B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?

  • B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?
     MichaelT22
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2013
    Ich hab kommende Woche meine Führerscheinprüfung. Als ich mich damals angemeldet hab zum Führerschein war ich 17, mittlerweile bin ich 18. Ich krieg ja dann wohl nur diesen Zettel mit begleitetem Fahren, weil ich bei der anmeldung ja 17 war. Damit kann ich aber trotzdem alleine fahren oder? Oder krieg ich dann gleich bei bestandener Prüfung den "Karten"-Führerschein?
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    Re: B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2013
    Text
    Die rosa Prüfbescheinigung bekommst du nicht (jedenfalls sollte das so sein), da du bereits 18 bist. Falls dem Prüfer dein Kartenführerschein vorliegt, wird er dir diesen nach bestandener Prüfung aushändigen. Andernfalls bekommst du eine Bestätigung über die bestandene Prüfung, mit der du noch NICHT fahren darfst sondern dir den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen kannst.

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  • Thema
    Re: Re: B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2013
    Text

    Hallo,
    was man bekommt hängt sehr von der Region ab, wo die Prüfung erfolgt. Der Kartenführerschein ist in deinem Falle sicher nicht in der Prüfakte. In Berlin würdest du einen vorläufigen Führerschein erhalten und später mit der Post den Kartenschein. Das ist in Berlin immer so, hier wird überhaupt kein Kartenführerschein mehr ausgegeben. Mit dem vorläufigen Führerschein kann man fahren, aber nur in Deutschland. Im schlechtesten Fall gibt es eine Prüfbescheinigung (damit darf man nicht fahren) mit der man den vorläufigen Führerschein in der Führerscheinstelle holen muss und die Karte kommt dann nach einigen Wochen mit der Post.

    Klaus

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    Re: Re: Re: B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?
    Autor
      MichaelT22
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2013
    Text
    Also bei Freunden, die den Führerschein mit 17 gemacht haben war das so: die haben eben diesen rosa Zettel bekommen und als sie 18 wurden, sind sie damit zum TÜV oder was das war und haben die Karte abgeholt. Bei mir ists halt so, dass ich 18 bin. Komme aus nähe München

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    Re: Re: Re: Re: B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2013
    Text
    >Also bei Freunden, die den Führerschein mit 17 gemacht haben war das so: die haben eben diesen rosa Zettel bekommen und als sie 18 wurden, sind sie damit zum TÜV oder was das war und haben die Karte abgeholt. Bei mir ists halt so, dass ich 18 bin. Komme aus nähe München

    Kommt glaube ich auch darauf an, was du hinterlegt hast. Ich glaube wenn ich mich nicht ganz irre ist ja auf dem Rosa Blatt kein Foto.
    Wenn Foto und Unterschrift da sind, dürfte es doch kein Problem sein einen Kartenführerschein zu bekommen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2013
    Text
    >In Berlin würdest du einen vorläufigen Führerschein erhalten und später mit der Post den Kartenschein. Das ist in Berlin immer so, hier wird überhaupt kein Kartenführerschein mehr ausgegeben.

    Danke für diese Information. Mich wundert immer weniger, warum Berlin chronisch Pleite ist. Dieses Vorgehen sichert natürlich Arbeitsplätze in der Fahrerlaubnisbehörde ...

    Aus Interesse: Wird den Bewerben dann auch die Gebühr für den vorläufigen Führerschein abgeknöpft?

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    Re: Re: Re: Re: B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2013
    Text
    http://www.fahrlehrerverband-berlin.de/Antragsverfahren.htm


    „Schneller zur Fahrerlaubnis“

    Fahrerlaubnisbewerber können künftig mit einer schnelleren Bearbeitung ihrer Anträge rechnen. Grund hierfür ist ein ab 01.07.2010 beim zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) startendes, schlankeres Verwaltungsverfahren. Erreicht wird dies durch die Herauslösung des Kartenführerscheins aus den Bearbeitungsabläufen. Bisher erging der Auftrag zur Herstellung der Karte durch die Bundesdruckerei zu Beginn des Verfahrens. Anschließend musste der Führerschein in mehreren aufwändigen Zuordnungen bei der Behörde und den Technischen Prüfstellen bis zum Abschluss der Prüfung „auf dem Papierweg“ mitgenommen werden. Künftig erfolgt die Bearbeitung der Anträge weitestgehend und die Übermittlung der Prüfaufträge an die Technischen Prüfstellen ausschließlich auf elektronischem Wege. Nach der bestandenen kompletten Fahrerlaubnisprüfung wird dann eine Fahrerlaubnis durch die Aushändigung einer vorläufigen Fahrberechtigung erteilt. Zeitgleich erhält die Bundesdruckerei nun den Auftrag zur Herstellung des Kartenführerscheins.


    Nach Fertigstellung wird dieser nach ausdrücklicher Erklärung des Fahrerlaubnisbewerbers bei der Antragstellung entweder vom LABO versandt oder (vor allem in Eilfällen oder bei geplanten Auslandsfahrten empfehlenswert) direkt von der Bundesdruckerei innerhalb von 7- 10 Tagen nach Hause geschickt. Dieser Service (Direktversand durch Bundesdruckerei) kostet dann einen Aufschlag von 4,85 €. Das neue Verfahren verhindert zudem auch die Herstellung von jährlich einer Vielzahl von Führerscheinkarten, die z.B. wegen nicht bestandener Prüfungen wertlos wurden. Im Ergebnis ersparen sich also alle Beteiligten viel Zeit und Energie. Die persönliche Antragstellung bei einem Bürgeramt bleibt ansonsten unverändert.

    Sowohl die Technischen Prüfstellen von Dekra und TÜV Rheinland in Berlin als auch der Fahrlehrer-Verband Berlin e.V., die intensiv an der Umsetzung beteiligt waren, begrüßen die Neuerungen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: B17 Führerschein mit 18 bestehen.. was dann?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 19. Februar 2013
    Text
    Danke für die Lektüre, Kritiker!

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