>Kann mir jemand sagen, > >wann ich nach versicherungsabschluß mit meinem kfz im straßverkehr ohne Probleme zu bekommen fahren darf. > > >Stefan
Hm, irgendwie weiss ich nicht genau was Du meinst. Also ich habe mein Auto/Motorrad bisher immer so versichert:
Bei meiner Versicherung Doppelkarte angefordert. Damit KFZ gekauft. Nach ein paar Tagen dann zur Versicherung gefahren und versichern lassen. Mit der Doppelkarte von der Versicherung ist das KFZ ja sofort versichert.
Kenne mich damit aber nicht aus, kann dir nur aus eigener Erfahrung schreiben.
>Möchte das ganze Prozedere nach dem Autokauf wissen.< ------------------------------------------------------ Da gibt es zu viele verschiedene Möglichkeiten. Da wird wohl niemand Lust haben Dir hier Seiten lang alle Möglichkeiten aufzuzeigen. Sage uns erst einmal was Du vorhast. Ist es ein gebrauchtes Auto? Wenn ja, von einem Händler oder Privatmann gekauft? Ist es noch zugelassen oder abgemeldet? Ist es ein neues Auto? Wenn ja, cash bezahlt oder auf Finanzierung? Mache bitte genauere Angaben dann gebe ich mir Mühe Dir eine ordentliche Antwort zu geben. Hoffendlich kommt das Auto nicht aus dem Ausland (z.B. USA) dann wirds schwierig. Gruß Manfred
Ich werde euch die Angaben machen die ich weiß. Es ist ein gebrauchtwagen von einer Privatperson gekauft wo das Auto bereits abgemeldet ist. Die Erstzulassung war 2001. Der Wagen hat knapp 2000 Hubraum.
Wenn ihr noch weitere Angaben wissen wollt sagt mir einfach bescheid werde euch dann so schnell wie möglich wenn bekannt die Angaben geben.
Hallo Stefan, wenn es abgemeldet ist, mußt Du es als erstes wieder zulassen beim Ordnungsamt Deines Wohnortes. Dazu benötigst Du Deinen Personalausweis oder Paß. Weiterhin benötigst Du von Deiner Versicherung eine Bestätigung. Diese gibt es heute nicht mehr als Doppelkarte, sondern als Nummer. Eine Art PIN (Zahlen und Buchstaben). Entweder läßt Du sie Dir vorher von Deiner Versicherung geben oder läßt sie Dir von Deiner Versicherung per SMS aufs Handy schicken oder direkt an die Zulassungsstelle per e-Mail schicken lassen. Weiterhin brauchst Du den Kfz.-Brief heißt heute auch Zulassungsbescheinigung Teil II. Weiterhin brauchst Du die Abmeldebescheinigung. Die neuere Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgastest. Falls das Auto die Nummer behalten soll und kann - die Nummernschilder. Wenn das Auto aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt bekommst Du eh neue. Weiterhin brauchst Du ein gut gefülltes Portemonaise und viel Geduld. Sowie Dein Auto zugelassen ist (Du hast zwei Nummernschilder mit Plakette) kannst Du diese anschrauben und losfahren. Wenn ich was vergessen haben sollte, dürfen die anderen gern ergänzen. Ich hoffe, es hilft Dir erst einmal. Gruß Manfred
>Hallo Stefan, wenn es abgemeldet ist, mußt Du es als erstes wieder zulassen beim Ordnungsamt Deines Wohnortes.
Das kann auch anders heißen, z.B. Zulassungsstelle.
>Weiterhin benötigst Du von Deiner Versicherung eine Bestätigung. >Diese gibt es heute nicht mehr als Doppelkarte, sondern als Nummer. >Eine Art PIN (Zahlen und Buchstaben).
Damit du auch weißt, nach was du fragen musst: Die Nummer heißt "elektronische Versicherungsbestätigungsnummer", kurz eVBN.
Und um deine ursprüngliche Frage zu beantworten: Sobald dir die Versicherung die eVBN zukommen lässt, genießt du den sog. "voläufigen Versicherungsschutz" in der Haftpflicht. Du kannst das Fahrzeug damit sofort zulassen und es ist sofort versichert.
Vorsicht: Für die Kaskoversicherung gilt das nicht unbedingt. Hier gibt es Versicherungsschutz normalerweise erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Der vorläufige Schutz geht mit Zahlung des ersten Beitrags in den endgültigen Schutz über. Wird nicht gezahlt, fällt der Schutz rückwirkend weg. Daher sollte man - insbesondere beim ersten Beitrag, aber eigentlich bei allen Beiträgen - sehr auf pünktliche Zahlung bzw. Kontodeckung zur Abbuchung achten.
Das alles kannst und sollst du in den AKB deiner Versicherung nachlesen.
>Weiterhin brauchst Du den Kfz.-Brief heißt heute auch Zulassungsbescheinigung Teil II. Weiterhin brauchst Du die Abmeldebescheinigung.
Abmeldebescheinigung nicht mehr seit 2005. Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist aber die Zulassungsbescheinigung Teil I
>Weiterhin brauchst Du ein gut gefülltes Portemonaise und viel Geduld.
Vormittags ist meistens weniger los, da braucht man nicht so viel Geduld. Besonders schlimm ist es am langen Nachmittag (normalerweise Donnerstag) und am Wochenende (bieten nicht alle an).
Wunschkennzeichenreservierung nicht vergessen, wenn du das willst.
>>Weiterhin brauchst Du ein gut gefülltes Portemonaise und viel Geduld. > ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Und auf jeden Fall musst du deine Kontodaten haben. Denn schon eine Weile werden KFZ-Steuern nur noch über Einzugsermächtigung beglichen. Damit du nicht vor lauter Zahlensalat ins Schwitzen kommst, solltest du besser deine EC-, oder Bankkarte dabei haben.