BF17 Führerschein vergessen

  • BF17 Führerschein vergessen
     Chris15
      schrieb am Dienstag, 7. April 2009
    Hallo! ich weiß nicht, ob diese Frage hier schon mal gestellt wurde, aber ich habe dazu nichts gefunden...

    Vor kurzem habe ich meine BF17 Fahrerlaubnis erhalten und bin auch gleich gefahren. Jetzt habe ich aber irgendwie meinen Personalausweis verlegt und ich kann ihn einfach nicht mehr finden...
    so jetzt ist meine Frage, ob ich trotzdem noch fahren darf (mit Begleiter und Führerschein)??
    Und was würde passieren, wenn ich ohne den Perso erwischt würde?? Bußgeld?? wenn ja wie hoch?
    Ich hoffe das ist nicht so schlimm, weil einen neuen perso beantragen: das dauert!!!
    schon mal vielen dank im vorraus
    Gruß Chris
  • Thema
    Re: BF17 Führerschein vergessen
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 7. April 2009
    Text

    >Ich hoffe das ist nicht so schlimm, weil einen neuen perso beantragen: das dauert!!!
    ~~~~~~~~~~~~++

    Du kannst zum Amt deines Wohnortes und dort einen vorläufigen Perso beantragen. Den kannst du SOFORT mit nach Hause nehmen.
    Was du dafür brauchst ist in allen Gemeinden gleich. Nur die Gebühren lagen, bei den Quellen die ich zum Thema lag, unterschiedlich hoch:
    Zwischen 8 und 15 Euro.

    Hier zB kannst du dich mal reinklicken um Näheres zu erfahren:
    http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/8110751776

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: BF17 Führerschein vergessen
    Autor
      Chris15
      schrieb am Dienstag, 7. April 2009
    Text
    Ahja Gut zu Wissen...dann werd ich das mal veranlassen, weil ich ja möglichst schnell wieder Auto fahren will ;)
    Danke !!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: BF17 Führerschein vergessen
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Donnerstag, 9. April 2009
    Text
    Übrigens herscht in Deutschland Ausweispflicht!
    Das heißt, berechtigten Personen (Polizei z.B.) musst du zu JEDER Zeit deine Identität bestätigen können.

    Rein Theoretisch kann man dich dafür verwarnen wenn du ohne Perso/ähnliches rumläufst.

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: BF17 Führerschein vergessen
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 9. April 2009
    Text
    >Übrigens herscht in Deutschland Ausweispflicht!
    >Das heißt, berechtigten Personen (Polizei z.B.) musst du zu JEDER Zeit deine Identität bestätigen können.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Nein, da irrst du, @Lucksn:

    Nach § 5 Personalausweisgesetz ist es zwar bußbar,

    * sich keinen Ausweis ausstellen zu lassen (wozu auch gehört, ihn abzuholen und ihn zu unterschreiben und in Besitz zu nehmen), wenn man älter als 16 Jahre ist,
    * wenn man es unterläßt, einen (im Sinne von irgendeinem) Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen.

    Trotz der Pflicht, den Ausweise auf Verlangen vorzulegen, liegt darin – obschon zugegeben unlogisch – keine Rechtspflicht, sich jederzeit ausweisen zu können, also stets einen Ausweise mit sich zu führen. Gegen die vorgenannten Verbote des § 5 verstößt jemand nur, wenn er nicht bereit ist, seinen (einen) Ausweis zu zeigen, weder an Ort und Stelle, noch beispielsweise zu Hause (vgl. Wache Rz 3 zu § 1 PersAuswG in Erbs/Kohlhaas).

    Quelle:
    http://www.recht-find.de/personalausweis_daheim_reicht.htm

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