B17 alleine gefahren, Strafe?
Hallöle, habe mich, natürlich rein interesse halber, gefragt was passiert wenn ich mit dem B17 Führerschein ohne Begleitperson unterwegs bin. Im Internet finde ich die verschiedensten Antworten die zum Teil auf Halbwissen basieren oder Gerüchten. Habe schon mehrmals meinen Fahrlehrer gefragt (der in unserer Region als einziger auch Aufbauseminare leiten darf). Er meinte Geldstrafe so um die 40 50 euro 1 Punkt und jetzt kommts KEIN SEMINAR da es irgendwie Strafkatalog? Strafregister? oder sonstwas sein soll.... Jedenfalls ist bei dem Katalog A Seminar angesagt aber das fahren ohne Begleitung fällt unter B und dort sei erst nach dem zweiten Vergehen ein Seminar fällig.... (Außerdem muss die Fahrerlaubnis abgegeben werden, wird aber zum 18 lebensjahr wieder zurückgegeben) Hat mein Fahrlehrer denn recht? Die Strafe erscheint mir mehr wie ein schlechter Witz!? Gibts jemanden der sich auskennt? danke