BF17 im Ausland
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Österreich erkennt den deutschen B 17-Führerschein an und umgekehrt akzeptiert Deutschland den österreichischen L 17-Führerschein.
Klingt ziemlich interessant. Dachte, dass es hier vielleicht einige interessieren könnte.
Quelle: ADAC