Hi, ich wollte einmal fragen ob es auf Antrag möglich ist mit dem B17-Führerschein in der Ausbildung ALLEINE zu fahren. Ich meine nicht zur Ausbildungsstelle hin und zurück sondern eher für den Kundendienst. MfG
Thema
Re: B17 - alleine fahren für Ausbildung
Autor
kk145
schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
Text
Möglich ist vieles und beantragen kann man so ziemlich alles - genehmigt bekommst du das aber sicher nicht.
Warum muss ein Azubi alleine zum Kundendienst fahren? Warum hat der Chef nicht einen Volljährigen eingestellt, wenn er einen Fahrer braucht? Gibt es keine zumutbare (wichtig: zumutbare, nicht bequeme) Alternative? Das alles würdest du für eine Ausnahme vom Mindestalter schlüssig erklären müssen.
Darüber hinaus ist für solche Ausnahmen eine MPU obligatorisch, was dann die Kosten für dieses Vorhaben weiter nach oben treibt.