Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(

  • Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
     Fubby
      schrieb am Mittwoch, 25. August 2010
    Ja ja, ich weiß. Ich habe einen riesen, dummen Fehler gemacht und ist mein allererstes Mal.

    Am Dienstag war ich bei der Autobesichtigung. Nur ich alleine und sonst niemanden. Es waren eine Verkäuferin und mit ihrem Bruder. Ich habe das Auto Opel Corsa angeschaut und Probe gefahren. Es fährt gut und ist alles in Ordnung. Die HU läuft bis nächste Jahr Februar aus. Nur AU nicht. Sie wurde im letzten Monat abgelaufen. Beim mündlichen Gespräch sagte sie, daß sie die AU neu machen lässt. Heute erhielt ich meine Versicherungsbestätigung und möchte mein Auto anmelden. Das Auto steht in moment bei ihr, da ich erstmal anbezahlt hatte. Jetzt änderte sie ihre Meinung heute, daß ich das Auto Corsa AU machen soll =(. Jetzt stehe ich wie eine dummes hirnloses Huhn da und ich weiß nicht, wie ich ohne AU anmelden soll :-/. Aaargh...
  • Thema
    Re: Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
    Autor
      Schumi90
      schrieb am Mittwoch, 25. August 2010
    Text
    Hey,

    ich kenn mich nicht so gut aus, hab aber vor 2 Jahren auch ein gebrauchtes Auto gekauft. ebenfalls opel corsa=) aber kann es sein das dieses Auto gar nicht, bzw. nur mit erheblichen Kosten durch die AU kommt? weil sonst müsste es ja kein problem sein für die verkäuferin dies noch machen zu lassen vor der Übergabe...hast du den schon nen Vertrag unterschrieben? und wenn ja ist darin geregelt das AU neu gemacht wird vor der Übergabe? weil dann verstößt die verkäuferin ja gegen den vertrag und damit kannst du zurücktreten. oder hast du den schon geld angezahlt?
    Lg. Schumi

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  • Thema
    Re: Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 25. August 2010
    Text

    Ist das Auto noch auf den Vorbesitzer zugelassen?

    Dann biete ihm an, die TÜV-Kosten zu teilen (oder zu übernehmen), aber dass du den Kauf vom TÜV-Ergebnis abhängig machst. Schließlich war die erfolgte HU Teil des mündl. Vertrages.
    Hast du überhaupt was schriftliches? Wenigstens eine Quittung über die Anzahlung?

    Mit einem solchen Problem würde ich mich an
    www.verkehrsportal.de
    wenden.
    Da sind genügend Fachleute (auch Anwälte) die dir von ihrem Wissen gern schnell, kostenlos und kompetent abgeben.

    Mir schwant Böses.
    Es wäre nur zu verständlich, dass man dir das ungetüvte Fahrzeug verkaufen will, wenn der Besitzer vll. mittlerweile erfahren hätte, dass es die Plakette in diesem Zustand eh nicht bekommen würde. :o(

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  • Thema
    Re: Re: Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
    Autor
      Fubby
      schrieb am Mittwoch, 25. August 2010
    Text
    Ja, es ist immer noch auf den Vorbesitzer zugelassen.

    Ich denke auch, daß es irgendetwas faul liegt.

    Ich bin trotz mit dem Opel eine Runde Probe gefahren, obwohl die AU abgelaufen ist, hab nicht gemerkt! :-O
    Beim letzten Gespräch, als ich im Scheckheft reinschaute, stand es, daß die AU im Juli 2010 abgelaufen wurde,
    habe ich sie daraufhin hingewiesen. Ihren Bruder sagte, daß sie machen muss, sonst so funktionert es nicht.
    Das weiß die Verkäuferin ganz genau. Ich habe ihr das Geld gegeben und im Vertrag unterschrieben. In der
    Sondervereinbarungen zum Kaufvertrag steht darunter "Keine Garantie und Gewährleistung, Rückgabe und Um-
    tausch sind ausgeschlossen." Ziemlich blöd. Übrigens, sie hat das Kaufvertrag vom Autoscout.de runtergeladen,
    steht mehr drinne.

    Quittung nein, nur im Kaufvertrag.

