BF17 und TÜV

  • BF17 und TÜV
     Arth
      schrieb am Sonntag, 27. Juni 2010
    Hallo,

    habe kurz 2 Fragen:

    1. Ich habe vom TÜV ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung 105,80€ ("Die Gebühren für die von Ihnen beantragten Prüfung Klasse B beträgt 105,80€")spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin zu überweisen. Jetzt meine Frage bekomme ich bzw. die Fahrschule noch einen Bescheid, dass ich mich zur Theorie-Prüfung einschreiben lassen kann oder geht es jetzt schon mit diesem Schreiben? Das Schreiben ist jetzt 1 Monat alt und das Geld habe ich zu dem Zeitpunkt direkt überwiesen.

    2. Was passiert wenn man ein Antrag für BF17 stellt, die Theorieprüfung auch mit 17 gemacht hat aber im laufe der Zeit 18 wird und Praxisprüfung noch nicht gemacht hat? Muss man dann einen neuen Antrag stellen und wieder alles von vorne machen?

    Bedanke mich im voraus.
  • Thema
    Re: BF17 und TÜV
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 27. Juni 2010
    Text
    zu 1: Die Fahrschule wird informiert. Du kannst dich sofort zur Prüfung anmelden. Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass irgendetwas schief gelaufen ist, könntest du auch direkt beim TÜV nachfragen.

    zu 2: Da passiert nichts. Schlimmster Fall wäre, dass der Prüfer dir den Führerschein nicht direkt nach der Prüfung aushändigen kann, sondern dass du ihn irgendwo abholen musst - das ist alles.

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  • Thema
    Re: Re: BF17 und TÜV
    Autor
      Arth
      schrieb am Sonntag, 27. Juni 2010
    Text
    >zu 1: Die Fahrschule wird informiert. Du kannst dich sofort zur Prüfung anmelden. Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass irgendetwas schief gelaufen ist, könntest du auch direkt beim TÜV nachfragen.
    >
    >zu 2: Da passiert nichts. Schlimmster Fall wäre, dass der Prüfer dir den Führerschein nicht direkt nach der Prüfung aushändigen kann, sondern dass du ihn irgendwo abholen musst - das ist alles.


    Okay danke für die schnelle Antwort. Also frage ich am Besten morgen mal in der Fahrschule wegen Theorie-Prüfung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: BF17 und TÜV
    Autor
      *katta
      schrieb am Montag, 28. Juni 2010
    Text
    ich glaube deine fahrschule muss noch die "Papiere" zugeschickt bekommen, erst dann darfst du zur prüfung. dauert zwischen 3 und 6 wochen, nach dem du die 105 euro überwiesen hast.

    Gruß katta

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  • Thema
    BF17 und TÜV
    Autor
      Motorradbraut
      schrieb am Montag, 28. Juni 2010
    Text
    Also so viel ich weiß (hab am Tag der Prüfungen bezahlt), weiß nur deine FS bescheid, dass du die PP bezahlt hast, dass können die aber in der Zeit, von ein paar Tagen nach dem Bezahlen im PC nach schauen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: BF17 und TÜV
    Autor
      arth
      schrieb am Montag, 28. Juni 2010
    Text
    >Also so viel ich weiß (hab am Tag der Prüfungen bezahlt), weiß nur deine FS bescheid, dass du die PP bezahlt hast, dass können die aber in der Zeit, von ein paar Tagen nach dem Bezahlen im PC nach schauen.


    Irgendwie bin ich jetzt verwirrt. Also vor einem Monat habe ich den fälligen Betrag auf das TÜV-Bankkonto überwiesen. Noch habe ich keine Prüfung gemacht weder Theorie noch Praktisch. Und meine Frage war ob die FS noch ein Schreiben bekommt und ich zur Prüfung erst dann zu gelassen bin oder ob ich jetzt schon dem FL sagen kann, dass ich die Theorie-Prüfung jetzt, z.B. in einer Woche, machen will. Kann grad meinen Fl leider nicht erreichen, deshalb bitte ich um Antworten.

    MfG

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  • Thema
    Re: Re: BF17 und TÜV
    Autor
      blume2010
      schrieb am Montag, 28. Juni 2010
    Text
    also bei mir war das so als ich den brief vom tüv bekommen habe hatte meine fahrschule auch schon die papiere ich konnte den schein dann in der fahrschule abholen und dann zum tüv die prüfung machen. ich habe dann beim tüv nur die 20,83 für die theoretische bezahlt die praktische habe ich noch vor mir ,-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: BF17 und TÜV
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 28. Juni 2010
    Text

    >Kann grad meinen Fl leider nicht erreichen, deshalb bitte ich um Antworten.

    Das Büro ist auch geschlossen?
    Dann wende dich doch einfach an den für dich zuständigen TÜV. Die sind es, die vom Amt den Prüfauftrag bekommen - und zwar noch bevor die FS näheren Bescheid hat.
    So hättest du sogar Kenntnis darüber, wo es hakt (wenn es überhaupt hakt ;o) ).

    Dass es regional recht große Unterschiede gibt, hat der Thread ja ergeben. :o(

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