Eine solche Sondergenehmigung, welche es Jugendlichen unter 18 Jahren erlaubt, z.B. ohne Begleitung mit dem Auto zu einem weiter entfernten Ausbildungsplatz zu fahren, hat nichts mit dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17" zu tun. Bei Fragen zu einer solchen Ausnahmeregelung wenden Sie sich bitte an Ihre Führerescheinstelle.