Übungsstunden, da vorausschauende Fahrweise und richtiges Einordnen kein Fremdwort mehr sein sollten.
    Und noch mehr zeigt es sich, wenn du zuvor A1 hattest. Denn innerhalb der Stadt und bei den Grundfahrübungen sollte es schon fast "wie immer" für dich sein. Nur, dass das Krad ein wenig schwerer ist.

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