BF17 und BE mit 18 :-)

  • BF17 und BE mit 18 :-)
     Steinmetz208
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Hallo,
    Vor einem Jahr habe ich meinen BF 17 Führerschein gemacht und vor einem halben Jahr BE. BE wurde jedoch nur auf einem weißen Zettel bescheinigt, was nicht zum Fahren berechtigt. Also hatte ich meinen BF 17 Schein zum führen von Fahrzeugen der Klasse B und für BE hatte ich eben nur die Bestätigung.
    Ich bin vor einer Woche 18 geworden, und bin direkt zum zuständigen Amt gefahren, um meinen EU-Kartenführerschein abzuholen. Dieser war jedoch noch nicht einmal produziert, sodass die dort meine BE Bescheinigung, die nicht zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse BE berechtigt, gleich behalten haben und mir den roten BF17 Schein zurückgegeben haben.
    Jetzt muss ich aber nächste Woche ein Fahrzeug der Klasse BE führen und habe nur meinen BF17 Schein für die Klasse B. Was passiert mir, wenn ich damit angehalten werde? Ich habe ja eigentlich beide Klassen bestanden, nur der Kartenführerschein ist noch nicht fertig.
    Gruß
  • Thema
    Re: BF17 und BE mit 18 :-)
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 4. Februar 2010
    Text
    >Jetzt muss ich aber nächste Woche ein Fahrzeug der Klasse BE führen und habe nur meinen BF17 Schein für die Klasse B. Was passiert mir, wenn ich damit angehalten werde?

    Fahren ohne FE, Straftat nach §21 StVG, Tagessätze oder Sozialstunden, 6 Punkte, A-Verstoß, d.h. ASF, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

    Mein Rat: Lass' es!

    >Ich habe ja eigentlich beide Klassen bestanden, nur der Kartenführerschein ist noch nicht fertig.

    Wie dir bestimmt schon von FL und Prüfer gesagt wurde, ist das Bestehen der Prüfung absolut nebensächlich. Die FE wird durch Aushändigen des Dokuments erteilt - vorher darfst du nicht fahren!

    Du machst folgendes: Du gehst zur Führerscheinstelle (da, wo du deinen alten Wisch abgegeben hast) und bittest um einen vorläufigen Führerschein für BE. Den kannst du sofort mitnehmen. Er gilt wie die Prüfbescheinigung für BF17 nur im Inland und kostet läppische 7,70 €.

    Da du momentan bei einer Kontrolle ja auch kein Dokument vorweisen kannst (kostet u.U. 10 €), wäre das sowieso eine gute Idee.

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  • Thema
    Re: BF17 und BE mit 18 :-)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 5. Februar 2010
    Text
    Hallo,

    du musst dir bei der Führerscheinstelle eine vorläufige Fahrerlaubnis für Klasse BE ausstellen lassen. Mit der Bescheinigung, dass du die Prüfung bestanden hast, darfst du NICHT fahren. Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat.

    Viele Grüße
    Kirsten

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