BF17 und TÜV
Hallo,
habe kurz 2 Fragen:
1. Ich habe vom TÜV ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung 105,80€ ("Die Gebühren für die von Ihnen beantragten Prüfung Klasse B beträgt 105,80€")spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin zu überweisen. Jetzt meine Frage bekomme ich bzw. die Fahrschule noch einen Bescheid, dass ich mich zur Theorie-Prüfung einschreiben lassen kann oder geht es jetzt schon mit diesem Schreiben? Das Schreiben ist jetzt 1 Monat alt und das Geld habe ich zu dem Zeitpunkt direkt überwiesen.
2. Was passiert wenn man ein Antrag für BF17 stellt, die Theorieprüfung auch mit 17 gemacht hat aber im laufe der Zeit 18 wird und Praxisprüfung noch nicht gemacht hat? Muss man dann einen neuen Antrag stellen und wieder alles von vorne machen?
Bedanke mich im voraus.