    Nachdem ich die Versicherungsbestätigung erhielt, habe ich sie gefragt, ob sie die AU schon gemacht hat,
    hat sie "Nein" beantwortet und meinte, daß ich ausgemacht hätte und daß ich das Auto abholen muss. Ich soll
    die AU machen. Ziemlich verwirrend. Dann fiel mir ein, hab sie daraufhin gefragt, ob das Auto immer noch
    angemeldet ist und ob die Verkäuferin AU machen kann. So daß ich ihr drauf zahlen kann, wäre einen einfachen
    Weg. Die letzte Antwort von ihr: "Tut mir leid. Das Auto gehört Ihnen. Wenn Sie keine Zeit haben,
    machen Sie nächste Woche die AU". Ich hab ja genügend Zeit, aber die Antwort finde ich irgendwie merkwürdig.

    Ich möchte das Kaufvertrag zurücktreten, habe das Gefühl, daß es jetzt zu spät ist. Wie mache ich jetzt ohne
    AU? Wie kann ich das Auto abholen? Mit Kurzzeitkennzeichen kostet eh schon wieder auch noch extra :-/.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
    Autor
      Fubby
      schrieb am Donnerstag, 26. August 2010
    Text
    Ich hab gefunden. Es ist ein neues Gesetz seit 1.1.2010 aufgetreten, wusst ich nicht. Lies mal:

    http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptuntersuchung_und_abgasuntersuchung/1_vorab_informieren/aktuell_neue_hu

    Ich habe so verstanden. Ich darf die abgelaufene AU fahren, sofern die HU läuft. Wenn die HU abgelaufen wird, wird die HU zusammen mit der AU geprüft. Und die vordere Plakette von AU gibt es nicht mehr, sondern nur noch HU auf dem hinteren Kennzeichen, da die AU intergretiert wird. Richtig?

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    Re: Re: Re: Re: Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 26. August 2010
    Text
    >Ich habe so verstanden. Ich darf die abgelaufene AU fahren, sofern die HU läuft.

    Genau. Die AU-Plakette (und der Bericht) sind seit dem 1.1.2010 nur noch Dekoration. Zur Zulassung genügt der Bericht der letzten HU.

    Die Verkäuferin könnte das Fahrzeug übrigens auch wenn sie wollte gar nicht mehr zur AU bringen - die gibt es nämlich nicht mehr.

    Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag - sofern du den noch immer willst - sehe ich ganz schlechte Chancen. Ihr habt einen Vertrag und beide Seiten müssen sich daran halten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
    Autor
      Fubby
      schrieb am Donnerstag, 26. August 2010
    Text
    Super, dann könnte ich doch problemlos mein Auto anmelden. Puh....morgen rüf ich beim TÜV an und dann guck ich mal.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 26. August 2010
    Text
    >>Ich habe so verstanden. Ich darf die abgelaufene AU fahren, sofern die HU läuft.
    >
    >Genau. Die AU-Plakette (und der Bericht) sind seit dem 1.1.2010 nur noch Dekoration. Zur Zulassung genügt der Bericht der letzten HU.
    >
    >Die Verkäuferin könnte das Fahrzeug übrigens auch wenn sie wollte gar nicht mehr zur AU bringen - die gibt es nämlich nicht mehr.
    >
    >Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag - sofern du den noch immer willst - sehe ich ganz schlechte Chancen. Ihr habt einen Vertrag und beide Seiten müssen sich daran halten.

    Man kann innerhalb von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist nur schlecht, wenn man sich die Vorauszahlung nicht quittieren hat lassen. Stellt sich der Verkäufer "dumm" sieht man das Geld nicht mehr wieder.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auto gekauft, kein AU wie anmelden? =(
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 26. August 2010
    Text
    >>Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag - sofern du den noch immer willst - sehe ich ganz schlechte Chancen. Ihr habt einen Vertrag und beide Seiten müssen sich daran halten.
    >
    >Man kann innerhalb von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Magst du mir dafür bitte die Rechtsgrundlage verraten? Abgesehen davon, dass es sich um einen Kauf von privat zu handeln scheint (zur Erinnerung: Gewährleistung wurde ausgeschlossen, Besichtigung mit Verkäuferin und ihrem Bruder, ein Profi hätte das mit der AU gewusst) ist das hier weder ein Fernabsatzvertrag noch ein Haustürgeschäft, Verbraucherdarlehen, ...

    Es ist ein gefährlicher Irrglaube, dass man von allen Verträgen irgendwie zurücktreten kann bzw. dass man alle Verträge irgendwie kündigen kann.


    >Ist nur schlecht, wenn man sich die Vorauszahlung nicht quittieren hat lassen.

    Das scheint passiert zu sein - nur auf dem gleichen Papier, wie der Kaufvertrag und nicht separat. Also kein Problem.

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