BF 17

  • BF 17
     Hanni Meier
      schrieb am Sonntag, 29. Mai 2011
    Habe seit 2 Wochen den Führerschein BF 17 und die Erlaubnis
    in meine Arbeitsstätte ohne Begleitung zu fahren.
    Kann ich eine Freundin mitnehmen, wenn ich
    in die Arbeit fahre?

    Grüße Hanni
  • Thema
    Re: BF 17
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 29. Mai 2011
    Text
    Sofern dazu in der Ausnahmegenehmigung nichts steht, darfst du mitnehmen, wen du willst. Von den explizit genannten Auflagen abgesehen, bist du im Besitz einer vollwertigen Klasse B.

    Da in der Genehmigung aber vermutlich stehen wird, dass die Ausnahme nur für den direkten Arbeitsweg gilt, darfst du keinen - auch noch so geringen - Umweg fahren, um die Freundin abzuholen. Die Freundin muss also zu dir nach Hause oder an deinen direkten Weg zur Arbeit kommen. Das gilt entsprechend auch für den Rückweg.

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  • Thema
    BF 17
    Autor
      Isabell16
      schrieb am Samstag, 9. Juli 2011
    Text
    Heii,
    ich mache bald meinen Führerschein mit 17. Ich habe jedoch einen langen Weg zu meiner Ausbildungsstelle. Ich müsste erst mit dem Zug und dann mit einem Bus weiter fahren.

    Wie bekomme ich eine Sondergenehmigung, damit ich alleine zu meiner Ausbildungsstelle fahren darf?

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Wäre sehr wichtig für mich.

    Danke.

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  • Thema
    Re: BF 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 9. Juli 2011
    Text
    Einfach wird das -je nach Sachbearbeiter- nicht. :o(

    Lies dir mal das hier
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=92625&view=findpost&p=1057169104
    durch und achte auf Verlinkungen, wie zB beim Beitrag vom 24.6. 18:43 Uhr.

    Ich zitiere mal eben daraus:
    **Lies dir mal das Beispiel von Fritz durch, der als Azubi (trotz bF17) einen Arbeitsweg von 30 Kilometern mit Fahrrad (10 km) und Bahn (20 km) zu bewältigen hat. So der Richter **

    Den unterstrichenen "Fritz" solltest du auf jeden Fall mal klicken. ;o)

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  • Thema
    Re: BF 17
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 9. Juli 2011
    Text
    >Wie bekomme ich eine Sondergenehmigung, damit ich alleine zu meiner Ausbildungsstelle fahren darf?

    Du beantragst bei der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde formlos eine entsprechende Ausnahme. Im Antrag solltest du darlegen, warum andere Wege zum Ausbildungsbetrieb für dich nicht zumutbar sind. Warum kommen öffentliche Verkehrsmittel nicht in Betracht (2 Stunden Fahrtzeit für die einfache Strecke sind i.d.R. noch akzeptabel), warum kommen andere Fahrzeuge, die du schon fahren darfst (Fahrrad, Mofa, Klassen S, M, A1, ...), nicht in Betracht? Dabei solltest du bedenken, dass es einen großen Unterschied zwischen "unzumutbar" und "unbequem" gibt. Die Meßlatte liegt relativ hoch, es geht schließlich um eine Ausnahme. Die grundsätzlichen Chancen kannst du vorab in einem Gespräch mit einem Sachbearbeiter besprechen.

    Bevor die FEB den Antrag positiv bescheiden wird, wird zumeist noch eine MPU gefordert. Insgesamt kostet das Verfahren Zeit und Geld - und der Erfolg ist nicht garantiert.

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