BF17 im Ausland

  • BF17 im Ausland
     Wannabefahrschueler
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Österreich erkennt den deutschen B 17-Führerschein an und umgekehrt akzeptiert Deutschland den österreichischen L 17-Führerschein.

    Klingt ziemlich interessant. Dachte, dass es hier vielleicht einige interessieren könnte.

    Quelle: ADAC

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