Autofahren neu Erlernen

  • Autofahren neu Erlernen
     Bambi1987
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Hallo,

    mein Freund hat 1990 an der Fahrschulausbildung teilgenommen und ist aufgrund unglücklicher Umstände seit nunmehr 15 Jahren nicht mehr Auto gefahren. Er hat also quasi keinerlei Fahrpraxis und auch nur noch wenige theoretische Kenntnisse.
    Wieviel Sinn macht das Üben auf einem Verkehrsübungsplatz? Leider findet man dort ja nicht alle Situationen des täglichen (Verkehrs-)Lebens wieder.
    Oder sollte er sich umgehend wieder bei einer Fahrschule anmelden und dort Fahrstunden nehmen?
    Kennt jemand eine Fahrschule im Raum Dresden/Sachsen, die eine solche "Auffrischung" überhaupt anbietet?

    Über Antworten freut sich

    Bambi1987
  • Thema
    Re: Autofahren neu Erlernen
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    >Kennt jemand eine Fahrschule im Raum Dresden/Sachsen, die eine solche "Auffrischung" überhaupt anbietet?
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Anders: Ich kenne keine Fahrschule, die das nicht tut. Egal wo in Deutschland. Nur steht es nicht auf jeder HP. Rufe einfach an.

    Zu deinem Thread mit dem Schuhwerk:
    Hast du seinen Führerschein eigentlich je gesehen? Ist es ein deutscher?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Autofahren neu Erlernen
    Autor
      Bambi1987
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    Es handelt sich um einen deutschen Füherschein. Gesehen habe ich ihn noch nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Autofahren neu Erlernen
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    >Es handelt sich um einen deutschen Füherschein. Gesehen habe ich ihn noch nicht.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Du solltest ihn dir zeigen lassen.
    Denn selbst wenn ihr mitten in der Nacht einen menschenleeren Parkplatz zum Üben nutzen solltet und die mangelnde theoretische wie praktische Fähigkeit darauf beruhen sollte, dass er dich bezüglich des vorhandenen Führerscheins beflunkert hat, bist du in gaaaaaaanz arger Bedrängnis:


    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet ODER ZULÄSST, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


    Ich meine in Erinnerung zu haben, dass sich zu diesem Strafmaß auch noch Punkte gesellen.

    Sollte dein Freund also in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, dürfte es ihm kein Problem darstellen, sie dir auch zu zeigen.
    ... denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo